2
DIE WELTKUNST
Jahrg. XI, Nr. 15 vom 11. April 193?
gegenüber dem ersten aussprechen würde,
auch gegen sich gelten lassen muß.
Wenn umgekehrt der Kunsthändler sich
einmal irrt und einen Gegenstand erwirbt, den
er für gut hält und der es nicht ist, so steht
er mit seinen Ansprüchen viel schlechter da.
Ei’ ist dann der Käufer, der den Kaufgegen-
stand nur nach den Regeln des § 477 BGB. zu-
rückgeben kann. Das bedeutet, daß er inner-
halb einer Frist von 6 Monaten wandeln oder
mindern muß und hierbei beweisen muß, daß
der Gegenstand nicht die nach dem Vertrage
vorausgesetzte Eigenschaft hatte. Käme er
hier mit einer Irrtumsanfechtung, so würde
ihm gegenüber in vielen Fällen der Einwand
durchgreifen, daß es für ihn ein Risikogeschäft
war, und daß daher ein Irrtum nicht vorliegt,
der beachtlich ist. Wäre es im Einzelfalle aber
wirklich ein beachtlicher Irrtum, so wäre nach
Gerichtspraxis lediglich ein Wandlungs- oder
Minderungsrecht innerhalb von 6 Monaten ge-
geben, gerechnet von Uebergabe des Gegen-
standes an, da die Rechtsprechung auf dem
Standpunkt steht, daß die Wandlungs- und
Minderungsrechte aus § 477 BGB. das Irrtums-
anfechtungsrecht als Spezialvorschrift aus-
schließen. Während somit dem Kunsthändler
gegenüber beim Einkauf ein Anfechtungsrecht
30 Jahre lang besteht, würde es, wenn der
Lotte D roese, Fischermädchen. 1936
Gau-Ausstellung Hessen-Nassau,
Gießen (Foto Ausst.-Ltg.)
Kunsthändler zu rückgeben w ill, dem Verkäufer
gegenüber auf sechs Monate als Wandlungs-
oder Minderungsrecht beschränkt sein.
Der Kunsthändler steht somit viel schlech-
ter da, wenn er zurückgeben will, als der Pri-
vatmann, der von ihm zurückfordert.
Aus alledem ergibt sich, daß in derartigen
Fällen die wirtschaftliche Lage des Kunsthänd-
lers eine äußerst ungünstige ist. Dieses Er-
gebnis entspricht durchaus nicht den berech-
tigten Bedürfnissen des einwandfreien Kunst-
handels und der Allgemeinheit. Man muß be-
denken, daß es sich bei den Kunsthändlern um
Personen handelt, die durch eine besonders
ausgesprochene Neigung und Begabung zum
Kunsthandel gekommen sind. Wer nicht einen
besonderen Sinn für schöne Dinge hat. wird
nicht Kunsthändler. Die im Kunsthandel täti-
gen Personen verfügen infolge ihrer Neigung
und Vorbildung, die sie sich notwendigerweise
durch Selbststudium oder auf andere Weise er-
worben haben, über Eigenschaften, die sie ganz
besonders qualifizieren. Es mag daher auch
kein Zufall sein, daß manche Kunsthändler
auch akademisch gebildete Kunsthistoriker
sind. Die Kunsthändler befinden sich somit
in einer Lage, die der eines Arztes oder An-
walts vergleichbar ist. Beim Arzt oder beim
Anwalt wird bei der Honorierung gerade das
Wissen, das der Betreffende sich durch seine
vieljährige Vorbildung erworben hat, berück-
sichtigt. Aehnlich müßte es in solchen An-
fechtungsfällen, wie dem oben geschilderten
Fall, auch beim Kunsthändler sein. Wenn die
Gerichte eine solche Anfechtung durchgehen
lassen, müssen sie berücksichtigen, daß durch
das Wissen und Können des Kunsthändlers ein
Gegenstand gerettet ist, der ohne sein Ein-
greifen vermutlich im Laufe der kommenden
Zeit dem Untergang anheim fallen würde.
