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Hülsen, Julius; Wiegand, Theodor [Hrsg.]
Milet: Ergebnisse der Ausgrabungen und Untersuchungen seit dem Jahre 1899 (Band 1,5,Text): Das Nymphaeum — Berlin, 1919

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https://doi.org/10.11588/diglit.3617#0060
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II. DIE INSCHRIFTEN DES NYMPHAEUMS.

Die Inschrift des unteren Architravs (Tafel 24 und 25 n. H, 59, 78, 80—83) ist zu lesen:
[M. Ulpi\am Traianum co(n)s(ulem), \ega[lum d]ivi Vespas[iani et imp. Tili C]aesa[w divi Vespasia[m2)

f(ilii) ~Vespa[sia/ii Aug(usti) provinciae.....] et provinciae Syriae, proco(n)s(ulem) Asiae et Hispaniae

B[ajeticae, XV vir[zw« s{acris) ßaciundisji), soda]lem Flavialem, triumphalibus ornamentis ex s(enatus)
c(onsulto).

In eckigen Klammern und [schräg die Ergänzungen; [in gewöhnlichen Klammern die sicheren
Auflösungen der Abkürzungen.

Nicht untergebracht hat werden können ein Stück mit den Buchstaben . . PIC . . . oder . . . PIO ....
(n. 83).

Die Inschrift bezieht sich auf M. Ulpius Traianus, den Vater des späteren Kaisers Trajanus, der,
wie wir bereits wußten (s. Prosopogr. imp. Rom. III p. 463 u. 574) unter Vespasian (jedenfalls im J.
j6 7) kaiserlicher Statthalter [legatus] von Syrien gewesen und damals mit den Triumphal-Ornamenten
ausgezeichnet worden war, dann, unter Titus, im J. 79/80 Asien als Prokonsul verwaltet hatte; den
Regierungsantritt seines Sohnes hat er nicht mehr erlebt, sondern ist wohl unter Domitian gestorben.
Wir erfahren nun, daß dieser ältere Trajanus auch Prokonsul von Hispania Baetica und Mitglied zweier
Priesterkollegien, der quindeeimviri sacris faciundis und der sodales Flaviales gewesen ist; auch scheint
er außer Syrien noch eine andere kaiserliche Provinz als legatus verwaltet zu haben; aber der Name
dieser Provinz ist (vor dem Stück ET PROVINCIAE SYRIAE) ausgefallen. Die Inschrift ist wohl kaum
während seines Prokonsulats von Asien eingehauen, die Ehrung eines Prokonsuls durch Nennung seines
Namens und all seiner Titel an so hervorragender Stelle eines öffentlichen Bauwerks (ohne vorhergehende
gebührende Erwähnung des regierenden Kaisers) ist unerhört; sie dürfte vielmehr aus der Regierungszeit
seines Sohnes herrühren, jünger aber gewiß auch nicht sein, da später zu einer solchen Ehrung eines
früheren Prokonsuls die Veranlassung fehlte. Zu dieser Annahme über die Zeit der Entstehung der
Inschrift stimmen die beiden (in der Nähe gefundenen, übrigens nicht zu diesem Bau gehörigen) Basen
mit den Inschriften (Tafel 24 u. 25 n. 7)

l) Ob das Bruchstück . . 1VI VESPAS . . . hier oder etwas später, wo ebenfalls die Worte divi Vespasiani vorgekommen sein
müssen, gestanden hat, muß unentschieden bleiben.
!) Vergl. die vorhergehende Anmerkung.
3) Statt XV VIRVM S . F ist auch XV VIR. S . F, ja sogar einfaches XV VIR möglich.
 
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