DIE WELTKUNST
5
{Rechts und Steuer Beratung
für uiislui m m ter u n d
{Kunsthändler
In dieser neuen Rubrik veröffentlichen
wir in zwangloser Folge Beiträge, die
sich mit den Kunst-Sammler und -Händler
Ferner gelten als Großhandelslieferungen alle Liefe-
rungen an das Reich oder andere Körper-
schaften des öffentlichen Rechts, z. B.
betreffenden Rechts- und Steuerfragen die Länder, Gern
beschäftigen und gehen heute bände, Kreise,
Holländischer Barockschrank um 1750. Wurzelholz auf Eiche
Hans Hartig, Berlin W35
d. Abb.-Reihe: ,,Sammlerstücke a. d. dt. Kunsthandel") (Foto Hartig)
einden, Gemeindever-
Bezirksverbände, Pro-
vinzen, Religionsge-
meinschaften, die
NSDAP., Handelskam-
mern usw. Infolgedessen ist
z. B. auch der Verkauf eines
Kunstgegenstandes an ein
öffentliches Museum als
Großhandelslieferung anzu-
sehen.
Nun liegen die Dinge
aber nicht so, daß der Kunst-
händler durchweg für alle
diese Großhandelslieterungen
den ermäßigten Steuersatz
von 0,5 v. H. in Anspruch neh-
men kann. Die Inanspruch-
nahme des ermäßigten Steuer-
satzes ist vielmehr nur dann
möglich, wenn folgende
Voraussetzungen er-
füllt sind:
1. Der Kunsthändler muß
die gelieferten Gegen-
stände erworben
haben;
2. er darf sie ferner grund-
sätzlich nicht b e-
oder verarbeitet
haben ,-
3. im Vorjahr dürfen seine
Lieferungen im Einzel-
handel nicht mehr als
75 v. H. d es Gesamt-
umsatzes betragen
haben;
4. die eben genannten 3
Voraussetzungen müssen
buchmäßig nachgewiesen
sein.
Diese Bestimmungen sehen
etwas kompliziert aus, sind
aber tatsächlich ganz einfach.
Die 1. Vorausset-
zung wird in jedem Falle
erfüllt sein, denn der Kunst-
händler kann ja schließ-
lich nur solche Kunstgegen-
stände verkaufen, die er
selbst von anderer Seite ge-
nochmals, auf zahlreiche Anfragen hin,
auf die alte Frage der Umsatzsteuer¬
kauft hat.
Mit der 2. Voraussetzung sieht es schon
schlimmer aus. Die Bestimmung besagt, daß der Kunst-
Ermäßigung ein. Anfragen aus Samm-
händler den Steuersatz von 0,5 v. H. dann nicht in An-
ler- und Händlerkreisen über Einzel-
fragen werden von uns gegen Erstattung
der Unkosten beantwortet.
Die Schriftleitung
spruch nehmen darf, wenn er die im Großhandel ge-
lieferten Gegenstände be- oder verarbeitet hat. Für
uns spielt hierbei nur die Bearbeitung eine Rolle, weil
ja Verarbeitungen im Kunsthandel weniger in Frage
^onn
zahlt der Kunsthändler nur 0,5 v. H. Umsatzsteuer?
Der Kunsthändler hat, wie jeder andere Steuerpflich-
t*9e, seine Umsätze zu versteuern. Der Steuersatz be-
!r^9t grundsätzlich 2 v. H. Dies ist ja auch allgemein
®kannt. Nicht so bekannt ist es aber, daß der Kunst-
^Qndler in sehr vielen Fällen auch den ermäßigten
teuersatz von 0,5 v. H. beanspruchen kann.
kommen. Man versteht unter einer Bearbeitung eine
Behandlung des Gegenstands, die aus dem Gegenstand
ein neues Verkehrsgut (einen Gegenstand an-
derer Marktgängigkeit) macht. Eine solche Bearbeitung
würde z. B. vorliegen, wenn der Kunsthändler ein. Ge-
mälde restaurieren läßt, bevor er es weiter-
verkauft. Sie würde ferner vorliegen, wenn er z. B.
antike Möbel ausbessern läßt, denn ein restauriertes Ge-
Der ermäßigte Steuersatz von 0,5 v. H. kann unter
Stimmten Voraussetzungen für Großhandelslieferungen
_
Die „Weltkunst“ erscheint während der
®°nimermonate, von Anfang Mai bis Ende
Oktober, 14tägig. Die nächsten Ausgaben
^°nimen am 22. Mai, 5. Juni usw. alle 14 Tage
;,'s Doppelnummern zum Versand.
