252
breitung des Pay ne'scheu Werkes nicht vorliegt, so erscheint
es angemessen, die Entschädigung nach dem Werthe von 100
Exemplaren des Piloty' schen Werkes festzusetzen und zwar so-
wohl für die Hefte 3—15 und 17—42, als auch für die Hefte
I und 2 der Payne'schen Sammlung, da der Umstand, daß
diese beiden letzteren Hefte bereits Gegenstand einer früheren
Untersuchung gewesen, ohne Einfluß auf die Entsckiädigungssrage ist.
Königliche Regierung von jOberbayern.
9«5- Zu Rhein.
gez. Witzthnm.
Payne beruhigte sich hierbei .nicht, sondern führte gegen
die Königliche Regierung bei dem Staatsrath Beschwerde, worauf
derselbe, wie folgt, beschloß:
Beschluß des Staatsraths in Folge Allerhöchster
Special-Vollmacht.
Maximilian II.
von Gottes Gnaden, König von Bayern rc. je.
Wir haben Uns in der Untersuchung gegen Heinrich Payne,
Kunsthändler zu Leipzig wegen widerrechtlicher Nachbildung von
durch die Kunstaustalt Piloty n. Löhle zu München veröffent-
lichten Lithographien und Vervielfältigung derselben mit den
Heften 3 mit 15, dann 17 mit 42 des Bilderwerkes „der Knnst-
verein", Serie III., sowie wegen unerlaubter Verbreitung wider-
rechtlicher Nachbildungen in den Heften 1 und 2, Serie III ,
desselben Werkes auf die Beschwerde Heinrich Payne's gegen
den Beschluß Unserer Regierung von Oberbayern, K. d. I., vom
18. März 1861 in Unserem Staatsraths-Ausschusse Vortrag er-
tragen lassen, und beschlossen:
I. Die Entschließung Unserer Regierung von Oberbayern,
Berichtigung.
In der Korrespondenz ans Rotterdam über die
dort stattgefnndene Kunstausstellung sind — durch ein Ver-
sehen des Referenten^) — mehrere Jrrthümer zu be-
richtigen.
1. Der Werth der verkauften Bilder war nicht in
Franks, sondern in holländischen Gulden anzugeben, so daß,
da der Gulden mehr als das Doppelte des Franks be-
trägt, die Gesammtsnmme 31,000 Gulden Holland. Cour,
ansmacht, was sich ungefähr auf 70,000 Franks beläuft.
2. Von Bildern deutscher Künstler ist keins für die
Berloosung angekauft worden, sondern alle dort ange-
führten Werke deutscher Künstler in den Besitz von Privat-
liebhabern übcrgegangen. *)
*) Wenigstens, was den zweiten Punkt betrifft, denn nach
dem übersandten Katalog sind die dort mit dem in dem Briefe
angegebenen Zeichen nolirten Werke genau excerpirt worden.
D. Red.
K. d. I., vom 18. März 1861, sei in dem Ausspruchs über
Schuld und Strafe beide dem Beschwerdeführer angeschuldete
Uebertretungen umfassend, sowie über die Kosten der Vorinstanzen
zu bestätigen, hinsichtlich der an die Kunstansralt Piloty u. Löhle
in München zu leistenden Entschädigung jedoch dahin abzuändcrn,
daß der Kunsthändler Heinrich Payne zu Leipzig an die Kunst-
anstalt Piloty u. Löhle
a. wegen widerrechtlicher Nachbildung'und Vervielfältigung
auf mechanischem Wege einer Anzahl Lithographien der letzteren
den öOfaäien Betrag des Reltoverkanfswerthes dieser Lithographien
mit t 0,966 fl. 40 kr.;
b. wegen unerlaubter Verbreitung von in den Heften I und
2, Serie III., des Bilderwerkes „der Kunstverein" widerrechtlich
nachgcbildeten und auf mechanischem Wege vervielfältigten Litho-
graphien aus der Sammlung solcher von Piloty u. Löhle den
50 fachen Betrag des Nettoverkaufswerlhes dieser Lithographien
mit 586 fl. 40 kr. als Entschädigung zu zahlen habe.
II. Kunsthändler Heinrich Payne habe die Kosten der
gegenwärtigen Berufung zu tragen. —
In Kraft Allerhöchster Spezial-Vollmacht Sr. Maj. des Königs
Frhr. v. Schrenk. v. Neumayr.
Nach dem Befehle Sr. Maj. des Königs
der Generalsekretär des Staatsraths,
v. K o b e l l.
