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Die Hauptkirche Beatae Mariae Virginis in Wolfenbüttel — Forschungen der Denkmalpflege in Niedersachsen, Band 4: Hameln: Verlag C.W. Niemeyer, 1987

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CORPUS BONORUM

§ 7. Die Ausgaben zu obigem Bau belaufen sich laut
des Registers an. 1663: f. 124 — 144
überhaupt 526thlr27g6d
ferner die Bau- und Reise-Kosten zu
dem K:Gebäu unter der Haupt Mauer,
zufolge ietzt angezogenen Registers

fol: 117-119
81 thlr 33 g
Summa
608 thlr 24 g6 d
Dazu aber hat die Collecte, laut
Registers an. 1663, f: 63 — 83,
eingebracht
403 thlr 1g
Mithin die Kirche aus ihren Mitteln
nur zugeschoßen
205 thlr23g6d

§ 8. Was sonsten noch bey diesem Bau zu mercken, ist
erstlich: daß der Zimmermann und Mauermeister wegen
der großen Gefahr täglich ein ieder 14 mg. empfangen;
und dann: daß den 8. Nov. 1663 dieneben dem schadhaf-
ten Pfeiler beerdigte beede Brechtfelder und Bernd
Bockelman aufgenommen, ihre Gebeine sämtlich in ein
einiges Sarg gelegt und vor der Cantzel unter die Frauen-
Stühle wieder beygesetzet worden.
§ 9. Ob man nun wohl, laut des § 5, an. 1663. gehoffet:
daß Kirchen-Gebäue werde künftig genugsahmen Be-
stand haben, so sähe man doch nur 2. Jahr darnach schon
das gegentheil; indem Gefahr und Riße in unterschiede-
nen Fenstern sich von Tag zu Tag ergrößerten, und die-
serwegen auf beschehenes Suchen damaliger Vorsteher
ein Commissions-Befehl zur Besichtigung der angegebe-
nen gefährlichen Oerter am 16. Oct. 1666. ausgefertiget
wurde.

§ 10. Der Bau geschähe an der südlichen Haupt- oder
Grund-Mauer, welche von der Mittel-Thür an bis zu den
Thurm-Treppen untergefahren und mit 289 thlr 17 g
wieder in guten Stand gebracht wurde.
§ 11. A9 1668. ward abermals ein Kirchen-Pfeiler bey
Blocks Stuhl, das ist: der nächste vor der Orgel nach dem
Ockergraben zu, baufällig erfunden, unterfahren und ge-
beßert. Welches der Kirchen 485 thlr 27 g gekostet, un-
erachtet Hertzog Rudolph August aller Wahrscheinlich-
keit nach das wichtigste Bau-Holtz gnädigst dazu ge-
schencket und frey anfahren laßen.
§ 12. Das Jahr darauf, nemlich an. 1669. muste auch die
Kirchen-Mauer nach weyland Bürgermeisters Waßmus
hin repariret werden. Der Bau ward an: 1670. fortgeset-
zet und an. 71. mit der Ausbeßerung des Eckpfeilers nach
dem Selnerschen Hause geendiget. Wozu ehr über als
unter 400 thlr verwandt worden.

§ 13. Bisher erzehlte Grund-Mängel des Heinrich-
städtschen Kirchen-Gebäus waren nichts als Vorboten
anderer noch weit großem, welche sich ohngefehr 20
Jahr darnach dergestalt hervorgethan: daß man nicht nur
einen, sondern alle vier Haupt-Pfeiler mit großer Gefahr
und gar schweren Kosten unterfahren und den Grund
von lauter Quader-Steinen aufführen, die darüber ste-
hende Gewölbe wieder ergäntzen und daran von an.
1693. bis 1697 über vier Jahr bauen müßen.
§ 14. Zu obgedachtem kostbaren Bau sind darauf ge-
gangen laut des Kirchen Registers

an.1693
15 thlr31 g-d
an. 1694
163.
20„-„
an. 1695
1295.
an.1696
422
28 „4 „
an. 1697
519
23 „ 3 „
an.1698
5
27
an.1699
25
n
1
Summa
2447. thlr23 g6d

§ 15. Das Andencken dieses theuren Baues hat man
sogar unter der Erden beyzubehalten gesuchet. Denn in
dem großen südlichen Kirchen-Gewölbe stehet in einer
ecke folgende Schrifft:
A: 1696. ist dieses große Mauer-Gewölbe gemacht, und
seyn vier Pfeiler untergefahren, welches bey 2000 thlr ge-
kostet.
Kirch-Besichtigung, § 67. n. 5.

