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Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]; Institut für Denkmalpflege [Hrsg.]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Der Rammelsberg — Hannover: Inst. für Denkmalpflege, Heft 9.1992

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Vorwort
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https://doi.org/10.11588/diglit.51149#0007
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Vorwort

Die Kulturdenkmale des Harzer Bergbaus bil-
den einen Schwerpunkt innerhalb der nieder-
sächsischen Denkmalpflege. Die Beschäfti-
gung mit dieser Denkmalgruppe war zwingend
erforderlich geworden, da mit dem Auslaufen
der bergbaulichen Aktivitäten diese das Bild
einer ganzen Region prägenden Dokumente
von Zerstörung bedroht waren. Viele Relikte des
Bergbaus wurden in den 60er und 70er Jahren,
vor allem im Oberharz, beseitigt, da deren kul-
turhistorische Bedeutung nicht erkannt wor-
den war. Überhaupt wurde den Denkmalen
von Industrie und Technik in dieser Zeit in Nie-
dersachsen noch nicht die Bedeutung beige-
messen, die ihnen tatsächlich zukam. Der Blick
lag noch mehr auf den „klassischen“ Kultur-
denkmalen und weniger auf den eher un-
scheinbaren, oft gar unansehnlichen industrie-
und technikgeschichtlichen Zeugnissen, die
erst langsam zu einem selbstverständlichen
Aufgabengebiet der Denkmalpflege wurden.
Mit der Stillegung der Grube „Hilfe Gottes“
in Bad Grund am 31. März 1991 gehörte der
Metallerzbergbau im Harz, der sich nach jüng-
sten Erkenntnissen bis in die Bronzezeit zu-
rückverfolgen läßt, endgültig der Vergangen-
heit an. Bereits 1988 mußte infolge Erschöp-
fung der Lagerstätten das Erzbergwerk am
Rammeisberg, etwa 2 km südöstlich der Alt-
stadt von Goslar, geschlossen werden. Diese
Anlage, die einen außerordentlichen Anschau-
ungs- und Dokumentationswert besitzt, gilt mit
ihrem bis über 1000 Jahre zurückreichenden
Bestand an Montandenkmalen als eines der
bedeutendsten Zeugnisse ihrer Art.
Die niedersächsische Denkmalpflege stand
mit der Schließung dieses Metallerzbergwer-
kes vor einer großen Herausforderung: War
zwischenzeitlich doch deutlich geworden, daß
der Rammeisberg ein technisches Kulturdenk-
mal von außergewöhnlichem Rang ist, dessen
Zerstörung es zu verhindern galt. Die Vermitt-
lung des denkmalpflegerischen Wertes dieses
nicht nur für die Goslarer und die niedersäch-
sische, sondern auch für die deutsche Ge-
schichte nennenswerten ehemaligen Erzberg-
werkes und die Entwicklung von Erhaltungs-
konzepten standen im Mittelpunkt der denk-
malpflegerischen Arbeit.
Die Resonanz, welche der denkmalpflegeri-

sche Umgang mit dem Rammeisberg sowohl
in der Öffentlichkeit als auch in der Fach-
welt erfuhr, ließ es zweckmäßig erscheinen,
das Kulturdenkmal Rammeisberg und die
wichtigsten Arbeitsergebnisse zusammenfas-
send zu dokumentieren. Leitlinie für die ge-
wählte Form des umfangreichen Abbildungs-
teiles ist der durch das Institut für Denkmal-
pflege im Niedersächsischen Landesverwal-
tungsamt erarbeitete Antrag gewesen, den
Rammeisberg in die Liste des Kulturerbes der
Welt aufzunehmen.
Zu diesem, die Bedeutung des Kulturdenk-
males Rammeisberg auf eindrucksvolle Weise
dokumentierenden Vorgang einige kurze Er-
läuterungen: Im Jahre 1972 wurde von der Ge-
neralkonferenz der UNESCO die „Internatio-
nale Konvention zum Schutz des Kultur- und
Naturerbes der Welt“ verabschiedet. Ziel war
es, den Schutz und die Erhaltung der Kultur-
und Naturdenkmale von außergewöhnlicher,
weltweiter Bedeutung in die gemeinsame Ver-
antwortung der gesamten Menschheit zu stel-
len. Der im Jahr 1978 in Kraft getretenen Kon-
vention hatten sich bis 1990 112 Staaten ange-
schlossen. Die „Liste des Kultur- und Natur-
erbes der Welt“ wird durch das Komitee für das
Welterbe aufgestellt, das zugleich die Aufgabe
hat, über die Einhaltung der Konvention zu wa-
chen sowie den durch die Mitgliedsländer ge-
speisten Welterbe-Fonds zu verwalten.
In der Liste des Weltkulturerbes, die zur Zeit
359 Ojekte umfaßt, sind so herausragende
Denkmale enthalten wie die Pyramiden von
Giseh, die chinesische Mauer, das indische
Tadsch Mahal, die Akropolis von Athen, die Rui-
nen von Teotihuacan und Chichen-Itza, Stone-
henge oder die Altstadt von Venedig. Aus der
Bundesrepublik Deutschland fanden bislang
folgende Denkmale Aufnahme: der Dom zu
Aachen, der Dom zu Speyer, die Römerbauten
(mit der Igeler Säule), Dom St. Peter und Lieb-
frauenkirche in Trier, die Altstadt von Lübeck,
die Schlösser Augustusburg und Falkenlust in
Brühl, die Wallfahrtskirche „Die Wies“, die Resi-
denz in Würzburg, Dom und St. Michael in Hil-
desheim, die Schlösser und Parks in Potsdam-
Sanssouci sowie das Kloster Lorsch.
Nachdem der Rammeisberg durch die Stän-
dige Konferenz der Kulturminister der Länder

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