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Die Dioskuren: deutsche Kunstzeitung ; Hauptorgan d. dt. Kunstvereine — 7.1862

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https://doi.org/10.11588/diglit.13516#0032

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16

in.

Jas Ulisstcssiliigswese» — Die nicht monnmentate Kunst- —
Ankauf von Kunstwerken durch den Staat. — Anszeichnung
für Künstler. — Errichtung von ^andesgaterie».

Einer der mächtigsten Hebel im künstlerischen Schaffen ist
der Wetteifer, eines der besten Förderungsmittcl der allgemeinen
Knnstbildung und des Kunstsinnes sind große und bedeutende
Ausstellungen heimischer und fremder Kunstwerke. Während
die permanenten Ausstellungen mehr dem praktischen Bedürfnisse,
insbesondere der Vermittlung zwischen Anbot und Nachfrage
dienen, sind große und allgemeine Kunstansstcllnngen bestimnit,
in den beiden oben angedeutcten Richtungen fördernd und be-
lebend auf die Künstler und das Publikum zu wirken.

Durch solche umfassende allgemeine Ausstellungen, wenn sie
entsprechend geleitet, in würdigen Räumlichkeiten veranstaltet,
und zugleich mit namhaften Dotationen zum Ankauf der besten,
gediegensten und würdigsten Kunstwerke ausgestattet, und diese
ans Grund unparteiischer Würdigung verwendet werden, wird
wie die allgemeinen deutschen und historischen Kunstausstellungen
zu München und Köln, wie die Ausstellungen in andern großen
deutschen Städten, in Belgien und Frankreich beweisen, wahrhaft
Ersprießliches für Kunst und Künstler geleistet, und sowohl die
monumentale Kunst, als die übrigen Zweige derselben, deren
harmonische und gleichmäßige Entwicklung ebenfalls Aufgabe
des Staates ist, wesentlich gefördert.

Damit aber dieser Zweck erreicht, damit die vom Staate
dafür zu gewährenden Mittel gerecht und zweckentsprechend ver-
wendet und somit das Ansstellnngswesen wahrhaft gefördert
werde, ist cs nothig, daß die Leitung desselben unmittelbar von
der Knnstsection des Staatsminifteriums unter Mitwirkung der
Künstlerkommission geführt, daß durch diese die Bildung der
Ansstellungskommission und Ankanfsjurh eingeleitct werde, und
daß für die mindestens alle drei Jahre wicderkehrende allgemeine
Ausstellung eine wenigstens der bisherigen Dotation der Akademi-
schen Ausstellung gleichkommende Summe (welche mit Inbegriff
der Preise circa 15,000 fl. betrug), also von circa 45,000 fl. und
zwar, da die Förderung der heimischen Kunst die erste und die
Anschaffung fremder Kunstwerke erst die zweite Ausgabe bildet,
zum Ankauf inländischer Kunstwerke gewidmet werde. Da aber
den Künstler mehr noch das Streben nach Ehre und Auszeichnung
als nach materiellem Gewinn erfüllt, und da der Staat selbst
durch Auszeichnung der bedeutendsten Künstler seine Anerkennung
bethätigt und sich selbst ehrt, möge eine Auszeichnung allenfalls
in der Form einer eigenen Medaille für diejenigen Künstler,
die hierbei das Vorzüglichste geleistet, gewidmet werden.

Die ans dem Wege des Ankaufes bei diesen großen allge
meinen Ausstellungen angeschafften Kunstwerke sollen aber einen
bleibenden Besitz für Mit- und Nachwelt bilden, sic sollen daher
zum Theil in einen, zu gründenden Museum für Werke der

Zeitgenosse», und, damit auch in den einzelne» Königreichen und
Ländern der Kunstsinn geweckt und belebt werde, damit auch sic
an dem gemeinsamen Schatz künstlerischen Kapitals Antheil neh-
men, ein Theil derselben zur Gründung von Galerien und Mn
scen in den einzelnen Kronlandshauptstädten verwendet werden.
Diesen Museen wäre vorläufig auch das todtliegende Kapital
jener Kunstwerke älterer Perioden, die wegen Mangel an Ran»,
einstweilen in den Depots der Galerie des Belvedere aufbewahrt
liegen, leihweise bis zur Vollendung des projcktirten großen
Staatsinnscnms zu überlasse».

