ROLF-JÜRGEN GROTE/HERMANN KUHR
greifen und welches E.F.G. uns zu Gnaden halten möch-
ten, unterthänig gedacht: Daß etwa E.F. G. in allen den-
selben Fürstenthumen, Graf- und Herschafften angehö-
rige Clöster, Städte und Landschafften, wie auch vermö-
gende und in Vorrath stehende Kirchen, Superintenden-
tes und Pastores und daneben E.F.G. Rath-Stuben, Con-
sistorio und Hoff-Gericht, wie auch im Criminal-Gericht
neulich an Mulden und Straffen erkannt und gefallen
und künftig etzliche Jahr fallen möchten, zu diesem Gott
wolgefälligen christlichen Kirchen-Gebäu von iemand
sonderlich aufgenommen, angewendet und berechnet,
oder auch die von E.F.G. eingezogene rebellische Braun-
schweigische Intrada, oder darab etwas zum Anfänge
und mehrer fortsetzung dieses christlichen Wercks gnädig
verschoßen; und ob es nicht ein dienlich Mittel: daß die
an der Kirchen in E.F.G. Stift Walckenreden herunter ge-
fallene und alda gar vergeblich liegende schöne gehauene
qvadrat-Steine auf künftigen Frost und Schlitten Bahn
von einer Stadt, Amt und Flecken bis zum andern her-
über gebracht und dadurch, womit alles ander Steinbre-
chen und Hauen geübrigt, ein herlich guter Vorrath ge-
macht werden könnte? Welches alles und iedes E.F.G.
gnädigem Willen, Rath und ferner Nach dencken wir bil-
lig in Unterthänigkeit heimstellen; und nur allein unsere
einfältige Gedancken, damit das höchstnöthige Kirchen-
Gebäu zu Werck komme und nicht länger fast schimpf-
lich bey dieser großen Gemein ersitzen bleibe, unterthä-
nig entdecken wollen.
6. Und Hoffen demnach gäntzlich: wann solche vorge-
schlagene einfältige Mittel und Wege E.F.G. mit etlichen
materialibus, Handdiensten und Fuhrwerck, auch die
Kirche in ein beständig Bley dach zu bringen, uns gnädige
Beförderung erzeigen möchten, warum E.F.G. wir hie-
mit unterthänig gebeten haben wollen: daß wir als dann
mit Zuthuung und Rath E.F.G. Herren Räthe und Bau-
verwalter eine feine zierliche gewölbete Kirche mit stei-
nern Pfeilern und ander nothdurft, schlicht und recht,
gleich dero in E.F.G. Closter Riddageshausen oder an-
dern benachbarten Städten ohne große Unkosten mit
Gottes hülf erbauen und dadurch angedeutem unser löb-
lichen gewesenen gnädigen lieben Landes-Fürsten und
Herrn etc. und so eins ansehnlichen vornehmen Fürst-
lichen Stammes und Stands des Heil. Röm: Reichs Fürst-
lichem Braunschweigischen verordneten Begräbniß,
auch E.F.G. dieses Orts habenden löblichen Hof-Lager
und gantzer Bürgerschafft alhie, ein Zier, Lob und Wohl-
stand machen und ausführen wollten.
7. Befehlen E.F.G. deroselben vielgeliebte Gemahlin
und sämtliche Junge Herschafft dem getreuen Gott zu
beständiger Gesundheit und glücklicher Fürstl. Regie-
rung; und seynd E.F.G. alle unterthänige gehorsame
Dienste Tages und Nachts zu erzeigen geflißen. Dat.
Heinrichstadt den 9ten. Jan: 1604.
E.F.G. unterthänige und Gehorsame Prediger u Kirch
Väter alhie in der Heinrichstadt
§ 5. Diese unterthänig-geschehene Vorschläge und
Bitte haben Hertzog Heinrich Julius sich alsofort gnä-
digst gefallen laßen, daß sie auch mit selbst eigener hoher
Hand auf obangeführtes Supplicat geschrieben:
Die Intercessiones und Bitt-Briefe sollen verfertiget wer-
den So viel die Consistorial- und Criminal-Strafe anlan-
get, sollen dieselbige auch dazu geschencket werden.
Imgleichen zeuget das Collecten-Buch in 4“, der ersten
Seite gleich gegenüber: daß die Supplicanten ebenfals in
ihrem §4.n.6. enthaltenen Gesuch völlig erhöret werden.