Wenn daher die Gerichte bei erfolgter An-
fechtung den Ausgleich zwischen Verkäufer
und Kunsthändler vornehmen, müßten sie letz-
terem nicht nur den Ersatz seiner direkten
Aufwendungen zubilligen, sondern sie müßten
ihm eine Vergütung zubilligen, die angemessen
erscheint als Honorar für seine Entdeckung,
die dem Verkäufer einen Wert und der All-
gemeinheit die Rettung eines Kunstgutes ge-
sichert hat. Vielleicht wäre es in derartigen
Fällen richtig, den Rechnungswert des ent-
deckten Gegenstandes zu teilen, also dem Ver-
DAS GUTE HOTEL
Knrhotel Monte Verila
Ascona
Schweiz
Das Hotel der Kunstfreunde
Voll© Pension ab Frs. 12.—
Zimmer ab Frs. 4. —
Prospekte auf Anfrage
käufer lediglich die Hälfte des Preises, den der
Kunsthändler erzielte, abgesehen von den
Spesen, die er hatte, zuzusprechen. Das gel-
tende Recht bietet wenigstens eine Handhabe,
die man bei Berücksichtigung der bezeichneten
Belange des Kunsthandels benutzen könnte.
Wird der Vertrag angefochten, so sind die
beiderseits erlangten Vermögenswerte nach
den Regeln der ungerechtfertigten Bereiche-
rung gemäß § 812 BGB. zurückzugeben. Bei
freier Rechtsauslegung könnte man sagen, daß
der Verkäufer hier um den Wert der Ent-
deckung des Kunsthändlers bereichert ist. Man
könnte auf diese Weise die oben bezeichnete
angemessene Vergütung für den Kunsthändler
in Anrechnung bringen.
Rechtspolitisch wäre es naturgemäß er-
wünscht, wenn die Frage durch eine positive
gesetzliche Regelung bereinigt würde, und es
heißt auch, daß die hierfür in Betracht kom-
menden behördlichen Stellen sich mit der An-
gelegenheit beschäftigen sollen. Es wäre je-
denfalls sehr erwünscht, wenn hierbei die In-
teressen des sauberen Kunsthandels die be-
rechtigte Würdigung und Anerkennung finden
würden.
Gau-Ausstellung
Hessen-Naussau
Zur Eröffnung der Frühjahrsausstellung der Preuß. Akademie der Künste,
Berlin, am 10. April
(Photo Archiv!
PREISBERICHTE
ffr.
Ausstellung
von
(Museums-Foto)
Münchener Kunstverein
BERLIN W9
e
eine
das
der
6100.
5100.
18000.
20100.
3700.
43100.
3000.
1900.
7500.
19000.
5800.
2850.
3200.
2800.
6000.
3850.
49000.
6000.
3000.
3700.
4000.
1750.
1550.
1550.
1100.
24100.
2050.
zum Einträgen in den Katalog
Mes Baudoin, Ader, MM. Guillaume, Dillee,
Bernard, Paris Sammlung Doistau
5. März 1937_Fortsetzung aus Nr, 13
Dieses Mal zeigen zwei bekannte Künstler
der älteren Generation Werkt; der Malerei und
Graphik. Professor Ilans von Hayek stellt
Arbeiten aus dem Kriege und verschiedenen
Kriegsgebieten aus, Professor Herrn. Stock-
Schwung sind. Heinrich
a. M., zeigt eine Nordseeinsel
Wirksamkeit der Ferne und
Güngerich auf, ferner eine weibliche Büste
von R. Hofmann, ein Jünglingskopf von Emil
Hub, ein sitzender Frauenakt von Philipp
Flettner. Wolfgang H e i d i n g s f e 1 d
IIIIW
ItOIIIKIN
aber gelöst durch lebendigen musi-
Höhl.
(1936),
durch
POTSDAMER STR 16
Ankauf von Einzelstücken
sowie ganzer Sammlungen
Bronzen
Keramik
Plastik
Porzellanen
Halbedelsteinarbeiten
Teppichen
Bildern
Möbeln
Netzukes
Schwertzierrat
Franz Graf von Pocci , Getuschte Federzeichnung
Ausstellung: Historisches Stadtmuseum, München
(vgl. Bericht in Nr. 13)
Die Gau-Ausstellung Hessen-Nassau wurde
in Gießen von Reichsstatthalter Sprenger per-
sönlich eröffnet, der für die folgenden Jahres-
ausstellungen einen Gaukulturpreis ankündete.