Daß die Förderung der Kunst und die Dotirnng und Be-
reicherung dieser Landesgalerien von den Vertretungen ber ein
zelnen Länder mit regem Eifer zu ihrer Aufgabe gemacht werde,
läßt sich bei dem erwachten Sinne für geistige Interessen und
dem Wetteifer in der.Förderung heimischer und nationaler In-
stitute von den einzelnen Landtagen mit Grund erwarten.

Die Kommission beantragt daher:

a. „Es möge in regelmäßig wiederkehrenden Perioden von
höchstens 3 zu 3 Jahren eine große allgemeine Kunstaus-
stellung in Wien veranstaltet werden".

>>. „Bis die financielle Lage des Staates eine größere Dotation
gestattet, möge eine Summe von jährlich >5,000 fl., also
für jede allgemeine Ausstellung von 45,000 fl. Oe. W. zum
Ankauf der vorzüglichsten inländischen Kunstwerke gewidmet
werden."

c. „Zu dem Ankauf ausländischer, und zwar zunächst auch
hier wieder deutscher Kunstwerke, soll erst dann geschritten
werden, wenn die Dotationssnmme über den Betrag von
45,000 fl. Oe. W. erhöht werden kann."

d. „Zur Auszeichnung für diejenigen Künstler des In- und
Auslandes, deren Werke die Ansstellnngsjury nach strenger
Prüfung als die vorzüglichsten in den verschiedenen Fächern
erklärt, möge eine eigene Medaille gestiftet werden."

e. „In gleicher Weise wie bei den Konkursen wird die Knnst-
section über Einrathen der Künstlerkommission die Wahl
eines specicllen Ansstellnngs-Comitü und einer Jury zur
Aufnahme der Kunstwerke, zum Vorschlag für den Ankauf
und für die Verthcilnng der Medaillen veranlassen."

I. „Die angekanficu Kunstwerke sind Eigcnthum des Staates,
sie sollen zum Theil in einem eigenen Museum oder einer
Abtheilung der großen Staatsgalerie in Wien ausgestellt;
ein Theil derselben soll zur Gründung von Landesgalericn
in den Hauptstädten der Königreiche und Länder verwendet
werden."

g. „Zur ersten Dotation dieser Landesgalericn und so lange
nicht ein umfassendes neues Gebäude zu einer Galerie in
Wien die Aufstellung aller vorhandenen Kunstwerke ermög-
licht, sollen die in den Depot der k. k. Galerie im Belvedere
ansbewahrten Kunstwerke den Landesgalericn leihweise über
lassen werden". (Schluß folgt.)

Nheinischer Kunstverein.

Kunstausstellungen im Jahre 1862.

Die in dem Aheinislhen Hesainmtvercin verbundenen Knnstvercine zu Karls-
ruhe, jyarmstadt, Ireiburg, Mainz, Mannheim, Straßbnrg und Slultgart werden
auch in dein Jahre 1802 gewöhnliche Kunstausstellung, die sechsnndzwanzigstc
seit dem Bestehen des Gesammtvereines, veranstalten, und zwar wird dieselbe:

I) in Mannheim vom 15. April bis zum 10. Mai

2)

3)

4)

k>)

v)

7)

Stuttgart
Lart'sruye „
Kreiöurg i. ZS. „
Strahöurg
Mainz
Darmjtadt

I I. Mai
6. Juni
2. Juli
28. Juli
26. August
24. September

5. Juni
I. Juli
27. Juli
25. August
23. September
19. October

stattfinden, so daß dazwischen nur die für die Versendung der Kunstgegenstände von
einer Stadt zu der andern unumgänglich nöthigen Tage ausfallen werden.

Alle ausgezeichneten Künstler ohne Unterschied des -Vaterlandes, werden hier-
nach eingeladen, ihre für diese Ausstellung sich eignenden und bereiteten Arbeiten
baldigst, Wo immer möglich vor dom 1. April 1863,
nach Mannheim 'einzusenden unter der Adresse des Kunstvcrcins in Mannheim.

Die Bedingungen und gegenseitigen Verpflichtungen sind bekannt.

Im Nlimcii des Rheinischen Kunstvereines:

Aer Worstand des Kunst-Wereines in Wannheim,

Der Präsident: Der Sekretär:

Ivith. Ficklcr.

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