^e°nsprucht werden. Hat nun aber der Kunsthändler
^r°ßhandelslieferungen? Um diese Frage zu beant-
^Orten, müssen wir wissen, was überhaupt unter Groß-
Qr|delslieferungen zu verstehen ist.
. Unter Großhandelslieferungen versteht man zunächst
Lieferungen an andere Unternehmer, also z. B.
1 6 f e r u n g e n an andere Kunsthändler.
mälde ist ein anderes Verkehrsgut als ein unrestauriertes
und ein ausgebessertes Möbelstück ist ein anderes Ver-
kehrsgut als ein unausgebessertes. — Keine Bear-
beitung liegt vor, wenn der Kunsthändler die Gegen-
stände lediglich zum Zweck ihrer Umpackung, Sortierung,
Reinigung und Erhaltung einer entsprechenden Be-
handlung unterzieht, vorausgesetzt natürlich, daß auch
hierdurch die Wesensart der Gegenstände nicht geändert
wird.
Die 3. Voraussetzung besagt, daß im Vorjahr
die Lieferungen im Einzelhandel nicht mehr als 75 v. H.
des Gesamtumsatzes betragen haben dürfen. Der Kunst-
händler kann also z. B. im Kalenderjahr 1937 den Steuer-
satz von 0,5 v. H. für die Großhandelslieferungen nur in
Anspruch nehmen, wenn seine Einzelhandelslieferungen
im Kalenderjahr 1936 nicht mehr als 75 v. H. des Gesamt-
umsatzes betragen haben. Was dies bedeutet, dürfte
klar sein, denn unter Einzelhandelslieferungen sind die
Lieferungen an Privatleute, Kunstsammler usw. zu ver-
stehen.
HANS BURGHARD
Farbstiche / Antiquitäten / China
Berlin W 55, Vicioriaslr.2. / Telefon: Liilzow B 2 6380
Achterberg & Co
Grossbetrieb für buch- und Offsetdruck
Illustr. Kataloge für Kunstauktionen
zuVorzugspreisen. Ein- und mehrfar-
bige Prospekte, Plakate, Werbe- und
Zeitschriften, Bücher zu zeitgemäß
niedrigen Preisen
Berlin swöi • belle-alliance-strasse 92
Fernsprecher: F6 B aermald Sammel-Nummer 9541
Kreuzabnahme. Franken, Ende 15. Jahrhundert.Holz, 122 : 97 cm
Versteigerung :
12. Mai 1937
Me Prud'homme, M. F. Max-Kann, Paris, Hotel Drouot,
(Foto Prud'homme)
Eine besondere Aufmerk¬
samkeit ist der 4. Voraus¬
setzung zu widmen, die
bestimmt, daß der Kunsthänd¬
ler, wenn er den ermäßigten
Steuersatz von 0,5 v. H. in
Anspruch nehmen will, beson-
dere Buchführungs-
vorschriften beachten
muß. Er hat hinsichtlich der
im Großhandel gelieferten
Gegenstände folgende Auf-
zeichnungen in seinen Büchern
zu machen: den Gegen-
stand nach seiner handels-
üblichen Bezeichnung und
Menge; den Namen (Firma)
und den Wohnort des
Lieferers, von dem er
den Gegenstand bezogen hat;
die Art einer etwa vorgenom-
menen Bearbeitung oder Ver-
arbeitung; den Tag und den
Ort der Lieferung an
den Abnehmer,- den Namen
(Firma) und den Wohnort
des Abnehmers,- das
vereinnahmte Entgelt; den
Tag der Vereinnah¬
mung.
In der Praxis sind diese
Vorschriften bereits bei fast
allen Lieferungen solcher
Kunsthändler erfüllt, die vor-
schriftsmäßig Bücher im Sinne
des Handelsgesetzbuchs führen.
Bei den anderen Kunsthänd-
lern lassen sich die Buchfüh¬
rungsvorschriften leicht durch
entsprechende Ergänzungen in
den vorhandenen Büchern er-
füllen.