Den Künstlern war die Aufgabe gestellt, das
Bild unserer Zeit zu gestalten. Karl Fries,
Ortenberg, wurde zu seinem sechzigsten Ge-
burtstag innerhalb der Gesamtausstellung
durch eine Sonderschau geehrt, die beweist,
wie jung dieser Landschaftsmaler in seinem
künstlerischen Sehen und Gestalten innerlich
geblieben ist. Von den über 300 Arbeiten
heben wir unter den Werken der Malerei her-
vor: Drei Oelbilder von Lotte Droese, Gießen,
die im Aufbau sicher, in der Linienführung
bestimmt,
kalischen
Frankfurt
die durch
die Frische der Malerei auffällt. Wir nennen
weiter von Kurt Federlin, Frankfurt a. M.,
einen Blick auf Wiesen und Dorf und ein
kleines Bild einer Kartoffelsammlerin, die beide
innerhalb der gedämpften und eingeschränk-
ten Farbenskala schöne Wirkungen erzielen.
Von Johann Vincenz Cissarz sieht man zwei
Oelbilder, die seine bekannte sichere Gewandt-
heit in der Farbgebung und die ihm eigene
dekorative Art zeigen. Das Bild „Zwei Mäd-
chen mit Blüten“ von Hans Happ reizt vor
allem durch das Lockere in der Körperhaltung.
Wir erwähnen noch Arbeiten von Erich Mar-
tin, Theo Garve, Helmuth Mueller-Leutert,
Ugi Battenberg, Karl Tomforde, Johann Pür-
schel u. a.
Unter den Arbeiten der Bildhauer fallen
eine schöne weibliche Bronzemaske von Karl
Scholz und der gut und wirkungsvoll gear-
beitete Kopf Hermann Görings von Ludwig
Johann Gottfried Schadow: „In der Akademie der Künste 1831".
mann ist anläßlich seines 70. Geburtstages mit
einem Ausschnitt aus seinem Werke vertreten.
Gleichzeitig veranstaltet der Verlag Braun &
Schneider in seinen Räumen eine Ausstellung
von Originalzeichnungen Stockmanns für die
Fliegenden Blätter“. F.
Jluktions Tor schau
London, 19.-22. und 50. April
Zwei Ereignisse beherrschen den Londoner
Auktionsmarkt der nächsten Wochen: die
Rothschild-Versteigerung bei Sotheby & Co.
am 19.-22. April (der sich die Versteigerung des
Silbers anschließt, von dem noch gesondert zu
sprechen sein wird), und die Auflösung der so
gut wie unbekannten Gemäldesammlung Capt.
E. N. F. Lloyd bei C h r i s t i e’s am 30. April.
Der Inhalt des Rothschildschen Pa-
lais in Picadilly belegt in seiner Art eine be-
sondere Epoche des europäischen Kunstge-
schmackes. Alles ist reich, schwer, mächtig
und prunkvoll, obgleich es sich hauptsächlich
um französisches Mobiliar des 18. Jahrhunderts
handelt. Neben diesen Möbeln, von denen wir
ein dem heutigen Geschmacke mehr entspre-
chendes, einfacheres Bonheur-du-Jour S. 4 ab-
bilden, stechen die auch der Wissenschaft bis
jetzt eigenartigerweise kaum bekannt gewor-
denen erstklassigen Gemälde der holländischen
Schulen in ihrer schlichten Einfachheit und
inneren Größe beinahe wohltuend ab: hier ist
vor allem zu erwähnen ein nirgends verzeich-
neter wunderbarer Pieter de Hooch (Abb. in
Nr. 13), drei erstklassige
Metsus, ein feiner Nico-
laes Maes, eines der
schönsten Interieurs von
Eglon van der Neer,
zwei Seestücke von Wil-
lem van de Velde d. J.
und kostbare Kabinett-
stücke von Mieris, Cas-
par Netscher, Isaak van
Ostade, David Teniers,
Verkolje, Wouwermans,
van der Heyden und
Bereitem, ja sogar eine
ländliche Szene des
Münchener Wilhelm Ko-
bell.