Aber hiermit war Payne noch nicht zum Schweigen gebracht,
sondern legte gegen das vorstehende Erkenntniß der höchsten und
letzten Instanz eine Nichtigkeitsbeschwerde ein, unter dem als un-
begründet sich erwiesenen Borgebcn „mit seiner Dertheidigung
nicht gehört worden zu sein", worauf schließlich am 9. praost.
22. Juni 1862 die abermalige Abweisung des Beschwerdeführers
und seine Verurtheilnng in die Kosten erfolgte.
Herr Professor Steinle an die Redaktion der
„Dioskurcn."
Ein Artikel in Nr. 28 der „Dioskuren" enthält hin-
sichtlich meiner Wandgemälde im hiesigen Museum n. A.
folgende Angabe:
„Steinle erhält bekanntlich für die beiden großen Wand-
„gemälde im Treppenhause 26,000 Thaler, für jedes
„also 13,000 Thaler, was auch — ganz abgesehen von
„dem Werth oder Unwerth der Bilder selbst — keines-
„zu viel ist."
Diese Angabe ist unrichtig. Ich erhalte kontraktlich
für vier große Wandgemälde und einem Bilde über der
Haupt-Emgangsthür und zehn, die Bilder begleitende
Sockelbilder 22,000 Thaler, und 2000 Thaler für die
Dekorirung des übrigen großen Raumes. In Betreff
der von dem Korrespondenten noch beigefügtcn kritischen
Bemerkungen oder Ausfällen stelle ich das Urtheil lediglich
den Kennern anheim. Eduard Steinle.
Briefkasten.
Hrn. Fi. in Dessau. Mit dem ergebenen Dank für die letzten Hrn. I Korrespondenten in Lewisham in London. Noch-
schätzbaren Mittheilungen verbinden wir in Betreff der „Er- malS bitten wir dringend Alles zu vermeiden, was bereits in
innerung" die Bemerkung, daß wir keinerlei Notizen, welche noch den Berichten des andern Korrespondenten berührt wurde. In
nicht veröffentlicht wären, im Besitz haben. Außer dem erwähnten meclius res, sobald als möglich. In dem ersten Briefe war nichts
Artikel über das Bild von F. S. finden Sic die übrigen Mit- Neues enthalten, weshalb wir ihn zurücklegen müssen.
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Grossberger & Kurz in Nürnberg.
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aller auf die Kunst bezüglichen Artikel.
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Payne beruhigte sich hierbei .nicht, sondern führte gegen
die Königliche Regierung bei dem Staatsrath Beschwerde, worauf
derselbe, wie folgt, beschloß:
Beschluß des Staatsraths in Folge Allerhöchster
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Maximilian II.
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Wir haben Uns in der Untersuchung gegen Heinrich Payne,
Kunsthändler zu Leipzig wegen widerrechtlicher Nachbildung von
durch die Kunstaustalt Piloty n. Löhle zu München veröffent-
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Heften 3 mit 15, dann 17 mit 42 des Bilderwerkes „der Knnst-
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rechtlicher Nachbildungen in den Heften 1 und 2, Serie III ,
desselben Werkes auf die Beschwerde Heinrich Payne's gegen
den Beschluß Unserer Regierung von Oberbayern, K. d. I., vom
18. März 1861 in Unserem Staatsraths-Ausschusse Vortrag er-
tragen lassen, und beschlossen:
I. Die Entschließung Unserer Regierung von Oberbayern,
Berichtigung.
In der Korrespondenz ans Rotterdam über die
dort stattgefnndene Kunstausstellung sind — durch ein Ver-
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richtigen.
1. Der Werth der verkauften Bilder war nicht in
Franks, sondern in holländischen Gulden anzugeben, so daß,
da der Gulden mehr als das Doppelte des Franks be-
trägt, die Gesammtsnmme 31,000 Gulden Holland. Cour,
ansmacht, was sich ungefähr auf 70,000 Franks beläuft.
2. Von Bildern deutscher Künstler ist keins für die
Berloosung angekauft worden, sondern alle dort ange-
führten Werke deutscher Künstler in den Besitz von Privat-
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*) Wenigstens, was den zweiten Punkt betrifft, denn nach
dem übersandten Katalog sind die dort mit dem in dem Briefe
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K. d. I., vom 18. März 1861, sei in dem Ausspruchs über
Schuld und Strafe beide dem Beschwerdeführer angeschuldete
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daß der Kunsthändler Heinrich Payne zu Leipzig an die Kunst-
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50 fachen Betrag des Nettoverkaufswerlhes dieser Lithographien
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