Denn so heißet es daselbst
Über diese hieneben verzeichnete 3000.thlr baar Geld
hat U.G.F. und H. zum Kirchen Bau alle materialia an
Holtz, Stein, Kalck, Eisen und Bley, auch jährlichs, so
lange dieser Bau währet zwey Tage von S.F.G. eigenen
Diensten aus besondern Gnaden wegen der Fürstlichen
Capellen und Begräbniß verehret und gegeben.
§ 6. Nach also gnädiger Resolution ließen die verord-
neten Vorsteher und Kirch-Väter der Lieben Frauen Kir-
chen einen Quartanten in braun Leder und vergüldet auf
dem Schnitt verfertigen; um in selbigen die künftigen
Collecten zum neuen Kirchen-Bau einzuzeichnen. Dies
Buch überreichten sie dem Weyland Durchlauchtigsten
Landes-Fürsten, Henrico Julio nebst einer auf den ersten
Blättern deßelben befindlichen Schrifft; worinnen sie
den 12ten Mart: obgedachten 1604ten Jahrs die Nothwen-
digkeit des neuen Kirchen-Baues und anderer Beyhülfe
dazu abermals vorstelleten, wie auch um eine Fürstl.
milde Zusteuer und die bereits gnädigst verheißene In-
tercession unterthänige Ansuchung thaten, nachgesetz-
ter maßen:
§ 7. Unterthänige Supplicatio der Diacon, Vorsteher
und Kirch-Väter zu Wolffenbüttel an Rum Illum Henric:
Juli:}>
1. Hochwürdiger, Durchlauchtiger Hochgebohrner
Fürst! E.F.G. seynd unsere unterthänige gehorsame und
bereitwillige Dienste iederzeit zuvoran bereit. Gnädiger
Fürst und Herr! E.F.G. geben wir hiemit in aller Unter-
thänigkeit zu erkennen, wie es auch der Augenschein
selbst genugsam bezeuget: wasgestalt eine zeithero und
sonderlich bey E.F.G. Regirung, Gott lob! vielmehr als
bey deroselben löblicher Vor Eltern Zeiten die Gemeine
alhier in der neuen Heinrichstadt durch Gottes Segen und
E.F.G. erzeigte gnädige Handbietung, dermaßen zuge-
nommen, auch noch täglich wachset und groß würdet,
daß die Zuhörer göttliches Worts uf Sonn- und Feyertage
in der alten ohne des fast engen Kirche in berührter
E.F.G. neuen Heinrichstadt nicht mehr stehen noch sich
behelffen können; sondern mit großen Ungemach und
Verdries sich in die Kirche dringen oder des Gottesdien-
stes viel fähig entäusern und wieder zurück weichen
müßen.
2. Wiewohl nun wir neben Einem Erb. Rath alhie billig
Gott dem Almächtigen zu Ehren und beforderung seines
allein seeligmachenden Worts uf ein ander beqvem Kir-
chen-Gebäu selbst gedencken, und E.F.G. über vorige
allbereit in viel wege erzeigte Gnade um Steuer und
Handbietung ferner nicht bemühen oder anlangen sol-
len; so ist doch bey der Kirche noch auch dem Rathe und
der Gemeine allhier noch zur Zeit das Vermögen nicht,
daß wir ein solch Werck sollten anfangen, zugeschweigen
ausführen können
3. Weil wir aber E.F.G. nochmalen des Fürstlichen
gnädigen und Christlichen Gemüths wißen, daß sie ihres
Theils an alle demjenigen, was zu beforderung Gottes
Ehre auch Kirchen und Schulen immer gereichen mag,
fortan an sich nichts ermangeln laßen werden; als bitten
E.F.G. wir hiemit gantz unterthänig und demüthig:
E.F.G. möchten Gott dem Almächtigen zu Ehren und
dieser Gemeine zu frommen, auch beforderung desto
mehrer Gottseeligkeit und Christlichen Lebens uns noch-
mals aus Fürstlicher Mildigkeit die gnädige Hand bieten
und uns nicht allein zu diesem vorhabenden neuen Kir-
chen-Gebäu eine gnädige selbst wohlgefällige Zusteuer;
sondern auch zugleich unter dero Fürstl. Hand und Siegel
an alle deroselben gehörige Prälaten, Ritterschafft,
Städte, Clöster, Beamten und Verwandten, auch in Son-
derheit an deroselben vornehmen Räthe und Dienere bey
Hoff und im Land ein Patent und Intercession in Gnaden
mitheilen und dieselbige darin zu gleicher milder Zu-
