CORPUS BONORUM
§ 7. Die Berechnung der Einnahme und Ausgabe we-
gen solcher Pflasterreparirung in beeden Kirchen hat
Jacob Höckelmann geführet und eigenhändig geschrie-
ben. Aus selbiger erhellet: daß eben so viel dazu ausgege-
ben als gesamlet worden, indem das bepflastern der
neuen Kirche 38 thlr 3g-d
und der Gottel. gekostet 11 „ 10 „4 „
Summa 49thlrl3g4d
§ 8. A° 1647. und 48. scheinet die Kirche gäntzlich mit
Pflaster-Steinen beleget zu seyn: Weil sie nicht allein 10.
thlr für solche Steine bezahlet; sondern auch zur Bele-
gung einiger noch unbedeckten Sand-Plätze unter der
neu-angelegten Prieche, wo die Herren Räthe, Sectre-
tairs und Cantzeley-Verwandte ihre Stände haben, im-
gleichen unter dem Glocken-Thurm bey Hertzog Au-
gust um die unbrauchbahr liegende Pflaster-Steine im
Ball-Hause hinter dem Schlosse und um die aufgenom-
menen Platen des neuen Thors demühtigst angehalten
und ihr Gesuch vermuthlich erlanget hat.
§ 9. Die Ursachen, welche die Kirch-Väter zur ernst-
lichen Vollstreckung dieses gäntzlichen Pflasters ange-
trieben, melden sie selbst in ihrem Memorial vom 4 Dec:
1647. Weil nemlich, wann ein geringer Wind entstanden,
der auf den unbepflasterten Plätzen liegende Staub und
Sand beweget, erhoben, durch die gantze Kirche getrie-
ben, und der herrliche Altar, Tauff-Stein, Gemählder,
Stühle und alle ornamenta der Kirche, zu forderst aber
das kostbare Orgel-Werck sehr verderbet und verunrei-
niget worden; welches letztere, indem sich der Staub und
Sand hauffen weise in die Pfeiffen setzte, daher zum
öftern mit ziemlich großer ungelegenheit Mühe und Ko-
sten wieder zu rechte gebracht und gereiniget werden
muste.
§ 10. Der übrigen Ausgaben, welche nach der Zeit zum
Auspflastern der Kirche ausdrücklich genannt und ange-
geben, sind hauptsächlich folgende:
Laut des Kirchen Registers an. 1651.
f: 117. für drey Tage Pflaster-Steine bey
und unterm Thurm zu legen 2 thlr 18g
an. 1671. f. 82. für die Auspflasterung in der
Kirche 2 „ - „
an. 1698. f. 123. die Kirche auszupflastern 2 „ 25 „
an. 1700. f. 101 für Pflaster Steine, womit
ohnzweifel die wegen des großen Pfeiler-
Baues aufgerißene Plätze wieder beleget
worden 15 „
Summa 22 thlr 7 g
§ 11. 1. Beliebet man bisher gemeldte Kosten auf das
Auspflastern der Kirche beysammen zu setzen? so dienet
hierzu folgendes:
2. Es hat gekostet,
laut § 3. an. 1627. u 28. 41 thlr 18 g
laut §4 an. 1636,38,39. 19 „ 31 „
laut § 7 an. 1641 38 „ 3»
laut § 8 an. 1648 10 „
laut §10 an. 1651,71,98, und 1700 22 „ 7 „
Summa 151 thlr 23 g
§ 12. Aus dem allen erhellet: daß die Unkosten zum
Bepflastern der Kirche unter die außerordentliche nicht
aber unter die jährliche und gewiße Ausgaben zu brin-
gen. Daher auch ihrenthalben kein besonders Jahr-Geld
anzusetzen von nöthen, weil sie weder alle Jahre vor-
kommen, noch zur Zeit der Noth solche Kosten erfor-
dern, wodurch die Kirchen-Mittel könnten erschöpfet
werden.
Das 14tc Capitel
Von dem Bau der Kirchen-Stühle überhaupt
und besonders.
§ 1. Ob wohl an. 1613. das Altar-Chor bereits neu er-
bauet und das Kirchen-Gebäu in solchem Stande gewe-
sen: daß die Vorsteher Plätze darinn zum Anbau neuer
Stühle ausweisen können; auch die Kirchen-Register be-
sagen: daß von an: 1600 bis 1625. und weiter die meisten
Jahre einige Stuhl-Miethe gehoben worden; so ist doch
der rechte Anfang zum Bau vieler jetzt vorhandenen
Manns- und Frauen-Stühle nicht eher als im Jahr 1624
gemacht.
Stuhl-Bau n. 1.
§ 2. Denn im Jahr 1625 den 3 Sept, ward abseiten der
Kirche mit Melchior Hellwig, dem Discher ein Geding
schriftlich dahin geschloßen: daß gedachter Meister die
neuen Manns-Stühle nach der Oker zu, dem albereits an-
gefangenen Modell gemäß, in unterschiedlichen Reihen,
als an den 2 Pfeilern und 2. Schwick-Bogen dergestalt
verfertigen sollen: daß oben die Stühle an der Mauer mit
Arm-Lehnen und die übrigen, als an den Pfeilern außer
den obersten von der Mauer herunter mit 2, in den
Schwickbogen aber mit dreyen Stühlen und schlechten
Bäncken, so dann noch einer Banck zwischen den Mar-
mor-Seulen grad auf für den gemeinen Mann fein artig
und sauber ausmachen und auf die bemeinte Zeit mit
aller Zubehör an Holtz aus den Lager-Höltzern untadel-
haft verfertigen und richten; hingegen er dafür in dreyen
terminen 370. thlr. baar empfangen solte.
Stuhlbau num. 15.
§ 3. Um diese Zeit wurde auch mit dem Discher Mel-
chior Dreysa wegen 36. neuer Frauen Stühle gehandelt,
den Stuhl zu 11. thlr, machen 396. thlr; und wie selbiger
zu Ausgang des 1626sten Jahrs verstarb, die von ihm hin-
terlaßene Arbeit an. 1627. durch Hans Feuerbaum gäntz-
lich vollendet.
Stuhl-Bau n. 6. u. 82.
§ 4. Die Ausgaben zu diesem neuen Stuhl-Bau der
Mannes- Frauens- und Communicanten-Stühle wurden
in dreyenJahren, nemlich an. 1625,26. und27geendiget;
nachdem die Vorsteher alle Gelegenheit, das benöthigte
Holtz dazu herbeyzuschaffen, fleißig wahrgenommen
und die enststandene Hinderniße durch Memorialen und
Briefe aus dem Wege zu räumen sich löblich bemühet.
Stuhlbau n. 6. 8 — 11.
§ 5. Hingegen geschähe die erste Haupt-Ausweisung
der Manns-Stühle an. 1626 und 27, als man zuvor den
12. Febr. allen Räthen, Secretarien, Cämmerern Offici-
ren und andern Einwohnern allhier theils durch öffentli-
che Ausschreiben, theils durch Bothen mündlich hinter-
bringen laßen: daß ihnen nunmehr die Gestühle unten in
der Kirche an der Seite da die neue Prieche erbauet, für
ein gewißes könnten eingethan werden.
Stuhl-Bau, n. 3. u. 13. item
Kirchen Register an. 1626. f. 68. u 69.
§ 6. 1. Ferner geschähe auch in vorgemeldtem
1626.sten und 27sten Jahre die Ausweisung der neuen
Frauen Stühle, für welche, wenn sie sämtlich wären ver-
kauft worden, die Kirche damals 1108. thlr einheben
können.
Stuhl-Bau, num. 90.
2. Imgleichen erging an. 1627. den Sonnabend nach Ja-
cobi an die Rittmeister, Capitains, Lieutenants und
Fähndriche ein freundlich erinnernder Bericht: daß, da
nunmehr verlangter maßen die alte Borkirche verändert
und zur Bequemlichkeit der Herren Officirs mit Stüh-
len und Verschließung der Treppen versehen, sie selbige
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§ 7. Die Berechnung der Einnahme und Ausgabe we-
gen solcher Pflasterreparirung in beeden Kirchen hat
Jacob Höckelmann geführet und eigenhändig geschrie-
ben. Aus selbiger erhellet: daß eben so viel dazu ausgege-
ben als gesamlet worden, indem das bepflastern der
neuen Kirche 38 thlr 3g-d
und der Gottel. gekostet 11 „ 10 „4 „
Summa 49thlrl3g4d
§ 8. A° 1647. und 48. scheinet die Kirche gäntzlich mit
Pflaster-Steinen beleget zu seyn: Weil sie nicht allein 10.
thlr für solche Steine bezahlet; sondern auch zur Bele-
gung einiger noch unbedeckten Sand-Plätze unter der
neu-angelegten Prieche, wo die Herren Räthe, Sectre-
tairs und Cantzeley-Verwandte ihre Stände haben, im-
gleichen unter dem Glocken-Thurm bey Hertzog Au-
gust um die unbrauchbahr liegende Pflaster-Steine im
Ball-Hause hinter dem Schlosse und um die aufgenom-
menen Platen des neuen Thors demühtigst angehalten
und ihr Gesuch vermuthlich erlanget hat.
§ 9. Die Ursachen, welche die Kirch-Väter zur ernst-
lichen Vollstreckung dieses gäntzlichen Pflasters ange-
trieben, melden sie selbst in ihrem Memorial vom 4 Dec:
1647. Weil nemlich, wann ein geringer Wind entstanden,
der auf den unbepflasterten Plätzen liegende Staub und
Sand beweget, erhoben, durch die gantze Kirche getrie-
ben, und der herrliche Altar, Tauff-Stein, Gemählder,
Stühle und alle ornamenta der Kirche, zu forderst aber
das kostbare Orgel-Werck sehr verderbet und verunrei-
niget worden; welches letztere, indem sich der Staub und
Sand hauffen weise in die Pfeiffen setzte, daher zum
öftern mit ziemlich großer ungelegenheit Mühe und Ko-
sten wieder zu rechte gebracht und gereiniget werden
muste.
§ 10. Der übrigen Ausgaben, welche nach der Zeit zum
Auspflastern der Kirche ausdrücklich genannt und ange-
geben, sind hauptsächlich folgende:
Laut des Kirchen Registers an. 1651.
f: 117. für drey Tage Pflaster-Steine bey
und unterm Thurm zu legen 2 thlr 18g
an. 1671. f. 82. für die Auspflasterung in der
Kirche 2 „ - „
an. 1698. f. 123. die Kirche auszupflastern 2 „ 25 „
an. 1700. f. 101 für Pflaster Steine, womit
ohnzweifel die wegen des großen Pfeiler-
Baues aufgerißene Plätze wieder beleget
worden 15 „
Summa 22 thlr 7 g
§ 11. 1. Beliebet man bisher gemeldte Kosten auf das
Auspflastern der Kirche beysammen zu setzen? so dienet
hierzu folgendes:
2. Es hat gekostet,
laut § 3. an. 1627. u 28. 41 thlr 18 g
laut §4 an. 1636,38,39. 19 „ 31 „
laut § 7 an. 1641 38 „ 3»
laut § 8 an. 1648 10 „
laut §10 an. 1651,71,98, und 1700 22 „ 7 „
Summa 151 thlr 23 g
§ 12. Aus dem allen erhellet: daß die Unkosten zum
Bepflastern der Kirche unter die außerordentliche nicht
aber unter die jährliche und gewiße Ausgaben zu brin-
gen. Daher auch ihrenthalben kein besonders Jahr-Geld
anzusetzen von nöthen, weil sie weder alle Jahre vor-
kommen, noch zur Zeit der Noth solche Kosten erfor-
dern, wodurch die Kirchen-Mittel könnten erschöpfet
werden.
Das 14tc Capitel
Von dem Bau der Kirchen-Stühle überhaupt
und besonders.