Es wird auf jeden Fall gut
sein, wenn man sich einmal
überlegt, ob es nicht das
Richtige ist, den ermäßigten
Steuersatz von 0,5 v. H. für
die Großhandelslieferungen
in Anspruch zu nehmen. Man nehme dazu den Rechen-
stift zur Hand und rechne nach, wie hoch die Ersparnis
an Umsatzsteuer ist, die sich auf diese Weise ergibt. In
der Regel wird die Ersparnis ins Gewicht fallen, denn
die Umsatzsteuer von 2 v. H. stellt immer eine starke
Belastung dar.
Diplomwirtschafter Bruno Stender
empfunden werden, daß dieses kleine, mit 12 schönen
Gesamt- und Detailaufnahmen ausgestattete Heft bereits
in zweiter Auflage erschienen ist. Stange führt in fein-
fühliger Weise in das künstlerische Wesen dieses stau-
fischen Bildwerkes ein, Graf Metternich gibt einen äußerst
aufschlußreichen Ueberblick über die Restaurierung und
denkmalpflegerische Behandlung dieses Denkmals. D.
LITERATUR
Der Bassenheimer Reiter. 12 Tafeln mit Einführungen von
Alfred Stange und Graf Wolff Met-
ternich. 24 Seiten. Verlag Ludwig Röhr-
scheid, Bonn, 1937 (RM 1,95).
Als ein erfreuliches Zeichen für das große Interesse,
mit dem die Entdeckung des Bassenheimer Reiters vom
deutschen Publikum begleitet wurde, darf die Tatsache
Lucas Cranach d. Jüngere, Prinzessin Elisabeth
von Sachsen 1564
Dresden, Historisches Museum
Cranach-Ausstellung im Deutschen Mu-
seum, Berlin (Foto G. Schwarz)
Ka ufe erstklassige
Barock- und Rokokomöbel,
meisterliche Plastik, Gemälde
des 15.- 19. Jahrh. nach Lichtbild
K.GEBIIARDT / ALTE KUNST
München, Lenbachplatz 1
WALTER CARL
Bedeutendes Lager in alten
ORIGINAL-HOBELN
von 1500 - 1800, ungerichtet u. gerichtet
Sonderabteilung: Frühe Plastik
und Gemälde, Gläser und Rahmen
H ä n d 1 e r b e s u c h erwünscht
Frankfurt am Main - Paulsplatz 6
(gegenüber dem Römer und der historischen Paulskirche)
H. van Hall: Repertorium voor de Geschiedenis der
Nederlandsche Schilderer Graveerkunst sedert het
Begin der 12de Eeuw tot het Eind van 1932. Met
Medewerking van Bertha Wolterson. Verlag
Martinus Nijhoff, den Haag, 1936.
(fl. 18.-.)
Der Mangel einer regelmäßigen kunstgeschichtlichen
Bibliographie, seit der Einstellung von Jellineks Biblio-
graphie im Jahre 1920 besonders fühlbar, macht jede
Neuerscheinung auf diesem speziellen Gebiete zu einem
dankbar zu begrüßenden, unentbehrlichen Hilfsmittel.
25 Jahre hat der Verfasser des vorliegenden Werkes
gearbeitet, um nun in über 18 000 Nummern auf 716 Seiten
mit einer bewundernswerten, bis in abgelegenste Zeit-
schriften-Gründe vordringenden Gewissenhaftikeit und
Vollständigkeit alles auf die Geschichte der niederländi-
schen Malerei bezügliche Schrifttum zu verzeichnen. Wo-
bei Holland vom 12. Jahrhundert bis zum Jahre 1932,
die Südniederlande aus Raumgründen nur bis etwa ums
Jahr 1550 berücksichtigt wurden. Die Einteilung des
Bandes, von mustergültiger Uebersichtlichkeit, schafft
Gruppen, die auch dem außerhalb der niederländischen
Kunstgeschichte arbeitenden Forscher wichtige Materialien
umfaßt. So sind dem Hauptteil der Künstler-Literatur
Abteilungen wie z. B. Kunstvereinigungen, Ausstellungen,
Kunsthandel, Expertise, Restaurierungen, Privatsammlungen,
Museen und Ikonographie vorangestellt, die das gesamte
holländische Kunstleben der neueren Zeit beleuchten. In
der Gruppe der Einzelgebiete werden neben der all-
gemeinen Kunstgeschichte auch Miniatur- und Wand-
malerei, Zeichenkunst, Graphik, Glasmalerei und Wand-
teppichkunst berücksichtigt. W. R. D e u s c h
Ausstellung
chinesischer Kunst
Frühkeramik
Ming- und Kanghsi-Porzellan
Bronzen
Plastik
Halbedelsteine
Elfenbein-Arbeiten
usw.
