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Nr. 41. HEIDELBERGER 1859.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Ministern er antwortlichkeit und Staatsgerichtshof in Deutschland. Be-
leuchtung des Ultraconstitutionalismus in dessen letzter Garan-
tie am Wendepunkt deutscher Verfassungspolitik von Dr. Her-
mann Bischof. Giessen, 1859 (Ferber’sehe Universitätsbuch-
handlung). 7 Bogen 101 Seiten.
Es ist bekannt, dass bald nach der Einführung des Constitutio-
nalismus in Deutschland sich eine Richtung bemerklich machte,
welche alles Heil von der möglichsten Einengung des monarchischen
Princips und von der Verlegung des Schwerpunktes der Regierung
in die Kammern erwartete. Es wurde daher auf ein System des
Parlamentarismus losgesteuert, wonach der Staat zu einer Republik
mit einer schwachen monarchischen Spitze umgestaltet werden sollte.
Wie überhaupt die ersten constitutionellen Verfassungen in Deutsch-
land Nachbildungen der französischen Charte von 1814 gewesen
waren, so äusserten die Phasen, welche der Constitutionalismus in
Frankreich durchlief, jederzeit einen Einfluss auf die Verfassungsbil-
dung in Deutschland, und so kam es, dass das parlamentarische
Königthum, wie es die französische Charte von 1830 einrichtete,
auch alsbald in Verfassungen deutscher Staaten Nachbildung fand.
Seinen Höhepunkt erreichte das Streben nach möglichster Beschrän-
kung der Krone und möglichster Vermehrung der Macht der Kam-
mern in den J. 1848 u. 1849, wo Frankreich sich wieder einmal voll-
kommen zur Republik umgestaltet hatte, und es daneben in Deutsch-
land sogar Anstrengungen kostete, um das monarchische Princip über-
haupt aufrecht zu erhalten. Die traurigen Erfahrungen, welche man
in Deutschland alsbald in Folge der eingescblagenen Richtung ma-
chen musste, haben glücklicherweise zur Besonnenheit zurückgeführt,
und allgemein hat die üeberzeugung wieder Platz gegriffen, dass
das monarchische Princip wieder einer Kräftigung bedürfe, und die
übermässigen Auswüchse des sog. Parlamentarismus zu beseitigen
seien, wie dies auch seit dem J. 1851 allenthalben geschehen ist.
Dass denjenigen, welche auf die Republik mit oder ohne monarchi-
sche Spitze lossteuerten, ein solcher Rückschlag in der öffentlichen
Meinung und in den Ständeversammlungen, als den verfassungsmäs-
sigen Organen derselben, unwillkommen sein musste, und so unver-
meidlich und nothwendig er war, sofort von ihnen durch die beliebte
Bezeichnung als Reaction gebrandmarkt werden wollte, liegt in der
Natur der Verhältnisse, so wie auch, dass diese Parthei den Grund
dieses unvermeidlichen Rückschlags in allem eher, als in ihren ei-
genen vorhergegangenen Uebertreibungen und Ausschreitungen fin-
UI. Jahrg. 9. Heft. 4=1
 
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