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Zweimal am Sch alter.
(Acht Tage später.)
Herr: „Ich möchte 50 fl. mittelst Postanweisung nach
Hof schicken." — Erpeditor: „Gut, wollen Sie das Geld
nur hier aufzählen und die Karte ausfüllcn." — Herr:
„Hier ist dasGeld und hier die Anweisung; was kostet das?"
— Erpeditor: „Da sind drei holländische Gulden da-
runter, die kann ich nicht annchmen, die sind nicht kastamäßig."
— Herr: „Ach waö, Geld ist Geld, nehmen Sie's nur,
ich habe gerade kein anderes bei mir." — Erpedit or: „Ich
kann nicht, ich darf nicht, nehmen Sie Ihr Geld nur wieder
mit." — Herr: „Das ist doch arg; soll ich wegen der i
paar Gulden den weiten Weg von fast einer halben Stunde j
nun viermal machen?" — Erpeditor: „Thut mir leid, j
ich muß mich an meine Vorschriften halten."
Daß ich eine Kellnerin liebe,
Ei, was tadelt Ihr dies so?
Giebt sic mir denn nicht gu trinken —
Und macht nicht daö Trinken froh?
Die uns Wein und Frohsinn gibt,
Ist wohl wcrth, daß man sie liebt!
Keine Halbheit.
Herr: „Mir ist eine Postanweisung zugekommcn, ge-
mäß welcher ich 40 fl. zu empfangen habe." — Erpeditor:
„ Ganz richtig; hier sind 40 fl." — Herr: „Daö sind ja
lauter Holländer-Gulden? Die mag ich nicht, die sind nicht
kastamäßig." — Erpeditor: „Ah bah, Geld ist Geld; im
Handel werden die Holländer überall für voll angenommen."
— Herr: „Ich will aber solches Geld nicht, mit dem man
bei öffentlichen Kasten Anstände bekömmt." — Erpeditor:
„Ah bah, daö müßte schon ein recht eigensinniger Kasticr
sein, der sich daran stoßen würde." — Herr: „Erlauben
Sie, Sic haben mir selbst vor 8 Tagen drei Holländer-
Gulden ausgeschosten, folglich nehme ich auch keine an." —
Erpeditor: „So? waren Sie das? — da muß ich Ihnen
freilich anderes Geld geben. Das ist ein Kreuz mit diesem un-
gleichen Münzfuß! Da haben Sie 40 fl. süddeutscher Währung."
„Aber wie konnten sich Durchlaucht entschließen, eine
Dame vom Theater zum Altar zu führen?" — „Ja, lieber
Graf, sind denn unsere Damen nicht alle halbe Comödian-
tinncn? Da nahm ich lieber gleich eine ganze, dann ist
man doch a priori seiner Sache gewiß."
Zweimal am Sch alter.
(Acht Tage später.)
Herr: „Ich möchte 50 fl. mittelst Postanweisung nach
Hof schicken." — Erpeditor: „Gut, wollen Sie das Geld
nur hier aufzählen und die Karte ausfüllcn." — Herr:
„Hier ist dasGeld und hier die Anweisung; was kostet das?"
— Erpeditor: „Da sind drei holländische Gulden da-
runter, die kann ich nicht annchmen, die sind nicht kastamäßig."
— Herr: „Ach waö, Geld ist Geld, nehmen Sie's nur,
ich habe gerade kein anderes bei mir." — Erpedit or: „Ich
kann nicht, ich darf nicht, nehmen Sie Ihr Geld nur wieder
mit." — Herr: „Das ist doch arg; soll ich wegen der i
paar Gulden den weiten Weg von fast einer halben Stunde j
nun viermal machen?" — Erpeditor: „Thut mir leid, j
ich muß mich an meine Vorschriften halten."
Daß ich eine Kellnerin liebe,
Ei, was tadelt Ihr dies so?
Giebt sic mir denn nicht gu trinken —
Und macht nicht daö Trinken froh?
Die uns Wein und Frohsinn gibt,
Ist wohl wcrth, daß man sie liebt!
Keine Halbheit.
Herr: „Mir ist eine Postanweisung zugekommcn, ge-
mäß welcher ich 40 fl. zu empfangen habe." — Erpeditor:
„ Ganz richtig; hier sind 40 fl." — Herr: „Daö sind ja
lauter Holländer-Gulden? Die mag ich nicht, die sind nicht
kastamäßig." — Erpeditor: „Ah bah, Geld ist Geld; im
Handel werden die Holländer überall für voll angenommen."
— Herr: „Ich will aber solches Geld nicht, mit dem man
bei öffentlichen Kasten Anstände bekömmt." — Erpeditor:
„Ah bah, daö müßte schon ein recht eigensinniger Kasticr
sein, der sich daran stoßen würde." — Herr: „Erlauben
Sie, Sic haben mir selbst vor 8 Tagen drei Holländer-
Gulden ausgeschosten, folglich nehme ich auch keine an." —
Erpeditor: „So? waren Sie das? — da muß ich Ihnen
freilich anderes Geld geben. Das ist ein Kreuz mit diesem un-
gleichen Münzfuß! Da haben Sie 40 fl. süddeutscher Währung."
„Aber wie konnten sich Durchlaucht entschließen, eine
Dame vom Theater zum Altar zu führen?" — „Ja, lieber
Graf, sind denn unsere Damen nicht alle halbe Comödian-
tinncn? Da nahm ich lieber gleich eine ganze, dann ist
man doch a priori seiner Sache gewiß."
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Zweimal am Schalter" "Begründete Liebe" "Keine Halbheit"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Thema/Bildinhalt (normiert)
Unstandesgemäße Liebe
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 47.1867, Nr. 1171, S. 196
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg