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Die Gartenkunst — 14.1912

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Heicke, C.: Erfolge der deutschen Gartenstadtbewegung
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https://doi.org/10.11588/diglit.20815#0359

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352

DIE GARTENKUNST.

XIV, 23

Gartenstadt Hellerau: Hauptgebäude der deutschen Werkstätten für Handwerkskunst.
Aufnahme von Heicke, Frankfurt a M.

Zwecken heraus gestaltet.“*) Wer denkt dabei nicht
an Hellerau und Dresden.

Hellerau, dessen Lageplan wir nebst einigen An-
sichten diesen Betrachtungen beigegeben haben, stellt
den Typus einer Gartenstadt in glücklicher Vollendung
dar. Ein Blick auf den Plan, der von Riemerschmied-
München entworfen ist, läßt erkennen, wie gut man
es verstanden hat, sich dabei von jeder Schablone frei
zu halten. Die Hauptwegezüge sind dem welligen Ge-
lände gut eingefügt und tragen dem Verlangen nach
schöner Gruppierung der Bauten vollkommen Rech-
nung, ohne die Verkehrsverhältnisse außer acht zu
lassen. Schmale Seitenwege win-
den sich zwischen den Gärten hin-
durch, um die Zugänge zu zer-
streut liegenden Einzelhäusern zu
schaffen, während an den Haupt-
straßen die Häuser zu kürzeren
oder längeren Reihen zusammen-
geschlossen sind.

Für platzartige Erweiterungen
ist reichlich gesorgt. Die vorhan-
denen Waldteile bleiben fast durch-
weg erhalten. Das Verhältnis zwi-
schen unbebautem und bebautem
Land ist bei Villen wie i : 8, bei
Kleinhäusern, für die besondere
Viertel vorgesehen sind, wie i: 5 ;
es ist also reichlich für Gärten
gesorgt.

Das Gelände Helleraus liegt
3,5 km von der Stadtgrenze Dres-

*) Karl Ernst Osthaus in der
Schrift: Die deutsche Gartenstadt-

bewegung.

dens entfernt, eine Straßenbahn
stellt in 25 Minuten Fahrzeit die
Verbindung mit der Hauptstadt
her. Politisch ist die Gartenstadt
mit der Gemeinde Rähnitz ver-
bunden; das Recht, eine selb-
ständige Gemeinde zu bilden, ist
Vorbehalten geblieben.

Die Gründungsgesellschaft ist
eine G. m. b. H., die ihre Divi-
dende auf 4%> beschränkt hat und
allen darüber hinausgehenden Rein-
gewinn zum Besten der Gesamtheit
verwenden muß. Wohnungsspeku-
lation ist ausgeschlossen, die Rechte
der Gesellschaft an Grund und Bo-
den sind dauernd gesichert.

An gewerbliche Unterneh-
mungen wird das Land verkauft
und nur ein Wiederkaufsrecht aus-
bedungen für den Fall, daß Woh-
nungen zum Vermieten oder Ver-
kaufen darauf errichtet werden.
Betriebe, von denen eine Belästigung der Bewohner zu
erwarten ist, werden nicht zugelassen.

Zum Bau von Kleinhäusern ist eine besondere
Baugenossenschaft gegründet. Sie kauft das erforder-
liche Gelände von der Gesellschaft „GartenstadtHellerau“
zum Selbstkostenpreise; sie baut die Häuser und ver-
mietet sie auf unbestimmte Zeit an ihre Mitglieder.
Der Mietvertrag kann nur gekündigt werden, wenn der
Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zu
größeren Landhäusern wird das Gelände in Erbmiete
abgegeben. Zur künstlerischen Mitarbeit sind einige
der besten deutschen Architekten herangezogen; sie

Gartenstadt Hellerau: Kleinhäuserreihe mit laubenartigem Vorbau.
Aufnahme vor, Heicke, Frankfurt a. M.
 
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