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11. April 1957


XI. JAHRGANG, Nr. 15


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ART^WORLD

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LMONDE*AKI5

EINZIGE ILLUSTRIERTE WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST / BUCH / ALLE SAMMELGEBIETE UND IHREN MARKT
ANERKANNTES ZENTRALORGAN FÜR SAMMLER, MUSEEN, BIBLIOTHEKEN, KÜNSTLER UND KUNSTHÄNDLER

Erscheint jeden Sonntag im Weltkunst-Verlag,
Berlin W62, Kurfürstenstr. 76-77. Telegramm-Adresse: »Weltkunst Berlin«;
’n den Monaten Mai bis Oktober jeden zweiten Sonntag.
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Redaktion, Verlag und Lesesaal:
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Einzel-Nummer 35 Pfennige. Quartal für Deutschland inkl. Postzustellung
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Ausland (nur im Umschlag) RM 4.40; oder Tschechoslowakei Kc 50; Frank-
reich ffrs. 38; Holland hfl. 3.25; Schweiz sfrs. 7.70; Österreich öS. 9.—;
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Ausstellung von
Kunstfälschungen
Wie wir bereits in unserer letzten Ausgabe
jüitteilten, plant Wien für den Herbst anläß-
lich der Tagung des Internationalen Museums-
'erbandes eine informative Ausstellung von
Kunstfälschungen. Dies erinnert daran, daß
füi Kampfe gegen das Fälscherunwesen bereits
öfter auf das Mittel der Ausstellung zurück-
Segriffen wurde, um Ausschnitte aus dem
systematisch natürlich nie zu erfassenden
^chwarzhandwerk durch Gegenüberstellung
'<>n Fälschung und Original zu geben. Ein
erster solcher Versuch wurde 1895 in München
Anläßlich der „Ausstellung für rationelle Mal-
'erfahren“ gemacht, später folgten ähnliche
Ausstellungen in New York und London. Und
’las Jahr 1926 bescherte gleich zwei derartiger
Ausstellungen: die überaus instruktive und

umfangreiche, allerdings hauptsächlich auf
Werke des 19. Jahrhunderts beschränkte Schau
im Oberen Belvedere in Wien, in der von
Dr. F. M. Haberditzl durchgeführten Systema-
tik und Anschaulichkeit gleichsam ein Muster-
beispiel solcher Veranstaltungen, und die wenig
später eröffnete Polizei-Ausstellung in Berlin.
Seither sind ähnliche Versuche auf deutschem
Boden nicht mehr gemacht worden.
Es ist bei derartigen Gelegenheiten öfter
darüber gestritten worden, ob solche Aus-
stellungen nützlich oder auch schädlich wirken
können. Wir selbst haben hier den Standpunkt
vertreten, daß es offensichtlich richtig ist, die
„Fälscherkongresse“ des Internationalen Mu-
seumsverbandes, die sich Ja speziell mit aktu-
ellen Fälschungsfragen, die vielfach noch im
Flusse und für den Zugriff der Polizei noch
nicht reif sind, beschäftigen, hinter verschlos-
senen Türen durchzuführen, um die Fälscher
nicht allzu früh zu warnen. Dagegen dürften
instruktive Ausstellungen, die die verschieden-
sten Tricks der Fälscher in Gegenüberstellun-
gen vor Augen führen, also sozusagen die
„Grundlagen“ des Fälscherwesens aufzuzeigen,
Aon Zeit su Zeit als warnendes Beispiel für
den weiteren Kreis der Kunstfreunde immer
wieder von ungeheurer Bedeutung sein, ohne
den Fälschern selbst neue Wege zu weisen.
Gerade in unserer Zeit, da das Sammelwesen,
von neuen Schichten übernommen, wieder
einen starken Aufschwung nimmt und damit
auch die Gefahr der Fälschung zunimmt, wäre
es besonders begrüßenswert, eine Veranstaltung
wie die in Wien vorbereitete auch in der
Reichshauptstadt zu wiederholen.

Ein
Waldmüller
für das
Kölner
Museum
Das Kölner Wall-
raf-Richartz -Mu-
seum erwarb kürzlich
auf einer Wiener Ver-
steigerung das Bild „Der
Geburtstag“ von Wald-
müller. Das auf Holz
gemalte Bild ist in hel-
len, leuchtenden Tönen,
besonders lebhaftem Rot
und Gelb sowie licht-
grau-silbernen Tönen vor
dunklem Grund, gehal-
ten. Es kam mit zwei
anderen größeren Genre-
bildern des Künstlers
zur Versteigerung, die
den Schätzungspreis bei
weitem nicht erreichten,
während „Der Geburts-
tag“ den Schätzungspreis
nicht unerheblich über-
stieg. K. H. B.

