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ZEITSCHRIFT FÜR ANWENDUNG DER PSyCHO.
ANALYSE AUF DIE GEISTESWISSENSCHAFTEN
HERAUSGEGEBEN VON PROF. DR. SIGM. FREUD
SCHRIFTLEITUNG: DR. OTTO RANK/DR. HANNS SACHS
INTERNATIONALER PSYCHOANALYTISCHER VERLAG G. M. B. H.
LEIPZIG - WIEN - ZÜRICH - LONDON - NBW-yORK
VII. 3. 1921
Psychoanalytische Gesichtspunkte in der juridischen
Auffassung der »Schuld«.
Von Dr. GEZA DUKES, Budapest.
I.
1! "^ie Bestimmungen des positiven ReAts, weiche die Grund-
begriffe der SAuld festiegen, geben über den psyAologisAen
JL—Einhalt derseiben keinen Aufschluß, weder §75 des ungarischen
noch § 59 des deutschen StrafgesetzbuAs, ebensowenig das positive
Privatredit (§ 885 im Entwürfe des ungarischen bürgerlidien Gesetz^
buAes und § 276 des deutsAen bürgerliAen GesetzbuAes^. Die
ReAtspreAung ist daher auf diesem Gebiete aussdhiießiich auf die
ReAtswissensAaft angewiesen. Diese hat die SAuldlehre auf die
zwei Grundpfeiler des Wissens und des Wollens aufgebaut. Dies
sind nun aber psyAologisAe Begriffe, so daß hier ein ständiges
Zusammenarbeiten der Juristen mit den PsyAologen notwendig
i Freud: ^Sammlung kleiner Schriften zur Neurosenlehre-:, 2. Folge.
- Im letzteren ist bloß das Wesen der Fahrlässigkeit näher bezeichnet,
aber auch nicht psychologisch begründet. <»Außerachtlassung der im Verkehr er-
forderlichen Sorgfalt.«} Die Entwürfe zur Reform des allgemeinen Teiles des
ungarischen Strafgesetzbuches haben es bereits ohne Ausnahme für notwendig er-
aAtet, auch den psychologischen Inhalt der subjektiven Vers Auldung zu um^
sAreiben. Ebenso § 1295 des österreiAisAen allgemeinen bürgerliAen GesetzbuAs.
Imago VH/3
1
ZEITSCHRIFT FÜR ANWENDUNG DER PSyCHO.
ANALYSE AUF DIE GEISTESWISSENSCHAFTEN
HERAUSGEGEBEN VON PROF. DR. SIGM. FREUD
SCHRIFTLEITUNG: DR. OTTO RANK/DR. HANNS SACHS
INTERNATIONALER PSYCHOANALYTISCHER VERLAG G. M. B. H.
LEIPZIG - WIEN - ZÜRICH - LONDON - NBW-yORK
VII. 3. 1921
Psychoanalytische Gesichtspunkte in der juridischen
Auffassung der »Schuld«.
Von Dr. GEZA DUKES, Budapest.
I.
1! "^ie Bestimmungen des positiven ReAts, weiche die Grund-
begriffe der SAuld festiegen, geben über den psyAologisAen
JL—Einhalt derseiben keinen Aufschluß, weder §75 des ungarischen
noch § 59 des deutschen StrafgesetzbuAs, ebensowenig das positive
Privatredit (§ 885 im Entwürfe des ungarischen bürgerlidien Gesetz^
buAes und § 276 des deutsAen bürgerliAen GesetzbuAes^. Die
ReAtspreAung ist daher auf diesem Gebiete aussdhiießiich auf die
ReAtswissensAaft angewiesen. Diese hat die SAuldlehre auf die
zwei Grundpfeiler des Wissens und des Wollens aufgebaut. Dies
sind nun aber psyAologisAe Begriffe, so daß hier ein ständiges
Zusammenarbeiten der Juristen mit den PsyAologen notwendig
i Freud: ^Sammlung kleiner Schriften zur Neurosenlehre-:, 2. Folge.
- Im letzteren ist bloß das Wesen der Fahrlässigkeit näher bezeichnet,
aber auch nicht psychologisch begründet. <»Außerachtlassung der im Verkehr er-
forderlichen Sorgfalt.«} Die Entwürfe zur Reform des allgemeinen Teiles des
ungarischen Strafgesetzbuches haben es bereits ohne Ausnahme für notwendig er-
aAtet, auch den psychologischen Inhalt der subjektiven Vers Auldung zu um^
sAreiben. Ebenso § 1295 des österreiAisAen allgemeinen bürgerliAen GesetzbuAs.
Imago VH/3
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