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"Unter der GrasNarbe" <Veranstaltung, 2014, Hannover>; Schomann, Rainer [Editor]; Schormann, Michael Heinrich [Editor]; Wolschke-Bulmahn, Joachim [Editor]; Winghart, Stefan [Editor]; Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Editor]; VGH-Stiftung [Editor]; Zentrum für Gartenkunst und Landschaftsarchitektur [Editor]; Michael Imhof Verlag GmbH & Co. KG [Editor]; Institut für Denkmalpflege [Editor]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Unter der GrasNarbe: Freiraumgestaltungen in Niedersachsen während der NS-Diktatur als denkmalpflegerisches Thema : Dokumentation der Tagung vom 26.-29. März 2014 in Hannover — Petersberg: Michael Imhof Verlag GmbH & Co. KG, Heft 45.2015

DOI article:
Dreeßen, Wiebke: Die Spielstätte „Stedingsehre" als Gegenstand der Inventarisation und Baudenkmalpflege
DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.51271#0068
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Freilichtbühne Bookholzberg
und Kulturzentrum "Spielhäuser"
(So schön kann es werden!)


11 Flugblatt der „INBO" für die „Freilichtbühne Bookholz-
berg und das Kulturzentrum Spielhäuser" aus dem Jahre
1994. Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege,
Stützpunkt Oldenburg.

Von Seiten der Denkmalpflege wurde dargelegt, dass
Bookholzberg das anschaulichste und am besten er-
haltene Beispiel einer NS-Freilichtbühne/Thingstätte
nördlich der Mainlinie darstelle. Ein inzwischen erstell-
tes, ausführliches Gutachten des Instituts für Denk-
malpflege zur Denkmalwertigkeit von „Stedingsehre"
(Verfasser Dr. Thomas Kellmann) hatte 1992 umfas-
send die Geschichte und politische Motivation auch
im Vergleich zu anderen Anlagen dargestellt und war
zu dem Ergebnis gekommen, dass „,Stedingsehre'
sowohl vom Typ als auch vom Erhaltungszustand für
Niedersachsen als besonders herausragend gewichtet
werden muss". Das Gutachten besagt:
„Der rassistisch gewertete Landschafts- und
Stammesbegriff „Niedersachsen" erfuhr inner-
halb des germanozentrischen Weltbildes der Drei-
ßiger Jahre seine prägnanteste Ausbildung in der
„Niedersächsischen Gedenkstätte ,Stedingsehre'.
Der Anschauungswert vor Ort muss als besonders
hoch eingestuft werden."

Weiter heißt es:
„'Stedingsehre' bedeutet mehr als eine der über
das gesamte Reich verstreuten nationalsozialis-
tischen ,Thingplätze' und Weihestätten. .Ste-
dingsehre' markiert besonders eindrücklich den
Weg in die Katastrophe des Krieges, nimmt die-
sen als Ort einer spielerischen Masseninszenie-
rung vorweg und steht für den Prozeß der kollek-
tiven Gleichschaltung. In diesem Sinne verdient
.Stedingsehre' als Dokument der Landesgeschich-
te einen Stellenwert, der weit über die lokalen
und regionalen Bezüge hinausweist."
Als Fazit wird zusammengefasst:
„Neben die geschichtliche Bedeutung für die
Orts- (Stedingen), Landes- (Parteischule im Gau
Weser-Ems) und Nationalgeschichte (nationale
Weihestätte) mit einem hohen Anschauungs-
und Erlebniswert treten die künstlerische und
wissenschaftliche Bedeutung der noch heute be-
stehenden baulichen Anlagen, die als besonders
qualitätvoll und vollständig zu bezeichnen sind.
Der weitgehend ungestörte Überlieferungs- und
Seltenheitswert dieser besonders beispielhaften
Anlage einer nationalsozialistischen Gedenkstätte
unterstreichen seine herausragende Bedeutung
als Kulturdenkmal gemäß § 3 (3) NDSchG."
Hinsichtlich des Merkmals der geschichtlichen Bedeu-
tung - Stedingen, Parteischule, nationale Weihestätte
- wurde, wie ich meine, zu Recht von Dr. Jens Cars-
tensen von der Bezirksregierung Weser-Ems als obere
Denkmalschutzbehörde klargestellt, dass es nicht um
die geschichtliche Bedeutung für die seinerzeitigen
Machthaber geht, sondern um diejenige Bedeutung,
die die bauliche Anlage heute besitzt. Sie legt Zeug-
nis dafür ab, in welcher Form in der NS-Zeit bauliche
Erinnerungsstätten geschaffen wurden, in denen ge-
schichtsträchtige Orte und Ereignisse mit propagan-
distischen, massenwirksamen Mitteln für die eigenen
politisch-ideologischen Vorstellungen in Anspruch ge-
nommen wurden.
Da angeblich kurzfristig erhebliche rückfließende
Mittel des Bundes für die neuen Bundesländer, die
dort nicht abgerufen würden, hier verbaut werden
könnten, wurde die Denkmalpflege - man kann wohl
sagen - genötigt, auf politischen Druck im Vorfeld
konkreter Anträge im August 1992 der vorgelegten
Planung zuzustimmen, wobei zumindest einige Auf-
lagen formuliert werden konnten. So sollte das ge-
samte Kulissendorf/Spieldorf einschließlich der Pflas-
terung und des umlaufenden Wassergrabens erhalten
werden. Außerdem sollten von der Tribünenanlage die
Böschung mit äußerer oberer Böschungsmauer sowie
 
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