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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 27.1902

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Prott, Hans Theodor Anton von; Kolbe, Walther: [Die Arbeiten zu Pergamon 1900-1901], [3], Die Inschriften
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https://doi.org/10.11588/diglit.41308#0094

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84

Η. ν. PROTT UND W. KOLBE, DIE INSCHRIFTEN

von Leuten, die gar keine Gewalt über sie ausüben könnteni.
Es wird jedoch eine Ausnahme in betreff der kleinen Fische 2,
die nach Gewicht verkauft und von den Agoranomen abgeschätzt
werden, bestimmt. Diese sind, auch wenn jemand für eine sehr
grosse Summe kauft, in Scheidemünze zu bezahlen. Auf diese
Weise wird der Bank und dadurch der Stadt ein beträchtlicher
κόλλυβος gesichert, da erfahrungsgemäss die Steuern auf die bil-
ligen allgemeinen Lebensmittel am meisten abwerfen.
2. Der Einkauf wird nur scheinbar von einem einzelnen en
gros für eine grössere Summe in Silber, in Wahrheit von mehre-
ren Leuten, die sich unter einander zusammengethan haben und
nachher teilen, gemeinsam betrieben. Auch für diesen Fall wird
bestimmt, dass in Kupfer gezahlt (καί τοΰτους λεπτόν διδόναι χαλ-
κόν), aber dabei der Denar nur zu 17 As gerechnet werden
soll. Der κόλλυβος von einem As wird also nicht von den Käu-
fern getragen, sondern von den Verkäufern. Aus dem Folgenden
geht aber hervor, dass dies im wesentlichen nur eine bestimmte
Klasse der Geschäftsleute betrifft. In Z. 8 f. werden als solche
genannt έργασταί, κάπηλοι und όψαριοπώλαι. Die έργασταί sind
bald Fabrikanten, bald Exporteure, bald beides zugleich, mit
einem Wort negotiatores, Grosshändler. Ihnen sind, wie so oft,
die Krämer (κάπηλοι) und Fischverkäufer (όψαριοπώλαι) als Ver-
treter des Kleinhandels gegenübergestellt3. Hiervon ist auszu-
gehen bei der Erklärung des Satzes (Z, 22 ff.): διδόναι δε προς
δέκα επτά άσσάρια, επειδή ή τής άμειπτικής έργασία[[ς]] δοκεΐ μόνοις
τοΐς έργασταΐς διαλέγεσθαι. Das Wechselgeschäft4 hat eigentlich nur

1 Vgl. zu dem Ausdrucke die Inschrift von Mylasa BCH 1896, 527 Z. 24
und 535 Anrn. 1.
2 Λεπτά όψάρια hier sicher schon gleichbedeutend mit neugriechischem ψάρια:
Athen. VII 276d πάντων των προσοψημάτων όψων καλούμενων έξενίκησεν
ό ιχθύς διά τήν έξαίρετον έδωδήν μόνος ούτως καλεΐσθαι; IX 3^5b — 386a. Vgl·
Terentius Andria II 2, 23 und 32 ßaululum obsoni—holera et ßisciculos minutos.
3 έργασταί: Altertümer von Hieraßolis S. 92 ; Dittenberger Sy 11. 2 872; Zie-
barth Griech. Vereinswesen S. 31, 102, 104. — Gegensatz zum Kleinhandel-·
Becker-Göll Charikles II 183 ff. ; vgl. CIA II 476, 9.
4 άμειπτική wie άργυραμοιβική bei Pollux VII 170 und sonst. Ή της άμει-
πτικής εργασία, das Wechselgeschäft, wie bei Demosth. XXXVI S. 946 μισθοΰ-
μενος τήν εργασίαν τής τραπέζης, Themist. eß. 15, 2 τή τοΰ τραπεζιτευειν
εργασία χρωμένων. Vgl. übrigens Ζ. 6 f.
 
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