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Die Gartenkunst — 14.1912

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Hörmann, Reinhard: Die künstlerische Ausbildung des Gartenarchitekten: Vortrag
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Zur Tagesgeschichte
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Personalnachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.20815#0243

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236

DIE GARTENKUNST.

XIV, 15

anlagen (Spielplätze, Rennbahn, Naturtheater, Wasser-
sportplätze). Noch ein Anderer bearbeitet mit besonderem
Interesse das wichtige Gebiet der Friedhofsgestaltung.

All diesen Neigungen und Begabungen kann bis
zu einem gewissen Grade Rechnung getragen werden
und bei dem Examen, welches ja als notwendige, nicht
zu vermeidende Begleiterscheinung verlangt werden
wird, sollte es durch Einrichtung solcher Wahlfächer
möglich gemacht werden, „die konzentrierende Kraft
des Examenzwanges“, wie Schumacher sagt, individuellen
Fähigkeiten und Absichten zugute kommen lassen.

So möchte ich dann meine Wünsche betreffend
die Ausbildung des Gartenarchitekten dahin zusammen-
fassen : erstens, Forderung einer möglich umfassenden
Allgemeinbildung; zweitens, Forderung einer guten
technischen Ausbildung und einer gediegenen und um-
fassenden Materialkenntnis (auf der Gartenbauschule);
drittens, Forderung einer gediegenen, künstlerischen
Ausbildung gemeinsam mit dem Städtebauer, Archi-
tekten, Bildhauer und Kunstgewerbler; viertens, indi-
viduelle künstlerische Fachausbildung je nach der Be-
gabung und Neigung; fünftens als letztes aber wichtig-
stes, die abschließende Erziehung im Meisteratelier.

Ich weiß sehr wohl, daß diese Forderungen nicht
von heute auf morgen sich durchsetzen lassen, vielmehr
zu ihrer Realisierung einer langsamen Entwickelung
bedürfen, aber schon das würde der Sache un-
gemein dienen, wenn diese Forderungen unter Fach-
leuten eingehend erörtert und im Prinzip als richtig
anerkannt würden. Mit der Zeit würden sich wohl
Mittel und Wege finden, das als richtig erkannte
Ziel zum besten unserer Kunst und unseres Berufes
zu erreichen. _

Zur Tagesgeschichte.

Sichtung des Qehölzmaterials. Gelegentlich der Bonner
Garter.bauwoche hielt Gartendirektor Heicke, Frankfurt a. M.,
einen Vortrag über die Sichtung des Gehölzmaterials*) und be-
richtete darin über die Arbeiten der hierfür bestellten Kom-
mission. Er legte dabei eine Liste der für die Massenan-
zucht etc. vorgeschlagenen Gehölze vor, die allen Interessenten
gegen Einsendung von 50 Pfennige zum Zweck der Durchsicht
und Geltendmachung von Wünschen zur Verfügung steht. Man
wende sich deswegen an Gartendirektor Heicke, Postfach 24,
Frankfurt a. M. An ihn sind die Listen mit den etwaigen
Ergänzungs- und Berichtigungsvorschlägen recht bald zurück-
zuschicken, damit die Kommission ihre Arbeiten unter Be-
rücksichtigung etwaiger Wünsche noch vor Beginn des Herbstes
dieses Jahres beenden kann.

Bund deutscher Baumschulbesitzer. Von bemerkenswerten,
die Leser dieser Zeitschrift interessierenden Beschlüssen des
Bundes in Bonn J912 seien nachstehende angeführt:

1. Es darf städtischen Gartenverwaltungen, Fried-
hofverwaltungen, Vereinen und Genossenschaften nur zu den
Mindestpreisen des Bundes offeriert und verkauft werden,
jedoch mit der Vergünstigung, daß diese Preise franco Emp-
fangsort gelten oder daß ab Baumschule 10% Rabatt darauf
bewilligt werden kann.

2. Für eine größere Anzahl von Alleebäumen von
8/10,10/12 und 12/14 cm Stammumfang wurden die Mindestpreise

*) Wird demnächst veröffentlicht.

festgelegt; dieselben gelten wie vorgesagt beim Bezüge bis zu
250 Stück einer Art und Form. Über diese Zahl hinaus so
wie in andern Massen als angegeben, sowie auch in andern
Alleebaumarten als vorgemerkt, bleibt der Lieferant mit seiner
Preisforderung frei.

3. Gegen das Schmiergeld-Unwesen wird streng-
stens Stellung genommen. Verboten, bei der Strafe sofortigen
Ausschlusses aus dem Bunde, ist die auch gesetzlich bereits
verbotene Hingabe von Prozenten oder Provisionen an be-
amtete Personen. Die Provision an solche Personen (Wieder-
verkäufer, Handelsgärtner, Baumwärter, Lehrer), welche Auf-
träge sammeln oder vermitteln, aber nicht auf eigene Rech-
nung kaufen, darf 10% nicht überschreiten.

