BYZANTINISCHE INSCHRIFTEN AUS WESTMAKEDONIEN 435
In der Hauptinschrift liest Miliukow statt ΗΤώ vielmehr:
HrP(6K)UU(Mb). Schon aus paläographischen Gründen ist diese
Lesung sehr bedenklich ; ihr widerspricht auch Miliukovs eignes
Faksimile, welches fast ganz richtig Πρΰ bietet. Aber auch
inhaltlich ist seine Lesung nicht haltbar. Die Erzbischöfe
von Ochrid haben sich nie als Erzbischöfe der
Griechen bezeichnet, was sie auch thatsächlich nicht
waren. Vielmehr ist Prochoros’ slawische Titulatur eine genaue
Übersetzung des aus unzähligen Urkunden sattsam bekannten
griechischen Titels : αρχιεπίσκοπος τής πρώτης Τουστινιανής,
Βουλγαρίας, Σερβίας και των λοιπών oder και των εξής. Diese
letzte Wendung entspricht, wie das slawische proci dem «etc»
unsrer Fürstentitulaturen; der Volltitel fügte noch Albanien,
Makedonien und das Westmeer hinzu ; durch das «etc» werden
alle sonstigen, in der Aufzählung etwa versehentlich über-
gangenen Hoheitsansprüche miteinbegriffen.
Erzbischof Prochoros ist aus des Martinus Crusius Turco-
graecia bekannt. Unter dem Patriarchen Ieremias I (1523-1537)
kam Prochoros nach Konstantinopel, um, wie Malaxos1 erzählt,
seine Ansprüche auf Beröa geltend zu machen; er bewies sein
Anrecht durch Chrysobulle, und allerdings zählt das (freilich
längst durch des Komnenen Alexios Neuordnung der Kirchen-
sitze antiquierte) Chrysobull des Basileios II Bulgaroktonos
Beröa unter den Eparchien des autokephalen Erzbistums Bul-
garien auf. Malaxos, der phanariotische Geschichtschreiber,
berichtet, dass Prochoros mit seinen Ansprüchen auf Beröa
gänzlich abgetviesen worden sei; indessen das kann nicht ganz
richtig sein. In dem ältesten Codex der Metropolis Kastoria
(Kesrie), deren Urkunden von 1532—1567 reichen, fand ich
zwischen zwei Urkunden von 1533 und 1540 eine von der
XI. Indiktion = 1538 mit den Subskriptionen:
f δ Βερροίας Σοορρόνιος
γ δ Γρεβαινοΰ Συμεών
γ ό Σισανίου Μεθόδιος
1 Hist. Patr. 170,3 ff· Die Nachricht des Meletios, er habe vielmehr Ansprüche
auf Servia erhoben, ist entschieden zu verwerfen. Der Anspruch auf Beröa, spe-
ziell auf das Gebiet von Nausa, wird von den Erzbischöfen von Achrida mit gros-
ser Hartnäckigkeit bis ins XVIII. Jahrhundert hinein erhoben.
In der Hauptinschrift liest Miliukow statt ΗΤώ vielmehr:
HrP(6K)UU(Mb). Schon aus paläographischen Gründen ist diese
Lesung sehr bedenklich ; ihr widerspricht auch Miliukovs eignes
Faksimile, welches fast ganz richtig Πρΰ bietet. Aber auch
inhaltlich ist seine Lesung nicht haltbar. Die Erzbischöfe
von Ochrid haben sich nie als Erzbischöfe der
Griechen bezeichnet, was sie auch thatsächlich nicht
waren. Vielmehr ist Prochoros’ slawische Titulatur eine genaue
Übersetzung des aus unzähligen Urkunden sattsam bekannten
griechischen Titels : αρχιεπίσκοπος τής πρώτης Τουστινιανής,
Βουλγαρίας, Σερβίας και των λοιπών oder και των εξής. Diese
letzte Wendung entspricht, wie das slawische proci dem «etc»
unsrer Fürstentitulaturen; der Volltitel fügte noch Albanien,
Makedonien und das Westmeer hinzu ; durch das «etc» werden
alle sonstigen, in der Aufzählung etwa versehentlich über-
gangenen Hoheitsansprüche miteinbegriffen.
Erzbischof Prochoros ist aus des Martinus Crusius Turco-
graecia bekannt. Unter dem Patriarchen Ieremias I (1523-1537)
kam Prochoros nach Konstantinopel, um, wie Malaxos1 erzählt,
seine Ansprüche auf Beröa geltend zu machen; er bewies sein
Anrecht durch Chrysobulle, und allerdings zählt das (freilich
längst durch des Komnenen Alexios Neuordnung der Kirchen-
sitze antiquierte) Chrysobull des Basileios II Bulgaroktonos
Beröa unter den Eparchien des autokephalen Erzbistums Bul-
garien auf. Malaxos, der phanariotische Geschichtschreiber,
berichtet, dass Prochoros mit seinen Ansprüchen auf Beröa
gänzlich abgetviesen worden sei; indessen das kann nicht ganz
richtig sein. In dem ältesten Codex der Metropolis Kastoria
(Kesrie), deren Urkunden von 1532—1567 reichen, fand ich
zwischen zwei Urkunden von 1533 und 1540 eine von der
XI. Indiktion = 1538 mit den Subskriptionen:
f δ Βερροίας Σοορρόνιος
γ δ Γρεβαινοΰ Συμεών
γ ό Σισανίου Μεθόδιος
1 Hist. Patr. 170,3 ff· Die Nachricht des Meletios, er habe vielmehr Ansprüche
auf Servia erhoben, ist entschieden zu verwerfen. Der Anspruch auf Beröa, spe-
ziell auf das Gebiet von Nausa, wird von den Erzbischöfen von Achrida mit gros-
ser Hartnäckigkeit bis ins XVIII. Jahrhundert hinein erhoben.