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Bredius, Abraham [Bearb.]
Künstlerinventare: Urkunden zur Geschichte der holländischen Kunst des XVIten, XVIIten und XVIIIten Jahrhunderts (Band 4) — Haag, 1917

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https://doi.org/10.11588/diglit.33494#0340

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1414

DALENS.

Tochter (aus zweiter Ehe), gepßegt zu habeu. Uur sich der
Verfolguug zu eutzieheu, hätteu die heideu die Stadtveriasseu;
die Habe des Vaters sei durch deu Baijuw Johau Rosa iu
Verwahrsaiu genommen und iuventarisiert wordeu (vergl. das
Inventar 8- 1400 tf.). Sodauu sei Dirck Dalens dreimal vor
Gericht zitiert worden, ohne zu erscheinen. In derZwischenzeit
sei er iu Xierikzee gestorben, was demRaljuwmitgeteiltworden
sei. Die Auklage blieb somit auf der Persou der Maria Dalens
steheu. Diese sei viermal zitiert worden und nicht erschieueu-
Daraufhin sei sie nach verschiedeuen gerichtlicheu Prozedureu
zum Tode und zur Ronfiskation ihres Besitzes verurteilt worden-
Um ihren Besitzstand zu ermitteln, habe der Baljuw auch das
Testament des Vaters vom 11. Oktober (Dezember?) 1674 vor
Uotar 0. van Queborn eingesehen, das durch dessen Tod inzwi-
schen in Eraft getreten war- (Es folgt die Wiedergabe der
Bestimmungen dieses Testaments; vergl. Beilageb). Darausgeht
hervor, dass der Verurteilten nicht mehr zukommt, als der
legitime und der trebellianique Q Anteil, d. i. ein Achtel des
Nachlasses. Um dieses zu berechnen ist das Mobiliar des Dirck
Dalens durch beeidigte Sehätzerinnen taxiert worden, und zwar
auf 646 14 8 Davon sind Sachen im Werte von etwa
100 4) an Johannes Daiens praelegatiert, sodass übrig bleiben
546 41 14 p 8 S) und das durch den Verstorbenen hinterla'ssene
Haus, das auf 2000 ^6 taxiert wurde, aber seither im Werte
gesunken ist. Xusammen als ein Wert von H 2546—-14—8. Dem
gegenüber stehen Schulden im Betrage von 321 H 10 p, södass
an Reinvermögen 2217 H 13 p übrig bleiben. Davon fallen
zufolge der Verurteilung der Maria Dalens dem Fiskus ein
achter Teil oder J/. 378 zu. Die Gesuchsteller sind bereit, diese
Summe dem Fiskus auszuzahlen und ersuchen die Rechnungs-
kammer, diese Regelung anzunehmen.
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Aue?- vuder, 5etnycAt ?ce?*de??& vot?? te Ae&5e?? op ee?? o??&etu???,e/(jcl'e
1) Ein gewisser Anteil, den der Erbe für sich beanspruchen kann,
wenn die 'Vermächtnisse dessen Wert iibersteigen.
 
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