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Das Kunstgewerbe in Elsaß-Lothringen — 6.1905-1906

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Kleine Mitteilungen
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Vom Büchertisch
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https://doi.org/10.11588/diglit.6481#0188
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178

Vom Büchertisch.

DasElsass seinem Henner. Von Freunden
und Verehrern Henners ist ein Ausschuß ge-
bildet worden zum Zwecke, dem Meister in
seinem Geburtsorte Bernweiler ein Denkmal zu
errichten.

Mit dessen Ausführung ist der Bildhauer
Herr Enderlin betraut worden, der sich der ganz

besonderen Wertschätzung Henners zu erfreuen
hatte.

Zeichnungen nehmen entgegen die «Societe
des Arts» in Mülhausen und die Expedition der
«Illustrierten Elsässischen Rundschau» in
Straßburg (Brandgasse 2). . .

Vom bücHertisgI

Das Recht des bildenden Künstlers und
des Kunstgewerbetreibenden. Von Bruno
Wolff-Beckh. Verlag von Friedrich G. B. Wolff-
Beckh. in Steglitz-Berlin. (Pr. 1,20 M.). Seit
Beginn des Jahres 1902 besitzen wir neue,
zeitgemäße Gesetze über das Urheberrecht
und das Verlagsrecht an Schrift- und Ton-
werken. Für das Recht an Werken der bil-
denden Künste haben noch die Gesetze von
1870 und 1876 mit ihrer veralteten Auffassung
und daneben sogar noch weit ältere landes-
gesetzliche Bestimmungen gegolten. Die Neu-
regelung der Kunstgesetze war deshalb dringend
notwendig und so ist die jetzt erfolgte Ver-
öffentlichung des Entwurfes zum neuen Kunst-
schutzgesetz von allen den bildenden Künsten
nahestehenden Kreisen lebhaft begrüßt worden.

Über alle einschlägigen Fragen bezüglich der
Rechte auf künstlerischem und kunstgewerb-
lichem Gebiete klärt nun das vorliegende
Büchlein in scharfsinniger und übersichtlicher
Weise auf. Es ist für die oben genannten
Berufskreise ein unentbehrliches Nachschlage-
buch und folgendermaßen gegliedert: I. Das
Urheberrecht (Geschichtliches, Rechtsphilo-
sophisches, Rechtslage.) II. Das Recht am
Original. (Allgemeines, Verkauf, Arbeit auf
Bestellung, Preisbewerbung, Kunsthandel, Aus-
stellung, Pfändung, Künstlerische Entgleisungen,
Kritik.) III. Das Recht der Vervielfältigung.
(Allgemeines, Bildhauerkunst und Malerei, Bau-
kunst, Graphische Künste, Mechanische Kunst-
verfahren, Zeichenkunst, Vorlagewerke.) IV. Das
Recht an Entwürfen für gewerbliche Zwecke.

Konkurrenzarbeit aus der Abteilung für ornamentales
Modellieren an der Kunstgewerbeschule, o n rt o o o n

Für die Redaktion verantwortlich: Prof. Dr. Leitschuh.
 
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