CHINA-
BOHLKEN
BERLIN W9
POTSDAMER STR 16
nahe Potsdamer P 1 a t*z
Ankauf von Einzelstücken
sowie ganzer Sammlungen
5
{Rechts und Steuer Beratung
für uiislui m m ter u n d
{Kunsthändler
In dieser neuen Rubrik veröffentlichen
wir in zwangloser Folge Beiträge, die
sich mit den Kunst-Sammler und -Händler
Ferner gelten als Großhandelslieferungen alle Liefe-
rungen an das Reich oder andere Körper-
schaften des öffentlichen Rechts, z. B.
betreffenden Rechts- und Steuerfragen die Länder, Gern
beschäftigen und gehen heute bände, Kreise,
Holländischer Barockschrank um 1750. Wurzelholz auf Eiche
Hans Hartig, Berlin W35
d. Abb.-Reihe: ,,Sammlerstücke a. d. dt. Kunsthandel") (Foto Hartig)
einden, Gemeindever-
Bezirksverbände, Pro-
vinzen, Religionsge-
meinschaften, die
NSDAP., Handelskam-
mern usw. Infolgedessen ist
z. B. auch der Verkauf eines
Kunstgegenstandes an ein
öffentliches Museum als
Großhandelslieferung anzu-
sehen.
Nun liegen die Dinge
aber nicht so, daß der Kunst-
händler durchweg für alle
diese Großhandelslieterungen
den ermäßigten Steuersatz
von 0,5 v. H. in Anspruch neh-
men kann. Die Inanspruch-
nahme des ermäßigten Steuer-
satzes ist vielmehr nur dann
möglich, wenn folgende
Voraussetzungen er-
füllt sind:
1. Der Kunsthändler muß
die gelieferten Gegen-
stände erworben
haben;
2. er darf sie ferner grund-
sätzlich nicht b e-
oder verarbeitet
haben ,-
3. im Vorjahr dürfen seine
Lieferungen im Einzel-
handel nicht mehr als
75 v. H. d es Gesamt-
umsatzes betragen
haben;
4. die eben genannten 3
Voraussetzungen müssen
buchmäßig nachgewiesen
sein.
Diese Bestimmungen sehen
etwas kompliziert aus, sind
aber tatsächlich ganz einfach.
Die 1. Vorausset-
zung wird in jedem Falle
erfüllt sein, denn der Kunst-
händler kann ja schließ-
lich nur solche Kunstgegen-
stände verkaufen, die er
selbst von anderer Seite ge-
nochmals, auf zahlreiche Anfragen hin,
auf die alte Frage der Umsatzsteuer¬
kauft hat.
Mit der 2. Voraussetzung sieht es schon
schlimmer aus. Die Bestimmung besagt, daß der Kunst-
Ermäßigung ein. Anfragen aus Samm-
händler den Steuersatz von 0,5 v. H. dann nicht in An-
ler- und Händlerkreisen über Einzel-
fragen werden von uns gegen Erstattung
der Unkosten beantwortet.
Die Schriftleitung
spruch nehmen darf, wenn er die im Großhandel ge-
lieferten Gegenstände be- oder verarbeitet hat. Für
uns spielt hierbei nur die Bearbeitung eine Rolle, weil
ja Verarbeitungen im Kunsthandel weniger in Frage
^onn
zahlt der Kunsthändler nur 0,5 v. H. Umsatzsteuer?
Der Kunsthändler hat, wie jeder andere Steuerpflich-
t*9e, seine Umsätze zu versteuern. Der Steuersatz be-
!r^9t grundsätzlich 2 v. H. Dies ist ja auch allgemein
®kannt. Nicht so bekannt ist es aber, daß der Kunst-
^Qndler in sehr vielen Fällen auch den ermäßigten
teuersatz von 0,5 v. H. beanspruchen kann.
kommen. Man versteht unter einer Bearbeitung eine
Behandlung des Gegenstands, die aus dem Gegenstand
ein neues Verkehrsgut (einen Gegenstand an-
derer Marktgängigkeit) macht. Eine solche Bearbeitung
würde z. B. vorliegen, wenn der Kunsthändler ein. Ge-
mälde restaurieren läßt, bevor er es weiter-
verkauft. Sie würde ferner vorliegen, wenn er z. B.
antike Möbel ausbessern läßt, denn ein restauriertes Ge-
Der ermäßigte Steuersatz von 0,5 v. H. kann unter
Stimmten Voraussetzungen für Großhandelslieferungen
_
Die „Weltkunst“ erscheint während der
®°nimermonate, von Anfang Mai bis Ende
Oktober, 14tägig. Die nächsten Ausgaben
^°nimen am 22. Mai, 5. Juni usw. alle 14 Tage
;,'s Doppelnummern zum Versand.
