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Die Dioskuren: deutsche Kunstzeitung ; Hauptorgan d. dt. Kunstvereine — 7.1862

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https://doi.org/10.11588/diglit.13516#0300

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284

Kunst-Institute und Kunst-Vereine.

Die Petition in Weircff der Arganisation der Kunstangelegeiiljeiten in Preuße».

Wir haben bereits der Petition einer großen Anzahl von
bedeutenden Künstlern aus Berlin, Düsseldorf und Königsberg
Erwähnung gethan, welche zur Förderung der vaterländischen
Kunst die Summe von 150,000 Thlr. jährlich ans Staatsmitteln
zu verwenden beantragt haben und zwar 50,000 Thlr. zur Bil-
dung einer Rational-Galerie und 100,000 Thlr. zur Aus-
führung monumentaler Bauwerke:c., woran sie die Bitte ge-
knüpft haben, daß die Verwendung dieser Mittel in dem Sinne
und unter den Modalitäten geschehe, welche in der von dem
Kultusminister berufenen Konferenz von Abgeordneten der drei
Landes-Akademien zu Berlin am 7. Juli 1859 vereinbart seien.
Diese Petition ist neulich in dem Abgeordnetenhause zum Vor-
trage gebracht worden. Die Kommission beantragte, die Petition
der Staats-Regierung in der Erwartung zu überweisen, daß den
Anträgen der Petenten die möglichste, den jedesmaligen Staats-
mitteln entsprechende Berücksichtigung zu Theil werde. Aus der
daran sich anschließenden Diskussion heben wir folgende Mei-
nungsäußernngen hervor.

Abg. Eberth: Er habe in der Kommission den Antrag ge-
stellt, diese Petition einer besonder» Kommission zu überweisen,
weil die Autonomie der Knnstbeförderer in neuerer Zeit sehr
beeinträchtigt worden. In England beständen derartige Kom-
missionen und hätten sehr zum Aufschwung der Kunst beigetragen.
Wenn man die Kunst vom Standpunkte des Volkes ans auffasse,
so werde dieselbe einen neuen Aufschwung erhalten. Er bean-
trage deshalb, dem Kommissions-Anträge vor dem Worte „Be-
rücksichtigung" einzusügen: „und der Volksbildung entsprechende."
— Abg. v. Syb el: Das^ Amendement sei so beschaffen, daß er
sich nicht dagegen aussprechen könne, allein er könne es auch nicht
unterstützen, weil e« sich ja von selbst verstehe, daß es einer be-
sonderen Ausführung nicht bedürfe. Jede ernste Beschäftigung
der Kunst, jede Unterstützung, namentlich der monumentalen
Kunst, sei ein Fortschritt in der Volksbildung. Der Staat sei
nicht in der Lage, irgend eine Kunsttendenz zu fördern; er könne
nur den Boden ebnen, und deßhalb scheine der Kommissions-
Antrag der geeignete. Das Bedürfniß einer solchen allgemeinen
Unterstützung aber sei vorhanden. Auf allen Gebieten der Kultur-
Entwickelung gäbe es Fälle, wo die helfende Hand nothwendig
sei, und das sei bei gewissen Zweigen der Kunst der Fall. Der
Sinn für das politische Recht, der Sinn für das öffentliche
Recht, der Patriotismus sei nothwendig zur Förderung der Kunst,
und darum sei in den Staaten, in denen diese freiere Luft
wehe, die Unterstützung des Staates nicht so nothwendig, als
bei uns. I» Deutschland sei die Kunst bisher mehr von den
Fürsten getragen worden, und sie hätten auf die Entwicklung
derselben cingewirkt. Das Bedürfniß des Eingreifens des Staats
sei vorhanden, er gebe sich nicht der sanguinischen Hoffnung hin,
daß mit der Bewilligung der Summe von 150,000 Thlr. gleich
große Historienmaler geschaffen würden, allein, fehlten diese

Mittel, so würden solche niemals hervortreten. Er empfehle
deshalb den Kommissions-Antrag.