Der Wagniskauf im Kunsthandel
Von Rechtsanwalt und Notar Dr. Moral

Ferdinand Georg Waldmüller, Stilleben

Neuerwer

Ein Kunsthändler entdeckt einen Gegen-
stand. der ihm gut zu sein scheint. Da er nicht
sicher ist, bietet er einen Preis von RM 500,—,
also eine Summe, die im Kunsthandel sich auch
nicht so leicht verdienen läßt. Der Verkäufer
überlegt hin und her, geht mit dem Gegen-
stand zu ersten Fachleuten, die ihm erklären,
es handele sich bei dem Objekt — nehmen
wir an, es sei ein Bild — nicht um das des
bekannten Meisters, sondern um ein Schulbild.
Jetzt wendet sich der Verkäufer an den Kunst-
händler, der die Gewißheit von der Echtheit
des Gegenstandes auch nicht hat, aber doch
mit der Echtheit rechnet und ihn kauft, ob-
gleich der Gegenstand im schlechten Zustand ist
Kunstwerke
aus den Berliner Museen
Vom 12. bis 19. April werden erstmals die
Kunstwerke aus den Beständen der Staatlichen
Museen Berlin, die am 1. und 2. Juni in Mün-
chen durch Julius Böhler und Rudolph Lepke
versteigert werden sollen, in Rudolph Lepke’s
Kunstauctionshaus in Berlin öffentlich ausge-
stellt. Wir werden auf Grund der Ausstellung
noch ausführliche Berichte veröffentlichen und
bringen heute die Abbildung eines Haupt-
stückes der Plastik-Abteilung, den Lütticher
Georg um 1390—1400. Die Ausstellung in
München wird dann vom 19. bis 51. Mai bei
Julius Böhler stattfinden.

und erst in Ordnung
gebracht werden muß.
Der Kunsthändler war auf der richtigen
Fährte. Begabung und Erfahrung, in Jahr-
zehnten erworben, ließen ihn wirklich eine
Entdeckung machen, und er kann später das
Objekt zu angemessenem Preise, sagen wir,
für einige tausend Mark, weiter verkaufen.
Ein Fall, wie er sich in der Praxis schon
oft genug abgespielt hat und sich bei dem
Spürsinn des Kunsthandels immer wieder er-
eignen wird.
Wie urteilen die Gerichte zu ihm? Eine
ständige Gerichtspraxis vertritt hier einen
Standpunkt, der sich streng an geltende Be-
stimmungen anschließt und zu einem Ergebnis
führt, das, rechtspolitisch gesehen, für den
Kunsthandel, aber auch für die Allgemeinheit
wenig erwünscht ist.
Die Gerichte nehmen in solchen Fällen den
Standpunkt ein, es läge ein Irrtum vor. Der
Verkäufer habe sich über eine wesentliche
Eigenschaft des Bildes, nämlich in der Frage,
ob es von dem berühmten Meister herrühre,
geirrt. Ein solcher wesentlicher Irrtum führt
nach Entdeckung gemäß § 119 BGB. zu dem
Recht, den ganzen Vertrag zwischen Verkäufer
und Kunsthändler anzufechten und damit zu
vernichten. Das einzige, was für den Kunst-
händler einen gewissen Schutz bietet, ist, daß
die Anfechtung seitens des Verkäufers unver-
züglich, d. h. ohne schuldhafte Verzögerung,

(,,Der Geburtstag")
b u n g des Wallraf-Richartz-Museums, Köln a. Rh.
(Foto Haus d. Rhein. Heimat)
erfolgen muß. Gelegentlich ist aber sogar eine
Anfechtung, die erst nach einer Frist von einem
Monat nach Entdeckung des Irrtums erfolgte,
als unverzüglich (angesehen worden, weil der
Vertreter des Verkäufers im Interesse der
Sicherung der Ansprüche des Verkäufers erst
einen Arrest ausbrachte und dann erst die Irr-
tumsanfechtung aussprach, was insgesamt
einen Monat erforderte.
Erfolgt die Irrtumsanfechtung rechtzeitig,
so muß der Käufer den Gegenstand wieder
herausgeben und kann höchstens Ersatz der
Aufwendungen verlangen, die er z. B. für
Reparaturen und dergleichen gehabt hat. Ir-
gend eine Vergütung für die aufgewandte
Mühe wird, abgesehen von direkten Spesen,
wie Frachtkosten usw., ihm nicht zugesprochen.
Hat er den Gegenstand nicht mehr, so muß
er den Erlös, den er dafür erzielt hat, abzüg-
lich der genannten Spesen, herausgeben.
Die Möglichkeit dieser Inanspruchnahme
besteht nach dem Gesetz 50 Jahre lang.
Einen Weg, die Inanspruchnahme auszu-
schalten, gibt es nicht. Würden beispielsweise
zwei Kunsthändler so miteinander arbeiten,
daß der eine für eine geringfügige Summe
kauft und dem zweiten weiterverkauft, so
würde das Gesetz hier nicht schützen, da nach
§ 142 BGB. der zweite erwerbende Kunst-
händler die Anfechtung, die der Verkäufer

1390—1400
den Beständen

Heiliger Georg. Lüttich, um
s s * e I I u n g von Kunstwerken aus
Staatlichen Museen Berlin vom 12.—19. April bei
5 j ph Lepke, Berlin. Versteigerung am 1. und
Un' in München durch J. Böhler und Rudolph Lepke
(Foto J. Schulz)

Tel.: B Z LUizow 0562
 
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