^e°nsprucht werden. Hat nun aber der Kunsthändler
^r°ßhandelslieferungen? Um diese Frage zu beant-
^Orten, müssen wir wissen, was überhaupt unter Groß-
Qr|delslieferungen zu verstehen ist.
. Unter Großhandelslieferungen versteht man zunächst
Lieferungen an andere Unternehmer, also z. B.
1 6 f e r u n g e n an andere Kunsthändler.
mälde ist ein anderes Verkehrsgut als ein unrestauriertes
und ein ausgebessertes Möbelstück ist ein anderes Ver-
kehrsgut als ein unausgebessertes. — Keine Bear-
beitung liegt vor, wenn der Kunsthändler die Gegen-
stände lediglich zum Zweck ihrer Umpackung, Sortierung,
Reinigung und Erhaltung einer entsprechenden Be-
handlung unterzieht, vorausgesetzt natürlich, daß auch
hierdurch die Wesensart der Gegenstände nicht geändert
wird.
Die 3. Voraussetzung besagt, daß im Vorjahr
die Lieferungen im Einzelhandel nicht mehr als 75 v. H.
des Gesamtumsatzes betragen haben dürfen. Der Kunst-
händler kann also z. B. im Kalenderjahr 1937 den Steuer-
satz von 0,5 v. H. für die Großhandelslieferungen nur in
Anspruch nehmen, wenn seine Einzelhandelslieferungen
im Kalenderjahr 1936 nicht mehr als 75 v. H. des Gesamt-
umsatzes betragen haben. Was dies bedeutet, dürfte
klar sein, denn unter Einzelhandelslieferungen sind die
Lieferungen an Privatleute, Kunstsammler usw. zu ver-
stehen.
HANS BURGHARD
Farbstiche / Antiquitäten / China
Berlin W 55, Vicioriaslr.2. / Telefon: Liilzow B 2 6380
Achterberg & Co
Grossbetrieb für buch- und Offsetdruck
Illustr. Kataloge für Kunstauktionen
zuVorzugspreisen. Ein- und mehrfar-
bige Prospekte, Plakate, Werbe- und
Zeitschriften, Bücher zu zeitgemäß
niedrigen Preisen
Berlin swöi • belle-alliance-strasse 92
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Kreuzabnahme. Franken, Ende 15. Jahrhundert.Holz, 122 : 97 cm
Versteigerung :
12. Mai 1937
Me Prud'homme, M. F. Max-Kann, Paris, Hotel Drouot,
(Foto Prud'homme)
Eine besondere Aufmerk¬
samkeit ist der 4. Voraus¬
setzung zu widmen, die
bestimmt, daß der Kunsthänd¬
ler, wenn er den ermäßigten
Steuersatz von 0,5 v. H. in
Anspruch nehmen will, beson-
dere Buchführungs-
vorschriften beachten
muß. Er hat hinsichtlich der
im Großhandel gelieferten
Gegenstände folgende Auf-
zeichnungen in seinen Büchern
zu machen: den Gegen-
stand nach seiner handels-
üblichen Bezeichnung und
Menge; den Namen (Firma)
und den Wohnort des
Lieferers, von dem er
den Gegenstand bezogen hat;
die Art einer etwa vorgenom-
menen Bearbeitung oder Ver-
arbeitung; den Tag und den
Ort der Lieferung an
den Abnehmer,- den Namen
(Firma) und den Wohnort
des Abnehmers,- das
vereinnahmte Entgelt; den
Tag der Vereinnah¬
mung.
In der Praxis sind diese
Vorschriften bereits bei fast
allen Lieferungen solcher
Kunsthändler erfüllt, die vor-
schriftsmäßig Bücher im Sinne
des Handelsgesetzbuchs führen.
Bei den anderen Kunsthänd-
lern lassen sich die Buchfüh¬
rungsvorschriften leicht durch
entsprechende Ergänzungen in
den vorhandenen Büchern er-
füllen.