Abg. ReichenspergeiO.(Beckum) gegen den Kommissions-
Antrag: Es sei sehr bedenklich, die Kunst zu centralistren und
zu bllreaukratisiren. Nicht der Kunst, sondern der Mittelmäßigkeit
werde durch Ausführung des Kommissions-Antrages Vorschub
geleistet werden, nicht nach der Befähigung sondern nach der
Bedürftigkeit würden die Unterstützungen vertheilt werden, große
wirkliche Künstler bedürften derselben nicht. Es werde damit
von vornherein der Geist der Exklusivität gegen auswärtige
Künstler gefördert. — Wie in der Wissenschaft, so auch in der
Kunst solle der Staat nur cingreifen, wo die Privatthätigkeit
nicht ausreichc. Das von der Konimission angezogene Beispiel
Belgiens sei nicht maaßgebend, denn auch dort geschehe bei
vielem Guten doch Mancherlei, was bereits zu viel sei. — Die
sogenannten Rational-Galerien trügen zur ^Bildung des Kunst-
sinnes nicht bei, viel eher zur Geschmacksmengerei. — In frühe-
rer Zeit sei jedes Bürgerhaus ein kleines Museum vaterländi-
scher' Kunst gewesen, und dieser Geist müsse wieder angeregt
werden. Eine einheitliche, wahrhafte, volksthümliche Kunstrich-
tung sei nothwendig und zu fördern; das sei bisher vernach-
lässigt worden, er erinnere an die vielbesprochenen und bewitzel-
ten Gruppen auf der Schloßbrücke, die 100,000 Thlr. gekostet
hätten und gewiß nicht volksthllmlich wären. Er wünsche im
Interesse der Kunst, daß man auch ihnen preußische Uniform
angezogeu hätte, wie den Figuren vor dem Kriegsministerium.
(Heiterkeit ) — Obgleich er als Ultramontaner gelte, so glaube
er doch, es sei besser, den jungen Künstlern im eigenen Vater-
lande die Bildung augedeihen zu lassen, als sie nackt Rom zu
schicken. — Man solle deutsche Klöster und Kirchen, die Monu-
mente der altdeutschen Kunst nicht verfallen lassen. Er ver-
weise ans das Franciskanerkloster zu Danzig, die Kirche zu
Wilsnack, die Ruinen des alten Fürstenbegräbnisses im Kloster
Lehnin. Für dergleichen Bauwerke intereffire sich das Volk. —
Die 20,000 Thlr., welche nach dem Kommissions-Bericht für
Kupferstiche verwendet worden, hätten seines Erachtens zur Er-
haltung von Monumenten u. s. w. besser angewendet werden
können. Jetzt habe der Konservator oft Jahre lang um 50 Thlr.
zu petitioniren. — Der Verfall der Kunst werde durch den
häufigen Gebrauch von Zink, Ghps, kurz der Surrogate, durch
die Verwendung der Photographie statt der Malerei milverschul-
det. — Er beantrage, die Petition der Regierung in der Er-
wartung zu überweisen, daß sie aus die Konscrvation der alten
und auf die artistische Ausstattung neuer Kunstdenkmäler Be-
dacht nehmen möge, soweit die Staatsmittel dies gestatten. —
Dieser Antrag wird ausreichend unterstützt, der Schluß beantragt
und angenommen. (Eingetragen waren noch die Abg. Virchow
und Spbel für, Eberth gegen den Komm.-Antrag). Nachdem
der Referent (Abg. Aßmann) noch den Komm.-Antrag befür-
wortet, wird der Antrag des Abg. Reichensperger abgelehnt,
ebenso das Amendement Eberth (wofür nur der Antragsteller)
dagegen der Kommissions-Antrag mit großer Majorität an-
genommen.

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