Wie
wirkte
werden
der - Sammlung
wir
(falawagen
(Glaskarosse) 18. Jahrhundert
au kaufen gesucht
Angebote mit Bild umgehend erbeten an
VERKEHRSVEREIN KREFELD, SCHNEIDERSTRASSE 24
235
254
255
256
257
258
259
240
241
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248/9
250/1
252
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260
261
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266
267
Sensation
Bekannt-
Niederlän-
Lo y d,
über die wir bereits
Anfang des Jahres kurz
berichteten. Es ist be-
zeichnend für den eng-
lischen Kunstbesitz, daß
noch immer wieder
solch verborgene Schätze auftauchen können.
Schließlich findet man hier gleich zwei In-
terieurs von Pieter de Hooch, zwei Landschaf¬
ten von Hobbema, vier Cuyps, von denen wir
die herrliche Flußlandschaft Seite 4 abbilden,
einen van Goyen von 1648, zwei Ostades, ferner
Ruisdael, Jan Steen, Teniers, van de Velde,
Wouwerman und viele holländische Klein-
meister in den schönsten Qualitäten, dazu elf
Aquarelle von Turner und eine „Immaculata
Conceptio“ von Murillo.
Nr.
ffr.
Nr.
ffr.
152
1280.—
204
7000.—
155
5520.—
205
5600.—
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2550.—
207
1510.—
156
2650.—
208
25000.—
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209
5900 —
158
1850 —
210
9100.—
160
1000.—
211 -
- 1250.—
165
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212
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215
5650.—
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2700.—
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11100 —
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2050.—
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21500.—
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2050.—
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220
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4500.—
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1550.—
223
6150.—
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1520.—
223
6150.—
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5000.—
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2000.—
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1000.—
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1550.—
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5100.—
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1050.—
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1500.—
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2500.--
250
2680.— i
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20500.—
251
1500.—
205
7000.—
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1500.— i
\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ '\ \ \ \ \ \ \ \ \
DIE WELTKUNST
Jahrg. XI, Nr. 15 vom 11. April 193?
gegenüber dem ersten aussprechen würde,
auch gegen sich gelten lassen muß.
Wenn umgekehrt der Kunsthändler sich
einmal irrt und einen Gegenstand erwirbt, den
er für gut hält und der es nicht ist, so steht
er mit seinen Ansprüchen viel schlechter da.
Ei’ ist dann der Käufer, der den Kaufgegen-
stand nur nach den Regeln des § 477 BGB. zu-
rückgeben kann. Das bedeutet, daß er inner-
halb einer Frist von 6 Monaten wandeln oder
mindern muß und hierbei beweisen muß, daß
der Gegenstand nicht die nach dem Vertrage
vorausgesetzte Eigenschaft hatte. Käme er
hier mit einer Irrtumsanfechtung, so würde
ihm gegenüber in vielen Fällen der Einwand
durchgreifen, daß es für ihn ein Risikogeschäft
war, und daß daher ein Irrtum nicht vorliegt,
der beachtlich ist. Wäre es im Einzelfalle aber
wirklich ein beachtlicher Irrtum, so wäre nach
Gerichtspraxis lediglich ein Wandlungs- oder
Minderungsrecht innerhalb von 6 Monaten ge-
geben, gerechnet von Uebergabe des Gegen-
standes an, da die Rechtsprechung auf dem
Standpunkt steht, daß die Wandlungs- und
Minderungsrechte aus § 477 BGB. das Irrtums-
anfechtungsrecht als Spezialvorschrift aus-
schließen. Während somit dem Kunsthändler
gegenüber beim Einkauf ein Anfechtungsrecht
30 Jahre lang besteht, würde es, wenn der
Lotte D roese, Fischermädchen. 1936
Gau-Ausstellung Hessen-Nassau,
Gießen (Foto Ausst.-Ltg.)
Kunsthändler zu rückgeben w ill, dem Verkäufer
gegenüber auf sechs Monate als Wandlungs-
oder Minderungsrecht beschränkt sein.
Der Kunsthändler steht somit viel schlech-
ter da, wenn er zurückgeben will, als der Pri-
vatmann, der von ihm zurückfordert.