§ 1. Ob wohl an. 1613. das Altar-Chor bereits neu er-
bauet und das Kirchen-Gebäu in solchem Stande gewe-
sen: daß die Vorsteher Plätze darinn zum Anbau neuer
Stühle ausweisen können; auch die Kirchen-Register be-
sagen: daß von an: 1600 bis 1625. und weiter die meisten
Jahre einige Stuhl-Miethe gehoben worden; so ist doch
der rechte Anfang zum Bau vieler jetzt vorhandenen
Manns- und Frauen-Stühle nicht eher als im Jahr 1624
gemacht.
Stuhl-Bau n. 1.
§ 2. Denn im Jahr 1625 den 3 Sept, ward abseiten der
Kirche mit Melchior Hellwig, dem Discher ein Geding
schriftlich dahin geschloßen: daß gedachter Meister die
neuen Manns-Stühle nach der Oker zu, dem albereits an-
gefangenen Modell gemäß, in unterschiedlichen Reihen,
als an den 2 Pfeilern und 2. Schwick-Bogen dergestalt
verfertigen sollen: daß oben die Stühle an der Mauer mit
Arm-Lehnen und die übrigen, als an den Pfeilern außer
den obersten von der Mauer herunter mit 2, in den
Schwickbogen aber mit dreyen Stühlen und schlechten
Bäncken, so dann noch einer Banck zwischen den Mar-
mor-Seulen grad auf für den gemeinen Mann fein artig
und sauber ausmachen und auf die bemeinte Zeit mit
aller Zubehör an Holtz aus den Lager-Höltzern untadel-
haft verfertigen und richten; hingegen er dafür in dreyen
terminen 370. thlr. baar empfangen solte.
Stuhlbau num. 15.
§ 3. Um diese Zeit wurde auch mit dem Discher Mel-
chior Dreysa wegen 36. neuer Frauen Stühle gehandelt,
den Stuhl zu 11. thlr, machen 396. thlr; und wie selbiger
zu Ausgang des 1626sten Jahrs verstarb, die von ihm hin-
terlaßene Arbeit an. 1627. durch Hans Feuerbaum gäntz-
lich vollendet.
Stuhl-Bau n. 6. u. 82.
§ 4. Die Ausgaben zu diesem neuen Stuhl-Bau der
Mannes- Frauens- und Communicanten-Stühle wurden
in dreyenJahren, nemlich an. 1625,26. und27geendiget;
nachdem die Vorsteher alle Gelegenheit, das benöthigte
Holtz dazu herbeyzuschaffen, fleißig wahrgenommen
und die enststandene Hinderniße durch Memorialen und
Briefe aus dem Wege zu räumen sich löblich bemühet.
Stuhlbau n. 6. 8 — 11.
§ 5. Hingegen geschähe die erste Haupt-Ausweisung
der Manns-Stühle an. 1626 und 27, als man zuvor den
12. Febr. allen Räthen, Secretarien, Cämmerern Offici-
ren und andern Einwohnern allhier theils durch öffentli-
che Ausschreiben, theils durch Bothen mündlich hinter-
bringen laßen: daß ihnen nunmehr die Gestühle unten in
der Kirche an der Seite da die neue Prieche erbauet, für
ein gewißes könnten eingethan werden.
Stuhl-Bau, n. 3. u. 13. item
Kirchen Register an. 1626. f. 68. u 69.
§ 6. 1. Ferner geschähe auch in vorgemeldtem
1626.sten und 27sten Jahre die Ausweisung der neuen
Frauen Stühle, für welche, wenn sie sämtlich wären ver-
kauft worden, die Kirche damals 1108. thlr einheben
können.
Stuhl-Bau, num. 90.
2. Imgleichen erging an. 1627. den Sonnabend nach Ja-
cobi an die Rittmeister, Capitains, Lieutenants und
Fähndriche ein freundlich erinnernder Bericht: daß, da
nunmehr verlangter maßen die alte Borkirche verändert
und zur Bequemlichkeit der Herren Officirs mit Stüh-
len und Verschließung der Treppen versehen, sie selbige
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