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Journal für die Baukunst: in zwanglosen Heften — 1.1829

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Elsner, ...: Einiges über die Anwendung von Schiffen, welche wechselsweise voll Wasser und wieder leer gepumpt werden, zu macherlei Zwecken
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https://doi.org/10.11588/diglit.19234#0149

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8. El sner, über Schiffe zu Wehren.

8.

Einiges über die Anwendung von Schiffen, welche
wechselweise voll Wasser und wieder leer gepumpt
werden, zu mancherlei Zwecken.

(Vom Herrn Wasser-Bau-Inspector Eisner zu Coblenz.)

IVIan bedient sich bekanntlich der Schiffe auch, um etwa versunkene
Fahrzeuge aus dem Grunde zu ziehen, indem man nemlich zu jeder
Seite der letzteren ein voll "Wasser gepumptes Schiff anbringt, Ketten
oder starke Seile an eines derselben befestiget, dieselben unter dem auf-
wärts zu ziehenden Schiffe durchzieht und an das andere voll Wasser
gepumpte Schiff anhängt, endlich, nachdem die Ketten und Seile angezo-
gen sind, die beiden Fahrzeuge zur Seite auspumpt, wodurch sich das
versunkene Schiff, ohne viele Arbeiter nothig zu haben, heben mufs.

Dergleichen wechelsweise voll Wasser und wieder leer gepumpte
Schiffe dienen aber auch noch zu manchen anderen Zwecken, z. B. zu
Wehren, die bei hohem Wasser und Eisgange leicht weggenommen und
wieder an dieselbe Stelle müssen geschafft werden können. Sie finden
eine sehr gute Anwendung bei Verschliefsung der Schleusen, Schiffahrts-
docken, und dergleichen, welche einer Oeffnung von 50 oder 100 und mehr
Fufs bedürfen, wo also Thore und gewöhnliche Vorrichtungen meistens
nicht mehr zureichen. So befindet sich z.B. am Helder in Nordhol-
land, im Hafen, wirklich eine Schiffahrtsdocke, deren 54 Fufs weite
Oeffnung mit vielem Vortheil, durch ein Schiff, je nachdem es wegen des
Ein- und Ausfahrens der grofsen Schiffe nölhig ist, verschlossen und
wieder geöffnet wird.

Dieses Schiff hat dem Grundrisse nach eine länglich runde Form
(Fig. 7. Taf. IV.) und ist oben mit einer Decke versehen, in welcher sich
die Pumpenlöcher befinden. An jedem Ende desselben sind zwei vor-
stehende Rippen angebracht, welche in Nuthen, in den beiden Seiten-
mauern, passen und eingreifen. Diese Seitenmauern dürfen nicht senk-
recht sein, sondern müssen eine geneigte Lage gegen die perpendiculäre
Richtung haben. Dieselbe Neigung erhalten auch die daran anschlie-
 
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