Aus alledem ergibt sich, daß in derartigen
Fällen die wirtschaftliche Lage des Kunsthänd-
lers eine äußerst ungünstige ist. Dieses Er-
gebnis entspricht durchaus nicht den berech-
tigten Bedürfnissen des einwandfreien Kunst-
handels und der Allgemeinheit. Man muß be-
denken, daß es sich bei den Kunsthändlern um
Personen handelt, die durch eine besonders
ausgesprochene Neigung und Begabung zum
Kunsthandel gekommen sind. Wer nicht einen
besonderen Sinn für schöne Dinge hat. wird
nicht Kunsthändler. Die im Kunsthandel täti-
gen Personen verfügen infolge ihrer Neigung
und Vorbildung, die sie sich notwendigerweise
durch Selbststudium oder auf andere Weise er-
worben haben, über Eigenschaften, die sie ganz
besonders qualifizieren. Es mag daher auch
kein Zufall sein, daß manche Kunsthändler
auch akademisch gebildete Kunsthistoriker
sind. Die Kunsthändler befinden sich somit
in einer Lage, die der eines Arztes oder An-
walts vergleichbar ist. Beim Arzt oder beim
Anwalt wird bei der Honorierung gerade das
Wissen, das der Betreffende sich durch seine
vieljährige Vorbildung erworben hat, berück-
sichtigt. Aehnlich müßte es in solchen An-
fechtungsfällen, wie dem oben geschilderten
Fall, auch beim Kunsthändler sein. Wenn die
Gerichte eine solche Anfechtung durchgehen
lassen, müssen sie berücksichtigen, daß durch
das Wissen und Können des Kunsthändlers ein
Gegenstand gerettet ist, der ohne sein Ein-
greifen vermutlich im Laufe der kommenden
Zeit dem Untergang anheim fallen würde.
Wenn daher die Gerichte bei erfolgter An-
fechtung den Ausgleich zwischen Verkäufer
und Kunsthändler vornehmen, müßten sie letz-
terem nicht nur den Ersatz seiner direkten
Aufwendungen zubilligen, sondern sie müßten
ihm eine Vergütung zubilligen, die angemessen
erscheint als Honorar für seine Entdeckung,
die dem Verkäufer einen Wert und der All-
gemeinheit die Rettung eines Kunstgutes ge-
sichert hat. Vielleicht wäre es in derartigen
Fällen richtig, den Rechnungswert des ent-
deckten Gegenstandes zu teilen, also dem Ver-
DAS GUTE HOTEL
Knrhotel Monte Verila
Ascona
Schweiz
Das Hotel der Kunstfreunde
Voll© Pension ab Frs. 12.—
Zimmer ab Frs. 4. —
Prospekte auf Anfrage
käufer lediglich die Hälfte des Preises, den der
Kunsthändler erzielte, abgesehen von den
Spesen, die er hatte, zuzusprechen. Das gel-
tende Recht bietet wenigstens eine Handhabe,
die man bei Berücksichtigung der bezeichneten
Belange des Kunsthandels benutzen könnte.
Wird der Vertrag angefochten, so sind die
beiderseits erlangten Vermögenswerte nach
den Regeln der ungerechtfertigten Bereiche-
rung gemäß § 812 BGB. zurückzugeben. Bei
freier Rechtsauslegung könnte man sagen, daß
der Verkäufer hier um den Wert der Ent-
deckung des Kunsthändlers bereichert ist. Man
könnte auf diese Weise die oben bezeichnete
angemessene Vergütung für den Kunsthändler
in Anrechnung bringen.
Rechtspolitisch wäre es naturgemäß er-
wünscht, wenn die Frage durch eine positive
gesetzliche Regelung bereinigt würde, und es
heißt auch, daß die hierfür in Betracht kom-
menden behördlichen Stellen sich mit der An-
gelegenheit beschäftigen sollen. Es wäre je-
denfalls sehr erwünscht, wenn hierbei die In-
teressen des sauberen Kunsthandels die be-
rechtigte Würdigung und Anerkennung finden
würden.
