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Werner, Wilfried
Cimelia Heidelbergensia: 30 illuminierte Handschriften der Universitätsbibliothek Heidelberg — Wiesbaden, 1975

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https://doi.org/10.11588/diglit.2051#0011

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Missale Parisiense (Cod. Sal. ixa)

2 Missale Parisiense

Cod. Sal. IXa, Pergament, 285 (278 beschriebene) BL, 32,5 X 24 cm, Frankreich,
Tafhi.n Sern 16, 17 Anfang des 15. Jahrhunderts

Das »Missale« oder Meßbuch der römisch-katholischen Kirche enthält die Gebete des Priesters, die Lesungen
aus Evangelien und Episteln sowie die Gesänge für die Feier der Hl. Messe. Im frühen Mittelalter waren diese
verschiedenartigen Texte auf mehrere liturgische Bücher verteilt: Das »Sakramentar« enthielt die Gebete, das
»Lektionar« - unterschieden nach »Evangelistar« und »Epistolar« - bot die Lesungen dar, im »Graduale«
oder »Antiphonarium Missae« waren die Gesänge zusammengefaßt.

Aus der Praxis des Gottesdienstes erwuchs das Bedürfnis, alle Texte in einem einzigen Buch zu vereinigen.
Dies konnte in der Weise geschehen, daß man dem in sich geschlossenen Sakramentarteil die Gesangstücke und
diesen die Lesungen folgen ließ. Man konnte aber auch die verschiedenen Elemente ineinanderfügen und zu
einem vollständigen Meßformular - dem Ablauf der liturgischen Feier entsprechend - verschmelzen. Dieser
Weg wurde am häufigsten gewählt. Erst im 13. Jahrhundert war die Entwicklung zum »Vollmissale« abge-
schlossen, jedoch konnten auch weiterhin gewisse Bestandteile der Meßliturgie in selbständigen Büchern
(Graduale, Lektionar) von oft recht prunkvoller Ausstattung erfaßt werden.

Das Missale ist zumeist gegliedert nach »Temporale«, »Sanctorale« und »Commune sanctorum«. Das
»Proprium de tempore« enthält die wechselnden Meßformulare für die Sonn- und Feiertage, und zwar nach
dem Ablauf des Jahres, beginnend mit dem 1. Advents-Sonntag. Dagegen bietet das »Proprium de sanctis« die
Formulare für die Feste der einzelnen Heiligen, beginnend mit Andreas (30.November). Das »Commune
sanctorum« umfaßt die gemeinsamen Formulare für Feste bestimmter Heiligengruppen (Apostel, Märtyrer
etc.). An das »Commune sanctorum« schließen sich Votivmessen (Totenmessen etc.) an.

Die in jeder Messe gleichbleibenden Gebete und Gesänge, besonders die des »Kanons«, das heißt des den
Konsekrations- und Opferakt enthaltenden Teils des Meßritus (vom »Sanctus« bis zum »Paternoster« ), sind als
»Ordo missae« in das Proprium de tempore eingeschoben, und zwar zwischen Karsamstag und Ostern.

Unser Missale wird eröffnet durch ein Kalendar (fol. lr-6v). Es enthält die »Goldene Zahl«, den »Sonntags-
buchstaben« und die römische Nennung der Kalendertage (Näheres zum mittelalterlichen Kalender unter
Nr. 3). Alle Elemente sind in lateinischer Sprache abgefaßt. Jeder Monat wird eingeleitet durch einen Hexa-
meter über die ungünstigen Tage. Der Vers für den Januar lautet etwa: »Prima dies mensis et septima truncat
ut ensis«1.

Es folgt die Angabe über die Zahl der Sonnen- und Mondtage. Zu den einzelnen Tagen sind bisweilen An-
merkungen gemacht, wie »Initium veris«, »Sol in ariete«, oder zum 8.3.: »Post Martis nonas ubi primum luna
notatur/Bis septem numerate dies, ut pascha sequatur«. Ferner erhalten die bereits in den Hexametern als
ungünstig gekennzeichneten Tage hier noch einmal einen entsprechenden Vermerk, z.B. der 1. Januar: »dies
eg(yptiacus) hora XII«, das heißt, an diesem Tage ist mit Widrigkeiten zu rechnen in der 12. Stunde.

Die eingetragenen Feste sind deutlich nach ihrem Festgrad unterschieden: durch die Farbe der Tinte (Gold/
Rot/Blau), durch Hinweise wie »duplum«, »semiduplum« usw. sowie durch die Angabe der Zahl der Lesungen
(drei oder neun). - Sie geben einen zuverlässigen Hinweis auf den französischen Ursprung, ja auf den Ge-
brauch der Handschrift in der Pariser Kirche. Erwähnt seien: Genoveve 3. 1., Agoardi et Agliberti 24.6.,
Leonorii 1.7., Turiani 13.7., Translatio S. Marcelli 26.7., Lupi 3.9., Audomari 17.9., Guinali 3. IL, Gen-
dulphi 13.11.,Aude 18.11., Suscepcio reliquiarum 4.12.

Bemerkenswert ist ferner die Eintragung zum 26.3.: »Adam creatus est« und zum 18.3.: »Primus dies
seculi«. —

Die Zuweisung auf Grund des Kalenders wird durch den weiteren Inhalt des Buches bestätigt. Wenn dort
von der »maior ecclesia beate Marie« die Rede ist, in der ein Bischof das Amt des Liturgen verrichtet, so wird
darunter die Kathedralkirche »Notre Dame« zu verstehen sein2.

Die Handschrift erhält ihren besonderen Wert durch den außerordentlich kostbaren Buchschmuck. Insge-
samt findet man 14 Zierseiten mit Bildinitialen, zwei weitere mit rein ornamentalen Prachtbuchstaben sowie

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