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Nr. 49. HEIDELBERGER 1859.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Die, Deportation als Strafmittel alter und neuer Zeit, und die Ver-
brecher colonnieen der Engländer und Franzosen in ihrer ge-
schichtlichen Entwicklung und criminalistischen Bedeutung; dar-
gestellt von Franz von Holtzendorf, Doctor der Rechte und
Privatdozenten an der Universität Berlin, Leipzig 1859.
Eine der empfindlichsten Lücken in der Bearbeitung des Straf-
rechts ist der überall von demjenigen, der mit legislativen Arbeiten
sich beschäftigt, bemerkbare Mangel genügender Untersuchungen
über die Natur der einzelnen Strafmittel. Wer den Ungeheuern Fort-
schritt kennt, welcher die Medicin neueren Forschungen verdankt,
weiss wie diese Fortschritte grösstenteils die Folge der sorgfältigen
Zergliederungen der einzelnen Arzneimittel sind, indem erst seit der
Zeit als man gründlich erkannte, worin eigentlich der wirksame Stoff
eines Arzneimittels liegt, welche Wirkungen dasselbe hervorbringt,
in welchem Maase und unter welchen Bedingungen es angewendet
werden muss, wenn es wirksam sein soll, dem verständigen Arzt es
möglich wurde, zu prüfen* an welchen Krankheiten, in welcher Do-
sis, unter welchen Vorsichtsmassregeln ein gewisses Arzneimittel an-
zuwenden ist. Auf ähnliche Art sollte auch die Natur jedes einzel-
nen Strafmittels erforscht werden, um zu erkennen^ worin der Grund
seiner Wirksamkeit liegt, welche Erfahrungen über die Anwendung
und die Wirkungen desselben gemacht wurden, unter welchen Vor-
aussetzungen und Bedingungen es angewendet werden kann. Wür-
den auf diese Weise die Erfahrungen über Todesstrafe, über die
Gefängnisstrafe gesammelt sein, so würden unsere Strafgesetzgebungen
eine bessere Grundlage haben, weil dann der Gesetzgeber wüsste,
wie weit er von einem Strafmittel Gebrauch machen, welche Fehler
er nach der Lehre, welche die Erfahrungen über die bisherige An-
wendung des Mittels gewähren, vermeiden sollte, unter welchen Vor-
aussetzungen auf die Wirksamkeit des Mittels gerechnet werden kann
und woran nach der Erfahrung der gute Erfolg häufig scheitert. In
dem vor uns liegenden Werke haben wir nun eine Arbeit erhalten,
welche die Deportation nach allen zuvor angedeuteten Forderungen,
ebenso gründlich und umfassend, als praktisch und geistreich behan-
delt, so dass die Arbeit als ein Vorbild für alle Aehnlichen aufge-
stellt werden kann. Hr. v. Holtzendorf ist Verfasser mehrerer klei-
ner sehr interessanter Schriften, z. B.: Französische Rechtszustände,
insbesondere die Resultate der Strafgerichtspflege und die Zwangs-
colonisation von Cayenne. Leipzig, 1859; ferner die Schrift: das
staatsrechtliche Abhängigkeitsverhältniss zwischen England und sei-
nen Colonien. Leipzig, 1859. Vorzüglich verdient seine neueste
LII. Jahrg. 10. Heft. 49
 
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