Es wird auf jeden Fall gut
sein, wenn man sich einmal
überlegt, ob es nicht das
Richtige ist, den ermäßigten
Steuersatz von 0,5 v. H. für
die Großhandelslieferungen
in Anspruch zu nehmen. Man nehme dazu den Rechen-
stift zur Hand und rechne nach, wie hoch die Ersparnis
an Umsatzsteuer ist, die sich auf diese Weise ergibt. In
der Regel wird die Ersparnis ins Gewicht fallen, denn
die Umsatzsteuer von 2 v. H. stellt immer eine starke
Belastung dar.
Diplomwirtschafter Bruno Stender
empfunden werden, daß dieses kleine, mit 12 schönen
Gesamt- und Detailaufnahmen ausgestattete Heft bereits
in zweiter Auflage erschienen ist. Stange führt in fein-
fühliger Weise in das künstlerische Wesen dieses stau-
fischen Bildwerkes ein, Graf Metternich gibt einen äußerst
aufschlußreichen Ueberblick über die Restaurierung und
denkmalpflegerische Behandlung dieses Denkmals. D.
LITERATUR
Der Bassenheimer Reiter. 12 Tafeln mit Einführungen von
Alfred Stange und Graf Wolff Met-
ternich. 24 Seiten. Verlag Ludwig Röhr-
scheid, Bonn, 1937 (RM 1,95).
Als ein erfreuliches Zeichen für das große Interesse,
mit dem die Entdeckung des Bassenheimer Reiters vom
deutschen Publikum begleitet wurde, darf die Tatsache
Lucas Cranach d. Jüngere, Prinzessin Elisabeth
von Sachsen 1564
Dresden, Historisches Museum
Cranach-Ausstellung im Deutschen Mu-
seum, Berlin (Foto G. Schwarz)
Ka ufe erstklassige
Barock- und Rokokomöbel,
meisterliche Plastik, Gemälde
des 15.- 19. Jahrh. nach Lichtbild
K.GEBIIARDT / ALTE KUNST
München, Lenbachplatz 1
WALTER CARL
Bedeutendes Lager in alten
ORIGINAL-HOBELN
von 1500 - 1800, ungerichtet u. gerichtet
Sonderabteilung: Frühe Plastik
und Gemälde, Gläser und Rahmen
H ä n d 1 e r b e s u c h erwünscht
Frankfurt am Main - Paulsplatz 6
(gegenüber dem Römer und der historischen Paulskirche)
H. van Hall: Repertorium voor de Geschiedenis der
Nederlandsche Schilderer Graveerkunst sedert het
Begin der 12de Eeuw tot het Eind van 1932. Met
Medewerking van Bertha Wolterson. Verlag
Martinus Nijhoff, den Haag, 1936.
(fl. 18.-.)
Der Mangel einer regelmäßigen kunstgeschichtlichen
Bibliographie, seit der Einstellung von Jellineks Biblio-
graphie im Jahre 1920 besonders fühlbar, macht jede
Neuerscheinung auf diesem speziellen Gebiete zu einem
dankbar zu begrüßenden, unentbehrlichen Hilfsmittel.
25 Jahre hat der Verfasser des vorliegenden Werkes
gearbeitet, um nun in über 18 000 Nummern auf 716 Seiten
mit einer bewundernswerten, bis in abgelegenste Zeit-
schriften-Gründe vordringenden Gewissenhaftikeit und
Vollständigkeit alles auf die Geschichte der niederländi-
schen Malerei bezügliche Schrifttum zu verzeichnen. Wo-
bei Holland vom 12. Jahrhundert bis zum Jahre 1932,
die Südniederlande aus Raumgründen nur bis etwa ums
Jahr 1550 berücksichtigt wurden. Die Einteilung des
Bandes, von mustergültiger Uebersichtlichkeit, schafft
Gruppen, die auch dem außerhalb der niederländischen
Kunstgeschichte arbeitenden Forscher wichtige Materialien
umfaßt. So sind dem Hauptteil der Künstler-Literatur
Abteilungen wie z. B. Kunstvereinigungen, Ausstellungen,
Kunsthandel, Expertise, Restaurierungen, Privatsammlungen,
Museen und Ikonographie vorangestellt, die das gesamte
holländische Kunstleben der neueren Zeit beleuchten. In
der Gruppe der Einzelgebiete werden neben der all-
gemeinen Kunstgeschichte auch Miniatur- und Wand-
malerei, Zeichenkunst, Graphik, Glasmalerei und Wand-
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