292 Ciceronis Orat. post redit. in scnat. cd. J. A. Savelius.
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fortläuft, so tlafs immer Marklands Anklage (wenn er
eine Steile zuerst angriff) vorausgeht, Gesners Ver-
theidigung folgt, an diese F. A. Wolfs verstärkter An-
griff und Abweisung Gesners sich anschliefst, und auf
diese Hm. Savels Verteidigung bei jeder Stelle, unter
83 Nummern, den Schlufs macht. Warum Hr. S. nicht
Wolfs Anmerkungen, wie die der beiden andern Spre-
cher, mit dessen Namen bezeichnet hat, sieht man nicht
ein ; aber dafs dadurch die Auffassung und Uebersicht
erschwert wird, ist gewifs. Vielleicht hat Hr. S. seine
Bemerkungen einem durchschossenen Exemplar der W öl-
fischen Ausgabe der vier erstgenannten Reden beige-
schrieben, und da in Wolfs Ausgabe dessen Name nie
unter seinen Noten steht, so hat sich dies auch auf die
Ausgabe des Hm. S. verpflanzt. Dies wird uns um so
wahrscheinlicher, da auch die Markland'schen und Ges-
ner'schen Anmerkungen bei ihm ganz wie bei Wolf ste-
hen, und die letztem z. B. nicht aus den Commentationen
der Göttinger Societät (T. IIL S. 223 — 284. Cicero
jRedwFfMS Jo. AhJ77i. GessMerF; pro:o7. n. d. IV.
MDCCLI1I.) genommen sind , wo Einiges anders steht,
wiewohl unwesentlich. — Auf'jeden Fall wird für den,
der den ganzen Streit literarhistorisch kennen lernen
und verfolgen will, die Wölfische Ausgabe nicht ent-
behrlich; wohl aber für den, der blos die Zusammen-
stellung der Gründe und Gegengründe aus Sprache und
Sachen verlangt und bedarf, besonders wenn er dazu die
literarischen Nachweisungen in Bähr's Geschichte der
Römischen Literatur S. 383 ff. nimmt. Betrachten wir
nun die Beweisführung des Hm. S., so erscheint sie uns
im Ganzen als gelungen, wenn auch nicht jeder einzelne
Gegenbeweis vollkommen treflend und schlagend ist.
Sind es doch die der Gegner, bei allem unverkennbaren
Scharfsinne derselben, noch weit weniger; und ob es
gleich viel leichter ist, bei jeder Schrift Dinge aufzu-
finden, die mifsfallen oder die eines anerkannt grofsen
Mannes weniger würdig scheinen , als die Aechtheit
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fortläuft, so tlafs immer Marklands Anklage (wenn er
eine Steile zuerst angriff) vorausgeht, Gesners Ver-
theidigung folgt, an diese F. A. Wolfs verstärkter An-
griff und Abweisung Gesners sich anschliefst, und auf
diese Hm. Savels Verteidigung bei jeder Stelle, unter
83 Nummern, den Schlufs macht. Warum Hr. S. nicht
Wolfs Anmerkungen, wie die der beiden andern Spre-
cher, mit dessen Namen bezeichnet hat, sieht man nicht
ein ; aber dafs dadurch die Auffassung und Uebersicht
erschwert wird, ist gewifs. Vielleicht hat Hr. S. seine
Bemerkungen einem durchschossenen Exemplar der W öl-
fischen Ausgabe der vier erstgenannten Reden beige-
schrieben, und da in Wolfs Ausgabe dessen Name nie
unter seinen Noten steht, so hat sich dies auch auf die
Ausgabe des Hm. S. verpflanzt. Dies wird uns um so
wahrscheinlicher, da auch die Markland'schen und Ges-
ner'schen Anmerkungen bei ihm ganz wie bei Wolf ste-
hen, und die letztem z. B. nicht aus den Commentationen
der Göttinger Societät (T. IIL S. 223 — 284. Cicero
jRedwFfMS Jo. AhJ77i. GessMerF; pro:o7. n. d. IV.
MDCCLI1I.) genommen sind , wo Einiges anders steht,
wiewohl unwesentlich. — Auf'jeden Fall wird für den,
der den ganzen Streit literarhistorisch kennen lernen
und verfolgen will, die Wölfische Ausgabe nicht ent-
behrlich; wohl aber für den, der blos die Zusammen-
stellung der Gründe und Gegengründe aus Sprache und
Sachen verlangt und bedarf, besonders wenn er dazu die
literarischen Nachweisungen in Bähr's Geschichte der
Römischen Literatur S. 383 ff. nimmt. Betrachten wir
nun die Beweisführung des Hm. S., so erscheint sie uns
im Ganzen als gelungen, wenn auch nicht jeder einzelne
Gegenbeweis vollkommen treflend und schlagend ist.
Sind es doch die der Gegner, bei allem unverkennbaren
Scharfsinne derselben, noch weit weniger; und ob es
gleich viel leichter ist, bei jeder Schrift Dinge aufzu-
finden, die mifsfallen oder die eines anerkannt grofsen
Mannes weniger würdig scheinen , als die Aechtheit