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1609 f. Wh. v. 0. 4215 = I 256 = AH. 370. Eine Fort-
führung solcher Gleichungen hätte wenig Wert.

Bevor ich mich zu II wende, bespreche ich ein Zitat,
das, wenn es auch in erster Linie die II. Redaktion
angeht, doch immerhin für I in Betracht kommen könnte.
Es ist die Erwähnung der Heidin im Ehrenbrief des
Püterich von Reicherzhausen, Str. 107 (s. Zsfda.
6, 31 ff.):

Her Witich vom Jordan
den Ticktet vnns für ivarer
Sein thun vnnd auch sein Lohn
von Hindihofen Maister Ruediger.

Von vornherein erscheint II, der Kamen halber, als
rechtmäßige Trägerin des Püterichschen Zitates; denn
III, eine von verschiedenen Autoren bereicherte Schreibe-
redaktion, wird schwerlich einen Verfassernamen tragen,
es sei denn der Name des Dichters, von dem der Kern
von III, und d. i. II, herrührt. Eine minimale Chance
hätte indessen auch ein Anspruch von I auf das Zitat, da,
wie schon Anm. p. 128 angedeutet und noch später zu
wiederholen, dem Auge der Nachwelt I und II nicht als ge-
sonderte literarische Einzelerscheinungen sich darstellten.
In der md. Fassung IV heißt der Held Alpharius, diese
kommt daher schon deshalb nicht in Frage.

Ergänzend tritt neben Püterichs Angabe eine im
Rahmen der Ueberlieferung von II selbst gebotene: der
schon p. 58 erwähnte Prolog von II, den w (und i)
überliefern, enthält die Stelle:

Vn sagn dz gesprochn hat

Von tüimnen hofn ds may gnant

Also ist vns sein zunam helzant.

Bei einer Kombination dieser beiden Angaben muß
jederlei Gewaltsamkeit vermieden werden. Ich kann es
also nicht gut heißen, wenn Steinmeyer ADB XXIX, 453ff.,
 
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