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Gewerbe blatt
für den
Schwarzwald.

(Erscheint alle 14 Tage einmal. Preis ohne Zustellungsgebühr 36 Kreuzer für den Jahrgang; Speditionsgebühr der Großh.
Postanstalten S kr., Zustellungsgcbühr 20 kr. Bestellungen werden in Furtwangen bei der Uhrenmacherschule oder bei der dorti-
gen Großh. Postervevttion, auswärts bei allen Postbehörden und Buchhandlungen cntgegcngenommen.)

V. Jahrgang. 26. Furtwangen, den 28. Dezbr. 18Z6.

Scbwarzwälder Normal-Zugfedernuhren.
(Fortsetzung und Schluß.)
Wir haben die in Nr. 21 vom Jahrgang 1854
dieses Blattes aufgeführten Normal-Zugfedernuhren all-
mälig durch Beschreibung, Berechnung und Zeichnung,
so weit es uns auf diesem Wege möglich war, erläutert.
In derselben Nummer haben wir uns im Allge-
meinen über Zweck und Nutzen der Normal-Zugfedern-
uhren ausgesprochen und bemerken nun hierüber schließ-
lich nur noch:
Sämmtliche Normaluhren, wie auch die dazu ge-
hörigen Muster- oder Modellplatinen, sind an der Uh-
renmacherschule ausgeführt vorhanden und können dort
eingesehen, aus Verlangen auch leihweise abgegeben
werden.
Dir Uhrenbestandtheile der Uhr Nr. 2 und 14 kön-
nen, soweit sie für Herstellung durch Auspressen geeignet
sind, an der Schule ausgestanzt und gegen entsprechende
billige Vergütung von derselben bezogen werden.
Von Normaluhr Nr. 14 ist noch ein Vorrath von
auf geschnittene Triebe angestellten Rädern vorhanden.
Sämmtliche zu einer Uhr nöthigen Räder und Triebe
(angestellt), nebst Rechen, Schluß- und Sperrradfedcrn,
Stellungszähne und Weiserstange werden, das Spiel
zu dem Preise von 48 kr., abgelassen.
Für die Anfertigung der Triebe und das Anftcllen
der Räder wurden drei Mädchen ausgebildet. Dieselben
arbeiten schon seit längerer Zeit für Furtwanger Mei-
Per. Ihr Fabrikat ist empfehlenswerth. Wir werden
gerne auch Aufträge für Auswärtige zur Ausführung
übernehmen.
Etwa nöthige Aufklärungen über die Normaluhren
werden von der Schule zu jeder Zeit mit Vergnügen
gegeben.
Mit dem Wunsche, daß diese durch gründliche Be-

rathung mit den tüchtigere Meistern der Stockuhren-
macherei festgestelltcu Normen dem Schwarzwalde jenen
Nutzen gewähren, welcher bei allgemeiner Annahme und
guter Regelung der Fabrikation damit erzielt werden
kann, schließen wir hier die Abhandlungen über diesen
Gegenstand.

Die Freiheit des Erwerbes
wird von der Handels- und Gewerbekammer in Linz
der kaiserl. österreichischen Regierung als wesentliches
Mittel zur Förderung des allgemeinen Wohlstandes
empfohlen und dies in folgender Weise begründet. „Wer
seinem Mitmenschen verbietet oder erschweren will, sich
sein Brod ehrlich zu verdienen, der handelt wider
die natürlichen Rechte und wider die Grundsätze des
Christenthums; eine zeitgemäße Ordnung des Gewerbe-
wesens soll Hindernisse der freien Entwicklung des Ge-
werbsfleißes beseitigen. Jene Nation wird am sichersten
und schnellsten zum Wohlstände gelangen, deren Bürger
am geschicktesten und am meisten produziren und zwar
solche Gegenstände, die allenthalben gesucht und dennoch
von ihnen am vorzüglichsten und billigsten geliefert
werden. Wohin müßte aber eine Gewerbegesetzgebung
führen/ welche Hemmnisse, Schranken und Schwierig-
keiten schaffen und das Produziren nach vollster Kraft
erschweren wollte? Die Erfahrungen des letzten Jahr-
hunderts haben diese Fragen beantwortet. Diejenigen
Nationen sind in der Industrie riesenhaft vorgeschritten,
wo sich der Gewerbefleiß frei bewegen konnte. Andere
Nationen sind in dem Wettlaufe mehr oder weniger
zurückgeblieben, je nachdem sie in Beschränkungen und
Hemmnissen, in Fesselung der Kraft das wahre Mittel
des Fortschrittes suchten.
Allerdings vernimmt man einzelne Stimmen, welche
 
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