;z
Aufnahme Ebhardt
Abb. 2S. Ansicht von Burg Ray nach der wiedercherstellung.
Durch die Sprengung der Fcstung anno 1899 ist der kultiviert gewcsene Grund überall mit Steincn
und Schutt Z bis 29 Fuß hoch überschüttet, das Derrain, wo es zur zeitlichen Nuyung olzne übcrgroße
Rosten aufzuraumen möglich war, ist bis hierhcr wiedcr urbar gemacht worden und beträgt an 89 Rtl>.
Schuttland.
Für alles Angcführtc ist mic unterm 1S. Mai bei der von einer Herzoglichen Domanen-Direktion
veranstalteten Verpachtung auf 25 Iahr, für das höchste Gebot der jahrlichen Zinse a 5 F. 39 Rr. durch
dcn Zollinspcktor M. Otto als Rommiffarius der Zuschlag und unterm 9. Iuni cr. dic höchstc Genehmigung
der pacht erteilt.
Da nun aber aus obiger gan; gewissenhaftcr Angabe zu eesehen, daß dieses Terrain nur durch
außerordentliche Auslagen von cincm Eigentümcr, derselbige mehr als zu seinem Vergnügen als zur
Nuyung in Anschlag bringt, durch Aufraumung und Aufseyen der Steine ;u Mauern und durch roden
den Schutt doch ;u etwas eintragenden Boden, entwcder zur Baumzucht oder Anlagc cines neuen wein-
bcrgs umschaffcn kann; ich aber dicsc Mcllioricrung mir mit Lcidcnschaft unterzögc, wenn einc hochver-
ehrliche Herzogliche Domänen-Dircktion mir statt der Zcitpacht, das Derrain kauflich überlassen wolltc, wo-
für ich dann das Gebot hiermit tue, die 25-jährigc pacht also in Summa 137 Fl. Z9 Re. gleich bar zu zahlen.
Solltc wegen die im pachtkontrakt aufgeführte Bemerkung (die Ruine unangetastct ;u lassen) aus
einem odee andern Grunde bcim Verkauf auch eine Feststellung nötig machcn, so verpflichte ich mich zu deren
Beobachtung auf mir und mcine Nachkommen, auf ewige Zeiten.
St. Goaesbauscn, 15. Iuli 1817. gcz. Fricdrich von Schmiclinski, Major.
Die Eingabe des Majors hatte keinen Erfolg. Unterin 11. August lehnte die Regierung
die Veräußerung ab.
Aufnahme Ebhardt
Abb. 2S. Ansicht von Burg Ray nach der wiedercherstellung.
Durch die Sprengung der Fcstung anno 1899 ist der kultiviert gewcsene Grund überall mit Steincn
und Schutt Z bis 29 Fuß hoch überschüttet, das Derrain, wo es zur zeitlichen Nuyung olzne übcrgroße
Rosten aufzuraumen möglich war, ist bis hierhcr wiedcr urbar gemacht worden und beträgt an 89 Rtl>.
Schuttland.
Für alles Angcführtc ist mic unterm 1S. Mai bei der von einer Herzoglichen Domanen-Direktion
veranstalteten Verpachtung auf 25 Iahr, für das höchste Gebot der jahrlichen Zinse a 5 F. 39 Rr. durch
dcn Zollinspcktor M. Otto als Rommiffarius der Zuschlag und unterm 9. Iuni cr. dic höchstc Genehmigung
der pacht erteilt.
Da nun aber aus obiger gan; gewissenhaftcr Angabe zu eesehen, daß dieses Terrain nur durch
außerordentliche Auslagen von cincm Eigentümcr, derselbige mehr als zu seinem Vergnügen als zur
Nuyung in Anschlag bringt, durch Aufraumung und Aufseyen der Steine ;u Mauern und durch roden
den Schutt doch ;u etwas eintragenden Boden, entwcder zur Baumzucht oder Anlagc cines neuen wein-
bcrgs umschaffcn kann; ich aber dicsc Mcllioricrung mir mit Lcidcnschaft unterzögc, wenn einc hochver-
ehrliche Herzogliche Domänen-Dircktion mir statt der Zcitpacht, das Derrain kauflich überlassen wolltc, wo-
für ich dann das Gebot hiermit tue, die 25-jährigc pacht also in Summa 137 Fl. Z9 Re. gleich bar zu zahlen.
Solltc wegen die im pachtkontrakt aufgeführte Bemerkung (die Ruine unangetastct ;u lassen) aus
einem odee andern Grunde bcim Verkauf auch eine Feststellung nötig machcn, so verpflichte ich mich zu deren
Beobachtung auf mir und mcine Nachkommen, auf ewige Zeiten.
St. Goaesbauscn, 15. Iuli 1817. gcz. Fricdrich von Schmiclinski, Major.
Die Eingabe des Majors hatte keinen Erfolg. Unterin 11. August lehnte die Regierung
die Veräußerung ab.