§ 16. Solchemnach hat das unterfahren der Pfeiler und
Kirchen-Mauer wegen des verfaulten höltzernen Funda-
ments bisher gekostet:

laut § 4 an: 1655: so noch unbekannt
„ § 7 „ 1633
608thlr24g6d
„ §10 „ 1666
289 „ 17„ —„
„ §11 „ 1668
485 „ 27„-„
„ §12 „ 1669
400 „ - „ - „
„ §14 „ 1694-1699
2447 „ 23 „6„
Das machen in 49. Jahren
4231 thlr20g4d

§ 17. In diesen 49. Jahren ist das Unterbauen in so weit
vollbracht, daß nur noch die Mauer gegen Mitternacht
und zwar von der Mittlern Kirchthür an bis zu der Cava-
lier-Prieche übrig blieben. Von dem Grund aber des ho-
hen Chors, wo der Altar und die Tauffe stehen, hat man
die Meynung gehabt, auch vielleicht noch wohl: daß er
des Unterfahrens nicht bedürfe; weil er schon über 100
Jahr fast unwandelbahr soll getragen haben und von
einem tüchtigen Italiäner aufs Daurhafteste geleget; hin-
gegen der Grund unter den Pfeilern und Glocken-
Thurm von einem andern Baumeister geordnet seyn.
§ 18. Allein man kan wegen dieses hohen Chors, wo-
runter das Fürstl. Begräbniß Gewölbe befindlich, nicht
umhin zu erinnern: daß schon an. 1651 damalige Provi-
sores schrifftlich bezeuget: sie hätten das Fundament des
Gebäues, welches wegen der allzu nahen gewölbten Be-
gräbniß ziemlich verfaulet, fest und wohl repariren; das
Ober-Gewölbe der Kirchen, so über der Fürstl. Begräb-
niß gespaltet und an einem Ort zu sincken geneigt war,
treulich ausbeßern laßen.
§ 19. Abermals ward an. 1703. der eine Bogen über
dem Fürstl. Begräbniß-Gewölbe sehr schadhafft befun-
den und mit 90. thlr, von Hertzog Anthon Ulrich dazu
verehret, so viel möglich wieder ausgebeßert.
§ 20. 1. Endlich muste der große Giebel über dem
Chor an. 1715. mit 39. thlr 5 g 4 d aufs neue in einen halt-
baren Stand gesetzet und von seinen Rißen geheilet wer-
den.
2. Ob nun hieran nicht gleichfals der schwache oder
sinckende Grund um und unter dem Fürstl. Begräbniß-
Gewölbe mit schuld sey? will man Bauverständigern zu
entscheiden gäntzlich anheim stellen.
§ 21. Gesetzt dann, daß das hohe Chor zu unterfahren
noch zur Zeit unnöthig, so möchte doch wohl das Unter-
bauen der übrig gebliebenen Kirchen-Mauer gegen Nor-
den keine 20. Jahr mehr Anstand leiden, indem sich hin
und wieder an selbigem schon allerhand böse Vorzeichen
und Riße spüren laßen, auch man bereits an. 1724 aber-
mals verschiedene Lücken ausbeßern und verkeilen mü-
ßen.
Siehe Kirchen Register
§ 22. Weil aber zu solchem Bau gewiß über 2000 thlr
darauf gehen dürften: so würde es nicht unweißlich ge-
handelt seyn, wann man nach Art guter Haus Väter den
Schaden und die Kosten von geschickten Männern un-
tersuchen und in Anschlag bringen ließe; auch die Hülfe,
Mittel und Bau-Materialien bey Zeiten dergestalt be-
sorgte: damit hernacher beym Angriff des Wercks nicht
guter Rath theuer, und alles weit kostbarer, oder wohl zu
spät und unzulänglich werde.

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