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1. Baubeschreibung.

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ebensolche zwingende Unterbringung finden die Architravstücke am östlichen äußeren Abschluß der
Flügelbauten, dicht neben dem Anfang der Wasserwerkswand in der unteren, mittleren und oberen
Ordnung, und die darüber frei vorspringenden Flügelarchitrave der oberen Ordnung. Ebenso bestim-
mend für eine sichere Unterbringung sind in ihren verschiedenen Abmessungen die Wandstücke der
oberen Ordnung, wie deren Schichtplan auf Tafel 47 lehrt und auch z. B. der Architrav Nr. c6 der
mittleren Ordnung (Tafel 45), der zwingenderweise seinen Platz an der Stirnseite des nördlichen
Flügelbaues einnehmen muß. Eine sichere Verteilung kommt aber nicht nur den hier einleitend
herausgegriffenen, wenigen Beispielen zu, sondern gilt auch von einer weiteren Anzahl von Architraven.
Der eingehende Nachweis hierüber geschieht in den folgenden tabellarisch geordneten Bemerkungen
zu sämtlichen ausgegrabenen Blöcken. Alle Abmessungen sind dabei aus den übersichtlich geordneten,
gezeichneten Tabellen zu ersehen. Der Befund wird, soweit er nicht aus den letzteren ohne weiteres
entnommen werden kann oder unwesentlich ist, bei jedem Blocke vermerkt.

b. Architrave der unteren Ordnung. (Tafel 17, 18, 22, 24, 43, 59, 62.)

Zunächst seien die in der folgenden Architrav-Ubersicht nicht aufgenommenen, da noch in alter
Lage liegenden Architravstücke über dem erhaltenen Rest der unteren Nischenwand besprochen
(Tafel i, 5, 8, 43). Sie bestehen wie alle Architrave und Gesimsteile des Bauwerkes aus weißem Marmor.
Sie allein würden, selbst wenn keine weiteren Architrave ausgegraben worden wären, genügen, um mit
Sicherheit auf den Wechsel vorspringender Tabernakel und offener Zwischenräume zwischen denselben
hinzuweisen, da wir hier Wandarchitrave mit und ohne Fries haben, die letzteren also die innere Rückseite
der Tabernakel bildeten. Es sind die drei Wandarchitrave über den noch unversehrten drei Nischen; der-
jenige über der Mittelnische und derjenige über der übernächsten nach rechts folgenden Schmalnische
ist je aus zwei Blöcken zusammengesetzt, der Wandarchitrav der dazwischen liegenden Schmalnische
besteht dagegen nur aus einem Block. Von den vier anliegenden, senkrecht vor die Wand springenden
Seitenarchitraven sind nur noch die in das Mauerwerk einbindenden Stümpfe vorhanden, da ihr vorderer
Teil völlig weggebrochen ist. Außerdem war im Anfange der Grabung von dem ehemaligen südlichen
unteren Ecktabernakel das frieslose Wandstück und der links vorspringende Seitenarchitrav in Sturzlage,
an dem Oberteile seiner zusammengebrochenen Rückwand noch hängend, zutage getreten (auf Tafel
43 mit K bezeichnet; siehe auch die photographischen Abbildungen auf Tafel I und 5, ferner die
zeichnerischen Aufnahmen auf Tafel 7 bis 10). Im Jahre 1904 mußte der Seitenarchitrav Nr. 61 wegen
drohenden Absturzes heruntergenommen werden. Das Architravstück über der der Mittelnische rechts
anschließenden schmäleren Nische weist drei Faszien und Fries auf, war also frei sichtbar; dagegen
besitzen die Stücke über der darauffolgenden Schmalnische und über der Mittelnische nur zwei Faszien
und ein Kassettenlager, das letztere ist auch an den Stümpfen der dazu gehörenden Seitenarchitrave
(Tafel 10 unten und Tafel 43) entsprechend angearbeitet. Bei allen diesen in alter Lage liegen-
den Wandstücken beträgt der Vorsprung der Vorderkante der unteren Faszie gegen das rauhe Mauer-
werk der Nischenwand 9 cm (Tafel 10). Der senkrechte Abstand der Unterseite dieser Faszie
bis auf die Oberfläche der zu beiden Seiten der Mittelnische in alter Lage befindlichen Blöcke des
Säulensockels beträgt 325 cm, womit die Säulenhöhe einschließlich Kapitell und Basis gegeben ist.

Zu den anderen ausgegrabenen Architravblöcken gehören im einzelnen die folgenden Bemerkungen.
Höhe und untere Breite sind auf der Tabelle der Unterseiten, Tafel 17, obere Breite und Kassettenlager
auf derjenigen der Oberseiten, Tafel 18, eingeschrieben. Die untere Breite der freilaufenden Architrave

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