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Zeitschrift des Badischen Kunstgewerbevereins zu Karlsruhe — 5.1894

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Lorenz-Meyer, Eduard Lorenz: Flaggen und Fahnen
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https://doi.org/10.11588/diglit.3804#0124

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104

FLAGGEN UND FAHNEN.

See nichts Besseres wünschen, als unsere Handels-
flagge, so ist die ausschließliche Verwendung der
Landesfarben im Lande selbst kaum angebracht. In
fremden Landen bezeichnet die Landesfiagge das
Schiff als Stück der deutschen Heimat. In dieser
selbst sollte daher der Individualität größerer Spiel-
raum gelassen werden und die Privatpersonen daher
Flaggen aufziehen oder Fahnen ausstecken, welche
das Wappen des Geschlechts tragen, dem der Be-
treffende angehört. Erkundigungen bei den nam-
haftesten hiesigen Juristen und Richtern haben er-
geben, dass dem durchaus nichts im Wege steht, und
warum soll man denn unnötigerweise die schon
so wie so große Schablonirung der Menschen noch
dadurch vergrößern, dass alle dieselbe Fahne aus-
stecken? Welch andern Eindruck würde es machen,
wenn solch farbenprächtiges Bild, wie Wappen-
flaggen es darzubieten im stände sind, über unsern
Häusern sich entfaltet. Wir haben ja gerade in
Hamburg solche große Anzahl alt eingesessener
Geschlechter mit angestammten Wappen, — und
wer keins hat, kann zu jeder Zeit eins annehmen, so-
fern es nur nach den Regeln der guten Heraldik
geschieht — dass es sich wohl verlohnen würde,
wenn Handwerker sich auf diesen Erwerbszweig
würfen. An Vorbildern fehlt es ja nicht, doch soll
man solche nicht einfach sklavisch nachahmen, son-
dern in ihrem Geiste weiterschaffen, nachdem man
sich in sie hineingedacht hat. Auf umstehender
Tafel ist dazu der erste Versuch gemacht worden,
Tesdorpf, Schlüter, Moenckeberg, Versmann, Röscher,
letzterer das Einhorn in einer Dreiecksfahne, dem
Stocke zugewandt, wie es richtig, wenn auch etwas

unbequem ist. Die beifolgende Pause ist ein schö-
ner Entwurf des Herrn Prof. Hildebrandt - Berlin.
Die Dreiecksform könnte dazu verleiten, das Einhorn
mit dem Kopf nach der unteren Langseite gewandt
zu zeichnen; das ist falsch. —

An der Fahne mit dem Versmann'schen Wappen
ist eine Vorrichtung angebracht, welche in Siena
sich häufig an den Häusern findet, ein Fahnenhalter.
In der genannten italienischen Stadt befinden sich
solche Fahnenhalter an den Mauern der Häuser zwi-
schen den Fenstern an allen Stockwerken (s. Kunst-
gewerbeblatt, N. F. Bd. II, S. 158). Wie reizend
müssen die so ausgesteckten Fahnen die Architektur
heben und zugleich die Straßen beleben. Die dazu
zu verwendenden Fahnen dürfen aber nicht die
Landesfarben tragen, denn dann würde wieder gleich
die uns jetzt anhaftende Monotonie den erworbenen
Farbenzauber zu nichte machen. Diese Fahnenhalter
verdienten wirklich, dass man sie wieder allgemein
einführte, zumal in den nach den schönsten Regeln
der Baupolizei in geraden Linien angelegten Straßen
und aufgeführten sogenannten Gebäuden.

Noch ein Wort über Flaggenstangen, welche
häufig als bequeme Krönung eines Hauses mit schwe-
rem Knopf oder dicker Spitze hergestellt werden.
Solcher Aufsatz widerstrebt dem Wesen der Flagge,
welche selbst der oberste Teil desjenigen Gegenstan-
des sein soll, den sie ziert, ohne noch anderes über
sich zu haben. Dicke Spitzen der Flaggenstöcke
vernichten die feine Wirkung der Bewegungen des
Flaggentuchs und sollten daher fortfallen.
Hamburg, im November 1893.

DR. ED. MAYER.



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Trommler und Fahnensohwenker aus dem Bauernkriege.
Kupferstich von S. Behau.
 
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