man annehmen darf, daß „gewöhnliches"/„prospektives"/geminierendes sdm=f in dieser Hin-
sicht (Tempusreferenz/Handlungsverlauf) die Markierung 0 hat (s. deCenival 1972, 45;
s. „dramatic sdm=f" nach Gilula 1971, 15 (2); allgemeiner: Junge 1970, 31ff. u. 46; 49f.).
8.2 Eine Konzeption des „Nebensatzes"
8.2.1 Geminierendes sdm=f im untergeordneten Satz
Im vorigen Abschnitt ist das Symbol VP „Verbalphrase" gelegentlich für den verbalen Aus-
druck vor der Objektphrase verwendet worden. Nachdem aber der „Täter" einer Verbal-
handlung in — man erlaube mir diese etwas unbestimmte Ausdrucksweise — einem ähnlichen
Verhältnis zum Verbalnomen steht wie der - kennzeichnende — Genitiv am Nomen: „Sein
Herausgehen" wie „Sein Haus"63, und das Verbum (Verbalnomen) die Beziehung zu seinem
„Täter" mit Objekt (transitiv) oder ohne (intransitiv) grammatisch nicht ändert, Verbum + Ob-
jekt und Verbum allein bezüglich des „Täters" einer Konstituente angehören, empfiehlt es sich
nunmehr, „Verbalphrase" VP für die Konstituente „Verbum mit/ohne Objekt" zu reservieren:
mrj sw =f
Dies erfordert dann eine Umstellungstransformation (Regel (T 10-5), im Anhang) bei Ab-
leitung der Oberflächenstruktur. In der Oberflächenstruktur selbst ist das Verbum (Verbal-
nomen) den gleichen Bedingungen ausgesetzt wie das Nomen, das als Repräsentant sowohl der
Nominalphrase im engeren Sinn (Nomen + Genitiv / Apposition/Partizip/Relativphrase, s. Ab-
s chnitt 3.2) wie auch der aus dem eingebetteten Satz entstandenen Nominalphrase, an der Aus-
sage des Satzes unmittelbar beteiligt ist, während es seine Satelliten/Adverbialattribute nur
mittelbar sind (s. 3.2.3.2): Das Verbum ist Repräsentant seines Syntagmas — und darin ist auch
der Grund zu finden, warum es als „Prädikat" angesehen wird, denn es hat in der Tat als un-
mittelbar an der Aussage des Satzes beteiligtes Glied ein größeres Aussagegewicht als seine
Satelliten „Täter" und Objekt; Prädikatsfunktion kann es aber definitionsgemäß nur satz-
unmittelbar in der AP ausüben, gemeinsam mit allen Gliedern seiner Konstituente. Wie das
Nomen ist das Verbalnomen dabei auch Repräsentant des eingebetteten Satzes, dessen - wenn
man ihn isoliert und als ehemals selbständigen betrachtet - „Subjektsubstitut" das Verbal-
nomen gewesen ist (s. Abschnitt 8.1.1(4)), wobei die „attributive"/„ad-verbielle" Adverbial-
phrase das Verbum nicht minder spezifiziert als das Nomen (s. 3.2.1) im entsprechenden Fall.
Und was in den Abschnitten 3.1.1.2 und 3.1.2.3 behandelt wurde, findet hier seine syntaktische
Form, etwa
— Sin. R 19—20 gmj.n sw jpw.tjw hr w\t ph.n=sn sw r tr n h'wj „Es war so, daß die Boten ihn,
als sie ihn des Abends erreichten, auf dem Weg trafen" -
63) Das „possessive" Verhältnis wird meist überbetont gegenüber dem kennzeichnenden; „sein Haus" ist auch
„Individuenbegriff" gegenüber dem sprachlichen Handlungsschema „Haus".
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sicht (Tempusreferenz/Handlungsverlauf) die Markierung 0 hat (s. deCenival 1972, 45;
s. „dramatic sdm=f" nach Gilula 1971, 15 (2); allgemeiner: Junge 1970, 31ff. u. 46; 49f.).
8.2 Eine Konzeption des „Nebensatzes"
8.2.1 Geminierendes sdm=f im untergeordneten Satz
Im vorigen Abschnitt ist das Symbol VP „Verbalphrase" gelegentlich für den verbalen Aus-
druck vor der Objektphrase verwendet worden. Nachdem aber der „Täter" einer Verbal-
handlung in — man erlaube mir diese etwas unbestimmte Ausdrucksweise — einem ähnlichen
Verhältnis zum Verbalnomen steht wie der - kennzeichnende — Genitiv am Nomen: „Sein
Herausgehen" wie „Sein Haus"63, und das Verbum (Verbalnomen) die Beziehung zu seinem
„Täter" mit Objekt (transitiv) oder ohne (intransitiv) grammatisch nicht ändert, Verbum + Ob-
jekt und Verbum allein bezüglich des „Täters" einer Konstituente angehören, empfiehlt es sich
nunmehr, „Verbalphrase" VP für die Konstituente „Verbum mit/ohne Objekt" zu reservieren:
mrj sw =f
Dies erfordert dann eine Umstellungstransformation (Regel (T 10-5), im Anhang) bei Ab-
leitung der Oberflächenstruktur. In der Oberflächenstruktur selbst ist das Verbum (Verbal-
nomen) den gleichen Bedingungen ausgesetzt wie das Nomen, das als Repräsentant sowohl der
Nominalphrase im engeren Sinn (Nomen + Genitiv / Apposition/Partizip/Relativphrase, s. Ab-
s chnitt 3.2) wie auch der aus dem eingebetteten Satz entstandenen Nominalphrase, an der Aus-
sage des Satzes unmittelbar beteiligt ist, während es seine Satelliten/Adverbialattribute nur
mittelbar sind (s. 3.2.3.2): Das Verbum ist Repräsentant seines Syntagmas — und darin ist auch
der Grund zu finden, warum es als „Prädikat" angesehen wird, denn es hat in der Tat als un-
mittelbar an der Aussage des Satzes beteiligtes Glied ein größeres Aussagegewicht als seine
Satelliten „Täter" und Objekt; Prädikatsfunktion kann es aber definitionsgemäß nur satz-
unmittelbar in der AP ausüben, gemeinsam mit allen Gliedern seiner Konstituente. Wie das
Nomen ist das Verbalnomen dabei auch Repräsentant des eingebetteten Satzes, dessen - wenn
man ihn isoliert und als ehemals selbständigen betrachtet - „Subjektsubstitut" das Verbal-
nomen gewesen ist (s. Abschnitt 8.1.1(4)), wobei die „attributive"/„ad-verbielle" Adverbial-
phrase das Verbum nicht minder spezifiziert als das Nomen (s. 3.2.1) im entsprechenden Fall.
Und was in den Abschnitten 3.1.1.2 und 3.1.2.3 behandelt wurde, findet hier seine syntaktische
Form, etwa
— Sin. R 19—20 gmj.n sw jpw.tjw hr w\t ph.n=sn sw r tr n h'wj „Es war so, daß die Boten ihn,
als sie ihn des Abends erreichten, auf dem Weg trafen" -
63) Das „possessive" Verhältnis wird meist überbetont gegenüber dem kennzeichnenden; „sein Haus" ist auch
„Individuenbegriff" gegenüber dem sprachlichen Handlungsschema „Haus".
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