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Die Dioskuren: deutsche Kunstzeitung ; Hauptorgan d. dt. Kunstvereine — 7.1862

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https://doi.org/10.11588/diglit.13516#0024

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8

begann. — Die Erwerbung der in der Entgegnung angeführten
Bilder (Achenbach, Schirmer, Steinbrllck uyd älterer Bilder), die
theils durch Eintausch, theils durch direkten Ankauf bewerkstelligt
wurden, gehört einer so frühen Zeit an, daß ich sie wirklich (und
hierin gestehe ich einen Jrrthum ein) vor dem Amtsantritt Sceger's
glaubte; außerdem überlasse ich die Beurtheilung der beiden Auf-
sätze dem gesunden Urtheil desjenigen Theil des Publikums, das
in der Lage ist, sich über das Richtige und Unrichtige des Ge-
sagten informiren zu können, und zwar kann ich dies um so zu-
versichtlicher thun, als in der Entgegnung auf die in meinem
Artikel angeregten Principienfrageu nur mit einer unpassenden

bureaukratischen Phrase in den fünf Schlußzeilen geantwortet ist.
Herr Seeger hätte im Interesse seiner Entgegnung, welche sonst in
einer richtigen würdigen Form gehalten ist, besser gethau, diesen
Schluß wegzulassen. Eine Galerie ist eine öffentliche Anstalt,
welche zu besprechen Jeder das Recht hat; ob eine solche Be-
sprechung dem Herrn Galerie-Inspektor ungewohnt oder unbe-
quem ist, das ist eine andere Frage; jedenfalls weiß ich, daß.der
jetzige Direktor die in dem Schlußsätze ausgesprochene Ansicht
nicht theilt, denn sonst wäre er der bedeutende Mann nicht, der
er ist, —

Darm stadt, den 30. December ©

An alle Deutsche, insbesondere an die deutschen Künstler. tl01]

Bei dem Herannahen von Goethe's hundertjährigem Geburtstage im Jahre 1849 erging von Humboldt,
Cornelius, Schclling, Olfers, Küstner, Rauch und anderen hervorragenden Männern ein Aufruf an die Deutschen:
zum bleibenden Andenken an jenen Tag eine Stiftung zu gründen, die in Goethe's Geiste deutsches Kunstleben und
den Einfluß desselben auf die Versittlichung des Volkes stärke und mehre. Der anfangs erfreuliche Erfolg dieses Auf-
rufs fand sich bald durch die Ungunst der Zeitumstände gehemmt. Neuerlich hat jedoch das Werk einen lebensvollen
Aufschwung vorzüglich dadurch gewonnen, daß Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen das Protektorat
über die Stiftung anzunehmen geruhete. So wurde es möglich, am 7. und 8. vorigen Monats auf Grund der schon
im Jahre 1850 angenommenen Satzungen hier in Weimar eine Generalversammlung von Abgeordneten der bei der
deutschen Goethestiftung betheiligten Goethevereine und anderer Theilnehmer abzuhaltcn und jene Stiftung zu befestigen.

In dieser Generalversammlung ist beschlossen worden, einen Preis von Ein Tausend Thalern Preuß. Cour,
für ein Skulpturwerk unter nachstehenden Bedingungen auszuschrciben:.

1) Dasselbe muß von einem deutschen Künstler verfertigt, zwischen dem ersten Mai 1861 und letzten April
1863 wenigstens bis zum ausgebildeteu Modell vollendet und für deutschen Boden bestimmt sein. Als Deutschland
gilt hierbei jedes Land deutscher Zuuge unter einer deutschen Regierung.

2) Nur echte Kunstschöpsungen im historischen oder idealen Stile finden Berücksichtigung, mögen dieselben
sich rund oder in erhabener Arbeit darstellen. Büsten und Portraitmedaillons sind ausgeschlossen.

3) Von Seiten der Goethestiftung wird weder die Bestimmung des Gegenstandes der zu berücksichtigenden
Bildwerke noch der Besitz des gekrönten beansprucht.

4) Der Preis wird auf den Grund eines Gutachtens, welches auf absoluter Stimmenmehrheit eines Aus-
schusses von Künstlern und sonstigen Kunstautoritäten beruhet, von der Generalversammlung am 28. August 1863 zu-
erkannt und durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht. Die Auszahlung erfolgt demnächst durch den geschäfts-
führenden Gvelheverein. Die Namen der Mitglieder jenes Ausschusses werden bei der gedachten Bekanntmachung
nnt veröffentlicht.

5) Ausdrückliche Bewerbung uni den Preis ist nicht nothwendig, aber unvcrwchrt.

Indem wir Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß bringen, laden wir zugleich zu recht thätiger Theilnahme
an der deutschen Goethestiftung hierdurch ein, damit deren Zwecken in einem ihrer Bedeutung immer mehr entspre-
chenden Umfange Genüge geschehen könne. Zur Erthcilung desfalls etwa gewünschter Auskunft, insbesondere auch
zur Mittheilung der Satzungen, sind die Unterzeichneten sammt und sonderö stets gern bereit. Schließlich sei nur
noch bemerkt, daß der Stiftung die Rechte der juristischen Persönlichkeit im Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eise-
nach schon zugesichert sind. Weimar, den 23. December 1861.

Der Vorstand des dasigcn, mit der Geschäftsführung der deutschen Gocthestiftung dermalen beauftragten GoethevercinS.

Dr. Vogel, geheimer Hofrath, Marterstcig, Professor, Schöll, Oberbibliothekar, Zwez, geheimer Jnstizrath,
Schuchardt, intermistischer Direktor der Großh. Kunstsammlungen und freien Zeichnenschulen.

Kunst-Ausstellungen. [103]

Die vereinigten Kunst-Vereine in Bamberg, Passau, Regensburg,
Wiesbaden und Würzburg veranstalten in den Monaten November und
December 1861, dann Januar bis August 1862 incl., gemeinschaftliche
Ausstellungen von 8 bis 14 tägiger Dauer, unter den bekannten Bedingungen
für die Einsendungen, von welchen nur diejenige hervorgehoben wird:

daß alle Kunstwerz in den Monaten November 1861 bis Mai 1862
zuerst nach Paffau oder nach Wiesbaden, in den Monaten Juni bis
August 1862 aber jedenfalls zuerst nach Wiesbaden einzusenden sind.

Die verehrten Herren Künstler werden daher zu zahlreicher Einsen-
dung ihrer Kunstwerke eingcladen.

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[102] f>
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