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Nr. 40.

HEIDELBERGER

1859

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Literaturberichte aus Italien.

(Fortsetzung von Nr. 35.)
Gea, descrizdöne della terra del Car. Eugenio Balbi. Trieste 1857. 8. dispensa V.
Der Sohn des berühmten Geografen Adriano Balbi, einem vornehmen Ge-
schlecht zu Venedig angehörig, der bei der Realschule zu Venedig angestellte
Professor Eugen Balbi, hat eine allgemeine Erdbeschreibung seit ein Paar
Jahren herauszugeben angefangen, die in einzelnen Heften erscheint und noch
fortgesetzt wird. Wenn der Vater mehr die staatliche Seite der Erdbeschrei-
bung behandelt hat, so beschäftigt sich der Sohn mehr mit der naturwissen-
schaftlichen Seite derselben. Nachdem der Verfasser äusser der allgemeinen
Uebersicht der Erde, in den früheren Heften Asien behandelt hatte, und in
dem letzten versprach, nunmehr ohne Unterbrechung mit Europa fortzufahren,
hat er dennoch nicht Wort gehalten, so dass dieses geschätzte Werk bisher
unvollendet blieb.
Eine beliebte Schriftstellerin, Namens Percotto, hat vor Kurzem unter dem
Titel:
Racconti di Catlerina Percotto. Firenze 1858. presso Le Monnier
einen Band Erzählungen herausgegeben.
La Societa Latina, memoria di Francesco Rossi. Milano, 1858. 4. Tip. Ber“
nardoni.
Der gelehrte Direktor der Bibliothek der Brera zu Mailand hat hier
seine gründlichen Untersuchungen über den Bund der Städte in Latium be-
kannt gemacht. Nach ihm waren die Lateiner zu Lande nach Italien gekom-
men, und hatten sich vor den Umbro-Sabellern die vortheilhaftesten Gegenden
ausgewählt, auch wahrscheinlich ihre patriarchalische Verfassung mitgebracht.
Alba wurde der Mittelpunkt dieser einzelnen lateinischen Stämme. Der Verf.
geht nun in die Einzelheiten der Verfassung dieses lateinischen Bundes vor
dem Beitritt der Römer ein ; beschreibt nach Dionysius, Varro, Columella und
den andern Classikern die Wirksamkeit ihrer Versammlungen, die der Bundes-
verfassung, ihrer Beamten und ihr Völkerrecht. Die zweite Abtheilung ent-
hält die Aenderung dieser Bundesverfassung nach dem Auftreten Roms, welches
vorher so sehr äusser aller Verbindung mit den Lateinern stand, dass Hei-
rathen mit Römern nicht stattfanden; daher die Sage von dem Raube der Sa-
binerinnen. Auch in diesem Abschnitte wird die Art der Verwaltung, der be-
waffneten Macht, Gewohnheiten und Gesetzgebung beschrieben und zuletzt die
anderen Volksstämme erwähnt, welche sich in Latium befanden, ohne dem
Bunde der Lateiner anzugehören. Der Verfasser bemerkt hierbei, wie leicht
sich die verschiedenen Nationalitäten vermischen, wenn auch der grösste Un-
UI. Jahrg. 8. Heft.
 
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