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Journal für die Baukunst: in zwanglosen Heften — 1.1829

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Menzel, ...: Über vereinfachte Dachverbindungen, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.19234#0359

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23.

Uber vereinfachte Dacliverbindungen,

Fortsetzung der Abhandlung Nr. 10. im vorigen Hefte.

(Vom Herrn Landbauineister Menzel bei der Königlichen Ober-Bau-Deputation

zu Berlin.)

ig. 1. A, B,. . . . G (Taf. XVII.) stellt verschiedene Systeme von Hänge-
werken vor, in dem Maafse, wie sich nach und nach die Spannung
vergröfsert.

Wenn ein Balken aa (Fig. 1. A.) so weit frei liegt, dafs er in der
Mitte sich biegen würde, so ist entweder eine Unterstützung von unten oder
eine Vorrichtung nöthig, an welcher man den Balken in der Mitte, und
zwar an einer von den Streben b, b getragenen Säule c, vermittelst eines
um den Balken aa gehenden eisernen Bandes aufhängt, welches bekannt-
lich ein Hängewerk heilst. Ein solches Hängewerk ist also eigentlich
nichts anderes als eine Verstärkung des Balkens durch Vermehrung seiner
Höhe, vermittelst der beschriebenen Vorrichtung. Da die Breite des Bal-
kens dieselbe bleibt, so wird seine Tragfähigkeit auf diese Art unge-
mein verstärkt; denn ein hochkantiger Balken, als welchen man ein
Hängewerk betrachten kann, trägt viel mehr als ein quadratischer, oder
gar ein auf die flache Seite gelegtes Holz. In Wohngebäuden, und bei
geringer Belastung, kann man annehmen, dafs Balken von 10 Zoll breit
und 11 ^ Zoll hoch, 22 Fufs weit frei liegen dürfen. Ist die Entfernung
grofser, so ist ein Hängewerk nöthig *).. Ein Hängewerk in Gebäuden
darf aber nie belastet werden, weil es an dem darüber befindlichen Dachs
schon genug zu tragen hat. Die traurigen Beispiele, dafs durch die Be-
lastung von Hängewerken über Kirchen, Tanzsälen u. s. w., wenn man
ihnen z. B. Schüttböden für Getreide zu tragen gab, der Einsturz der

') Dieses gilt nemlieb von den hiesigen kiefernen und tannenen Balken, und in der Voraus-
setzung dafs die Decke halbe Windelboden habe und der Fufsboden darüber gedielt sei.

A n m. d. Heraus g.
Crelle-'j Journal d. Baukunst. I. Ed. 3. Hft. - [ 40 j
 
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