steuer gnädig erinnern und ermahnen
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greifen und welches E.F.G. uns zu Gnaden halten möch-
ten, unterthänig gedacht: Daß etwa E.F. G. in allen den-
selben Fürstenthumen, Graf- und Herschafften angehö-
rige Clöster, Städte und Landschafften, wie auch vermö-
gende und in Vorrath stehende Kirchen, Superintenden-
tes und Pastores und daneben E.F.G. Rath-Stuben, Con-
sistorio und Hoff-Gericht, wie auch im Criminal-Gericht
neulich an Mulden und Straffen erkannt und gefallen
und künftig etzliche Jahr fallen möchten, zu diesem Gott
wolgefälligen christlichen Kirchen-Gebäu von iemand
sonderlich aufgenommen, angewendet und berechnet,
oder auch die von E.F.G. eingezogene rebellische Braun-
schweigische Intrada, oder darab etwas zum Anfänge
und mehrer fortsetzung dieses christlichen Wercks gnädig
verschoßen; und ob es nicht ein dienlich Mittel: daß die
an der Kirchen in E.F.G. Stift Walckenreden herunter ge-
fallene und alda gar vergeblich liegende schöne gehauene
qvadrat-Steine auf künftigen Frost und Schlitten Bahn
von einer Stadt, Amt und Flecken bis zum andern her-
über gebracht und dadurch, womit alles ander Steinbre-
chen und Hauen geübrigt, ein herlich guter Vorrath ge-
macht werden könnte? Welches alles und iedes E.F.G.
gnädigem Willen, Rath und ferner Nach dencken wir bil-
lig in Unterthänigkeit heimstellen; und nur allein unsere
einfältige Gedancken, damit das höchstnöthige Kirchen-
Gebäu zu Werck komme und nicht länger fast schimpf-
lich bey dieser großen Gemein ersitzen bleibe, unterthä-
nig entdecken wollen.
6. Und Hoffen demnach gäntzlich: wann solche vorge-
schlagene einfältige Mittel und Wege E.F.G. mit etlichen
materialibus, Handdiensten und Fuhrwerck, auch die
Kirche in ein beständig Bley dach zu bringen, uns gnädige
Beförderung erzeigen möchten, warum E.F.G. wir hie-
mit unterthänig gebeten haben wollen: daß wir als dann
mit Zuthuung und Rath E.F.G. Herren Räthe und Bau-
verwalter eine feine zierliche gewölbete Kirche mit stei-
nern Pfeilern und ander nothdurft, schlicht und recht,
gleich dero in E.F.G. Closter Riddageshausen oder an-
dern benachbarten Städten ohne große Unkosten mit
Gottes hülf erbauen und dadurch angedeutem unser löb-
lichen gewesenen gnädigen lieben Landes-Fürsten und
Herrn etc. und so eins ansehnlichen vornehmen Fürst-
lichen Stammes und Stands des Heil. Röm: Reichs Fürst-
lichem Braunschweigischen verordneten Begräbniß,
auch E.F.G. dieses Orts habenden löblichen Hof-Lager
und gantzer Bürgerschafft alhie, ein Zier, Lob und Wohl-
stand machen und ausführen wollten.
7. Befehlen E.F.G. deroselben vielgeliebte Gemahlin
und sämtliche Junge Herschafft dem getreuen Gott zu
beständiger Gesundheit und glücklicher Fürstl. Regie-
rung; und seynd E.F.G. alle unterthänige gehorsame
Dienste Tages und Nachts zu erzeigen geflißen. Dat.
Heinrichstadt den 9ten. Jan: 1604.
E.F.G. unterthänige und Gehorsame Prediger u Kirch
Väter alhie in der Heinrichstadt
§ 5. Diese unterthänig-geschehene Vorschläge und
Bitte haben Hertzog Heinrich Julius sich alsofort gnä-
digst gefallen laßen, daß sie auch mit selbst eigener hoher
Hand auf obangeführtes Supplicat geschrieben:
Die Intercessiones und Bitt-Briefe sollen verfertiget wer-
den So viel die Consistorial- und Criminal-Strafe anlan-
get, sollen dieselbige auch dazu geschencket werden.
Imgleichen zeuget das Collecten-Buch in 4“, der ersten
Seite gleich gegenüber: daß die Supplicanten ebenfals in
ihrem §4.n.6. enthaltenen Gesuch völlig erhöret werden.