Gau-Ausstellung
Hessen-Naussau
Zur Eröffnung der Frühjahrsausstellung der Preuß. Akademie der Künste,
Berlin, am 10. April
(Photo Archiv!
PREISBERICHTE
ffr.
Ausstellung
von
(Museums-Foto)
Münchener Kunstverein
BERLIN W9
e
eine
das
der
6100.
5100.
18000.
20100.
3700.
43100.
3000.
1900.
7500.
19000.
5800.
2850.
3200.
2800.
6000.
3850.
49000.
6000.
3000.
3700.
4000.
1750.
1550.
1550.
1100.
24100.
2050.
zum Einträgen in den Katalog
Mes Baudoin, Ader, MM. Guillaume, Dillee,
Bernard, Paris Sammlung Doistau
5. März 1937_Fortsetzung aus Nr, 13
Dieses Mal zeigen zwei bekannte Künstler
der älteren Generation Werkt; der Malerei und
Graphik. Professor Ilans von Hayek stellt
Arbeiten aus dem Kriege und verschiedenen
Kriegsgebieten aus, Professor Herrn. Stock-
Schwung sind. Heinrich
a. M., zeigt eine Nordseeinsel
Wirksamkeit der Ferne und
Güngerich auf, ferner eine weibliche Büste
von R. Hofmann, ein Jünglingskopf von Emil
Hub, ein sitzender Frauenakt von Philipp
Flettner. Wolfgang H e i d i n g s f e 1 d
IIIIW
ItOIIIKIN
aber gelöst durch lebendigen musi-
Höhl.
(1936),
durch
POTSDAMER STR 16
Ankauf von Einzelstücken
sowie ganzer Sammlungen
Bronzen
Keramik
Plastik
Porzellanen
Halbedelsteinarbeiten
Teppichen
Bildern
Möbeln
Netzukes
Schwertzierrat
Franz Graf von Pocci , Getuschte Federzeichnung
Ausstellung: Historisches Stadtmuseum, München
(vgl. Bericht in Nr. 13)
Die Gau-Ausstellung Hessen-Nassau wurde
in Gießen von Reichsstatthalter Sprenger per-
sönlich eröffnet, der für die folgenden Jahres-
ausstellungen einen Gaukulturpreis ankündete.
Den Künstlern war die Aufgabe gestellt, das
Bild unserer Zeit zu gestalten. Karl Fries,
Ortenberg, wurde zu seinem sechzigsten Ge-
burtstag innerhalb der Gesamtausstellung
durch eine Sonderschau geehrt, die beweist,
wie jung dieser Landschaftsmaler in seinem
künstlerischen Sehen und Gestalten innerlich
geblieben ist. Von den über 300 Arbeiten
heben wir unter den Werken der Malerei her-
vor: Drei Oelbilder von Lotte Droese, Gießen,
die im Aufbau sicher, in der Linienführung
bestimmt,
kalischen
Frankfurt
die durch
die Frische der Malerei auffällt. Wir nennen
weiter von Kurt Federlin, Frankfurt a. M.,
einen Blick auf Wiesen und Dorf und ein
kleines Bild einer Kartoffelsammlerin, die beide
innerhalb der gedämpften und eingeschränk-
ten Farbenskala schöne Wirkungen erzielen.
Von Johann Vincenz Cissarz sieht man zwei
Oelbilder, die seine bekannte sichere Gewandt-
heit in der Farbgebung und die ihm eigene
dekorative Art zeigen. Das Bild „Zwei Mäd-
chen mit Blüten“ von Hans Happ reizt vor
allem durch das Lockere in der Körperhaltung.
Wir erwähnen noch Arbeiten von Erich Mar-
tin, Theo Garve, Helmuth Mueller-Leutert,
Ugi Battenberg, Karl Tomforde, Johann Pür-
schel u. a.
Unter den Arbeiten der Bildhauer fallen
eine schöne weibliche Bronzemaske von Karl
Scholz und der gut und wirkungsvoll gear-
beitete Kopf Hermann Görings von Ludwig
Johann Gottfried Schadow: „In der Akademie der Künste 1831".
mann ist anläßlich seines 70. Geburtstages mit
einem Ausschnitt aus seinem Werke vertreten.