4. Landschaftsgärtner und berufsmäßigen Gartenkünstlern
darf nach wie vor für deren eigene Rechnung zu Engros-
wiederverkaufspreisen geliefert werden.

5. Mit den berufsgärtnerischen Vereinigungen des Aus-
lands wird sich der Bund deutscher Baumschulbesitzer, unter
Mitteilung der Mindestpreise, dahin gehend in Verbindung setzen,
daß die Mindestpreise des Bundes nicht von den Mitgliedern die-
ser Vereinigungen unterboten werden dürfen, andernfalls diese
vom Bund deutscher Baumschulbesitzer boykottiert werden.

Prämiierung der zum öffentlichen Wettbewerb der Terrain-
gesellschaft Dresden-Süd eingegangenen Entwürfe. Das aus den
Herren Oberbürgermeister Geh. Rat Dr. jur. et Dr. ing. Beutler,
Dresden, Dr. Graf von Brockdorff, Berlin, Professor Stadtbaurat
Erlwein-Dresden, Regierungsbaumeister a. D. Selmar Hatzky,
Berlin, Professor Oswin Hempe-Dresden, Graf Guidotto Henckel
von Donnersmarck-Koslowagora, Generalkonsul Kommerzienrat
von Klemperer-Dresden, Stadtrat Dr. jur. Temper-Dresden,
Gartendirektor Ludw. Lesser-Steglitz-Berlin, Oberbaurat Stadt-
baurat Scharenberg-Leipzig, Architekt Heinrich Straumer-Berlin,
Stadtgartendirektor von Uslar-Dresden, Regierungsbaumeister
a. D. Dotti-Berlin bestehende Preisgericht hat folgende Ent-
scheidung getroffen: Ein I. Preis wurde nicht vergeben, statt
dessen wurde der in Höhe von 5000 Mark ausgesetzte I. Preis
und der in Höhe von 2500 Mark ausgesetzte II. Preis zusammen-
gelegt und zu gleichen Teilen in Höhe von je 3750 Mark den
Herren Architekten Prof. Lossow & Kühne, Dresden, sowie
Herrn Architekt Albert Rieder-Berlin-Wilmersdorfzugesprochen.
Den III. Preis erhielt der Entwurf des Herrn Architekt O. Menzel-
Dresden in Höhe von 1500 Mark, zugleich mit dem in Höhe
von 1000 Mark ausgesetzten Preis für den besten Parkentwurf,
den die Herren Architekt O. Menzel-Dresden und der Garten-
architekt Erich Eberth-Dresden entworfen haben. Den IV. Preis
in Höhe von 1000 Mark erhielt der von den Herren Architekt
Hans Sandig, Gartenarchitekt P. Großmann und Architekt
Karl H. Müller, sämtlich in Dresden, bearbeitete Entwurf. —
Angekauft wurden für je 500 Mark der Entwurf der Herren
Architekten Rumpel & Krutzsch in Dresden, das Projekt des
Herrn Architekt Willy Meyer in Dresden und des Herrn
Gartenarchitekt Rudolph Böhm, Gostritz-Dresden. Die einge-
gangenen 28 Entwürfe sind zur Besichtigung im Lichthofe des
Neuen Rathauses zu Desden bis Sonnabend den g. August
1912 täglich von 11—1 Uhr ausgestellt.

Personalnachrichten.

Caron, Karl, Obergärtner der Firma Heinrich Buchacker,
Gartenarchitekt Berlin, seit 30 Jahren bei dieser Firma tätig,
erhielt das allgemeine Ehrenzeichen.

Eberth, Erich, bisher Gartentechniker bei der städt. Ver-
walt ung der Gartenanlagen zu Dresden wurde vom 1. Juli
1912 ab als technischer Assistent daselbst etatmäßig angestellt.

Kloß, Leo, dipl. Gartenmeister, seit 1897 als Gartentech-
niker bei der Städtischen Parkverwaltung zu Berlin tätig,
wurde als Stadtobergärtner und Vorsteher des 4. Parkreviers
(Viktoriapark) dortselbst ernannt.

Maedge, F., Gartentechniker in Hamburg-Ohlsdorf, wurde
zum Friedhol-Verwalter der Stadt Pforzheim ernannt.

Für die Redaktion verantwortlich: Gartenarchitekt R. Hoemann, Düsseldorf-Grafenberg. Selbstverlag der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst.

Druck der Königl. Universitätsdruckerei H. Stürtz A. G., Würzburg.
 
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