Denn so heißet es daselbst
Über diese hieneben verzeichnete 3000.thlr baar Geld
hat U.G.F. und H. zum Kirchen Bau alle materialia an
Holtz, Stein, Kalck, Eisen und Bley, auch jährlichs, so
lange dieser Bau währet zwey Tage von S.F.G. eigenen
Diensten aus besondern Gnaden wegen der Fürstlichen
Capellen und Begräbniß verehret und gegeben.
§ 6. Nach also gnädiger Resolution ließen die verord-
neten Vorsteher und Kirch-Väter der Lieben Frauen Kir-
chen einen Quartanten in braun Leder und vergüldet auf
dem Schnitt verfertigen; um in selbigen die künftigen
Collecten zum neuen Kirchen-Bau einzuzeichnen. Dies
Buch überreichten sie dem Weyland Durchlauchtigsten
Landes-Fürsten, Henrico Julio nebst einer auf den ersten
Blättern deßelben befindlichen Schrifft; worinnen sie
den 12ten Mart: obgedachten 1604ten Jahrs die Nothwen-
digkeit des neuen Kirchen-Baues und anderer Beyhülfe
dazu abermals vorstelleten, wie auch um eine Fürstl.
milde Zusteuer und die bereits gnädigst verheißene In-
tercession unterthänige Ansuchung thaten, nachgesetz-
ter maßen:
§ 7. Unterthänige Supplicatio der Diacon, Vorsteher
und Kirch-Väter zu Wolffenbüttel an Rum Illum Henric:
Juli:}>
1. Hochwürdiger, Durchlauchtiger Hochgebohrner
Fürst! E.F.G. seynd unsere unterthänige gehorsame und
bereitwillige Dienste iederzeit zuvoran bereit. Gnädiger
Fürst und Herr! E.F.G. geben wir hiemit in aller Unter-
thänigkeit zu erkennen, wie es auch der Augenschein
selbst genugsam bezeuget: wasgestalt eine zeithero und
sonderlich bey E.F.G. Regirung, Gott lob! vielmehr als
bey deroselben löblicher Vor Eltern Zeiten die Gemeine
alhier in der neuen Heinrichstadt durch Gottes Segen und
E.F.G. erzeigte gnädige Handbietung, dermaßen zuge-
nommen, auch noch täglich wachset und groß würdet,
daß die Zuhörer göttliches Worts uf Sonn- und Feyertage
in der alten ohne des fast engen Kirche in berührter
E.F.G. neuen Heinrichstadt nicht mehr stehen noch sich
behelffen können; sondern mit großen Ungemach und
Verdries sich in die Kirche dringen oder des Gottesdien-
stes viel fähig entäusern und wieder zurück weichen
müßen.
2. Wiewohl nun wir neben Einem Erb. Rath alhie billig
Gott dem Almächtigen zu Ehren und beforderung seines
allein seeligmachenden Worts uf ein ander beqvem Kir-
chen-Gebäu selbst gedencken, und E.F.G. über vorige
allbereit in viel wege erzeigte Gnade um Steuer und
Handbietung ferner nicht bemühen oder anlangen sol-
len; so ist doch bey der Kirche noch auch dem Rathe und
der Gemeine allhier noch zur Zeit das Vermögen nicht,
daß wir ein solch Werck sollten anfangen, zugeschweigen
ausführen können
3. Weil wir aber E.F.G. nochmalen des Fürstlichen
gnädigen und Christlichen Gemüths wißen, daß sie ihres
Theils an alle demjenigen, was zu beforderung Gottes
Ehre auch Kirchen und Schulen immer gereichen mag,
fortan an sich nichts ermangeln laßen werden; als bitten
E.F.G. wir hiemit gantz unterthänig und demüthig:
E.F.G. möchten Gott dem Almächtigen zu Ehren und
dieser Gemeine zu frommen, auch beforderung desto
mehrer Gottseeligkeit und Christlichen Lebens uns noch-
mals aus Fürstlicher Mildigkeit die gnädige Hand bieten
und uns nicht allein zu diesem vorhabenden neuen Kir-
chen-Gebäu eine gnädige selbst wohlgefällige Zusteuer;
sondern auch zugleich unter dero Fürstl. Hand und Siegel
an alle deroselben gehörige Prälaten, Ritterschafft,
Städte, Clöster, Beamten und Verwandten, auch in Son-
derheit an deroselben vornehmen Räthe und Dienere bey
Hoff und im Land ein Patent und Intercession in Gnaden
mitheilen und dieselbige darin zu gleicher milder Zu-
steuer gnädig erinnern und ermahnen
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