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Davidsohn, Robert
Philipp II. August von Frankreich und Ingeborg — Stuttgart: Druck von Gebrüder Kröner, 1888

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https://doi.org/10.11588/diglit.51977#0155
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es für ihn sein, die behauptete Verwandtschaft zu wider-
legen, wenn dies auf Grund der Wahrheit geschehen könne.
Dem König Philipp, der ein gerichtliches Verfahren ver-
langte, habe der Papst ein solches nicht verweigern können.
Gerade wenn man dieses Schreiben mit dem an den
Legaten zusammenhält, tritt deutlich zu Tage, wie der
Papst nicht wahr haben wollte, woran er in Wirklich-
keit nicht zweifelte, wie er sich zu diesem Zweck den
Anschein gibt, als halte er die Mitteilungen von dem
Zwange, der gegen Ingeborg geübt werde, von den
Machenschaften des Legaten für nicht viel anderes, als
für Erdichtungen derer, die in Ingeborgs Namen an ihn
geschrieben hatten.
Zugleich schrieb der Papst an den König von Däne-
mark1) in demselben Sinne wie an Ingeborg; den Rechts-
gang habe er Philipp nicht verweigern können, da das
Scheidungsurteil nur wegen Nichtbeobachtung der Rechts-
ordnung aufgehoben sei. Der Papst versäumt nicht,
seine Gerechtigkeit, wie das Mitleid hervorzuheben, das
er gegen Ingeborg geübt habe, seiner Aktion für des
Königs Schwester auch durch die Betonung von Philipps
Unwillen eine Folie zu geben. Wenn etwas von dem,
was hätte geschehen sollen, unterlassen sei, so werde
er es, wie er auch hier hervorhebt, noch durchsetzen2).
1) Ep. III, 12.
2) Ein Brief des Abtes Wilhelm an Knut von Dänemark
(Guill. ep. II, 37), welcher die Freude über die Wandelung von
Ingeborgs Geschick ausspricht, wird wohl in die Zeit zu setzen
sein, in welcher der Legat Octavian nach Frankreich gesandt
wurde. Die Hauptsache ist nur mit Anfangsbuchstaben ausge-
drückt . . . (Regina) quam iam R. S. S. Christo annuente R. G. I-. (In
 
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