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Herr Oberbaurat Mayer aus der Mitte der Versammlung noch diese oder
jene Zustimmung zu hören bekommt.

Geh. Eat Professor Dr. Gurlitt-Dresden: Als ich im Jahre 1869
zuerst nach Stuttgart kam, war ich wirklich auf das freudigste überrascht
von der Großartigkeit der Halle. Daß eine solche Plalle in einer Mittelstadt,
wie Stuttgart es war, damals geschaffen werden konnte, sah ich als außer-
ordentlich bedeutungsvoll an. So sehe ich auch heute noch in dieser Halle
ein wertvolles Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzes, das unter allen
Umständen erhalten werden sollte. (Lebhafter Beifall.)

Vorsitzender: Ich glaube, daß die von Ihrem lebhaften Beifall be-
gleitete Äußerung eines so kompetenten Sachverständigen, wie es der Herr
Vorredner ist, die Unterstützung darstellt, die Herr Oberbaurat Mayer
erwartet hat.

Professor Dr. Gößler-Stuttgart: Ich möchte ausdrücklich als Vor-
stand des Landesamts für Denkmalpflege dem Herrn Geheimrat Gurlitt
für diese Befürwortung danken.

Geh. Bat Professor Dr. von Oechelhaeuser-Karlsruhe: Ich möchte
meinerseits von seiten des geschäftsführenden Ausschusses nur dem Be-
dauern Ausdruck geben, daß uns nicht rechtzeitig vorher Kenntnis von
dieser für Stuttgart so bedeutungsvollen Frage gegeben worden ist, sonst
würde ich sicher das Thema am gestrigen Tag zur Verhandlung gebracht
haben. Ich hege keinen Zweifel, daß unsere Tagung sich der Auffassung
Gurlitts voll und ganz angeschlossen haben würde, wie auch ich mich heute
persönlich aus voller Überzeugung für die Erhaltung aussprechen möchte.
(Beifall.)

Vorsitzender: Ich glaube, daß in diesem Fall der Herr Geheimrat
von Oechelhaeuser als der berufene Interpret der Stimmung des Tages
betrachtet werden kann.

Damit verlassen wir diesen Gegenstand und auch die Diskussion über
den letzten Punkt unserer Tagesordnung; es erübrigt nur noch der Bericht
der R ich tlini enko mmi ssi o n.

Wir kl. Geh. Rat Dr.-Ing. Freiherr von Biegeleben-Berlin: Der von
unserem Ausschuß gewählte Unterausschuß hat sich in der gestrigen Abend-
sitzung sehr eingehend mit dem Thema der Richtlinien für die gesetz-
liche Denkmalpflege befaßt. Die ganze Materie wurde eingehend durch-
gesprochen, insbesondere auch das Verhältnis der beweglichen zu den un-
beweglichen Denkmälern, ebenso das Verhältnis des Denkmalschutzes zum
Heimatschutz und zur Baupolizei. Es wurden alle einschlägigen Fragen,
die Frage der Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Besitz,
die Frage der Einschränkung des Besitzes usw. eingehend besprochen,
ebenso die Frage, inwieweit die Denkmäler in eine Denkmalliste einzutragen
sind. Sie sehen, daß das ein Komplex von schwierigen Fragen war. Die
Diskussion war sehr eingehend und hat schließlich unter Teilnahme von
Regierungsvertretern aus allen größeren deutschen Ländern zu einer er-
 
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