Gleichzeitig veranstaltet der Verlag Braun &
Schneider in seinen Räumen eine Ausstellung
von Originalzeichnungen Stockmanns für die
Fliegenden Blätter“. F.
Jluktions Tor schau
London, 19.-22. und 50. April
Zwei Ereignisse beherrschen den Londoner
Auktionsmarkt der nächsten Wochen: die
Rothschild-Versteigerung bei Sotheby & Co.
am 19.-22. April (der sich die Versteigerung des
Silbers anschließt, von dem noch gesondert zu
sprechen sein wird), und die Auflösung der so
gut wie unbekannten Gemäldesammlung Capt.
E. N. F. Lloyd bei C h r i s t i e’s am 30. April.
Der Inhalt des Rothschildschen Pa-
lais in Picadilly belegt in seiner Art eine be-
sondere Epoche des europäischen Kunstge-
schmackes. Alles ist reich, schwer, mächtig
und prunkvoll, obgleich es sich hauptsächlich
um französisches Mobiliar des 18. Jahrhunderts
handelt. Neben diesen Möbeln, von denen wir
ein dem heutigen Geschmacke mehr entspre-
chendes, einfacheres Bonheur-du-Jour S. 4 ab-
bilden, stechen die auch der Wissenschaft bis
jetzt eigenartigerweise kaum bekannt gewor-
denen erstklassigen Gemälde der holländischen
Schulen in ihrer schlichten Einfachheit und
inneren Größe beinahe wohltuend ab: hier ist
vor allem zu erwähnen ein nirgends verzeich-
neter wunderbarer Pieter de Hooch (Abb. in
Nr. 13), drei erstklassige
Metsus, ein feiner Nico-
laes Maes, eines der
schönsten Interieurs von
Eglon van der Neer,
zwei Seestücke von Wil-
lem van de Velde d. J.
und kostbare Kabinett-
stücke von Mieris, Cas-
par Netscher, Isaak van
Ostade, David Teniers,
Verkolje, Wouwermans,
van der Heyden und
Bereitem, ja sogar eine
ländliche Szene des
Münchener Wilhelm Ko-
bell.
Wie
wirkte
werden
der - Sammlung
wir
(falawagen
(Glaskarosse) 18. Jahrhundert
au kaufen gesucht
Angebote mit Bild umgehend erbeten an
VERKEHRSVEREIN KREFELD, SCHNEIDERSTRASSE 24
235
254
255
256
257
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248/9
250/1
252
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Sensation
Bekannt-
Niederlän-
Lo y d,
über die wir bereits
Anfang des Jahres kurz
berichteten. Es ist be-
zeichnend für den eng-
lischen Kunstbesitz, daß
noch immer wieder
solch verborgene Schätze auftauchen können.
Schließlich findet man hier gleich zwei In-
terieurs von Pieter de Hooch, zwei Landschaf¬
ten von Hobbema, vier Cuyps, von denen wir
die herrliche Flußlandschaft Seite 4 abbilden,
einen van Goyen von 1648, zwei Ostades, ferner
Ruisdael, Jan Steen, Teniers, van de Velde,
Wouwerman und viele holländische Klein-
meister in den schönsten Qualitäten, dazu elf
Aquarelle von Turner und eine „Immaculata
Conceptio“ von Murillo.
Nr.
ffr.
Nr.
ffr.
152
1280.—
204
7000.—
155
5520.—
205
5600.—
155
2550.—
207
1510.—
156
2650.—
208
25000.—
157
1150.—
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5900 —
158
1850 —
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9100.—
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1000.—
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1100.—
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1600.
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5650.—
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2700.—
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1700. -
217
2050.—
174
1000.—
218
1500.—
175
1400.—
219
2050 —
176
1550.—
220
1250.— I
178
4500.—
221
2200 —
181
1550.—
223
6150.—
188
1520.—
223
6150.—
189
5000.—
224
2000.—
190
5000
99=5
16000
195
5000.—
226
2500.— j
195
1000.—
227
2400.— I
196
1550.—
228
5100.—
197
1050.—
229
1500.—
198
2500.--
250
2680.— i
202
20500.—
251
1500.—
205
7000.—
232
1500.— i
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