Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 15.1903-1904

DOI Artikel:
Berlepsch-Valendas, Hans E. von: Museen und Volksbildung
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.4871#0051

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
42

MUSEEN UND VOLKSBILDUNO





^k=—---— '

/

ERNST RIEGEL, MÜNCHEN,
DIANAPOKAL IN SILBER

Mit Dingen, die für sie von allem Anfange an
geschaffen werden?

In den seltensten Fällen. Ja, für die ehemaligen
Kunstkammern fürstlicher Mäcene entstanden wohl
manche Kunstwerke, aber das hat in unseren Tagen
aufgehört. Höchstens müssen die Wände der Museen
herhalfen, um die Darstellung irgend eines historischen
Ereignisses, die Darstellung eines offiziellen Aktes als
Freskomalerei aufzunehmen, ein Schmuck, der gerade
an solchem Orte höchst überflüssig oder gar störend

wirkt! Wer denkt nicht an die tödliche Langeweile
der Fresken im alten National-Museum in München
zurück, wer freut sich über die Wandmalereien in
den Sammlungssälen der Webeschule zu Krefeld, wo
das Sachliche den Besucher fesseln sollte, nicht der
konventionell historische Bilderbogen in Großformat
an der Wand, wer sieht nicht mit Kopfschütteln so
manche Museumsdekoration, die, statt würdig zu
wirken, nur vom gänzlichen Fehlen wirklich ver-
feinerten Empfindens bei den ausschlaggebenden Per-
sönlichkeiten spricht! Als wenn die Wirkung des
Guten, was in den Sälen aufgespeichert ist, eines
Prologes bedürfte! Soll aber ein solcher den Be-
sucher empfangen und vorbereiten, nun, dann sei er
von einem Berufenen, nicht von irgend einem ad hoc-
Gerufenen ausgeführt! Dies nebenbei.

Wie wirken nun zumeist diese Sammelstätten?
Bedenke man zunächst Eines.

Die früher bei Altarwerken verwendeten Bilder
alter Meister, die Schnitzwerke köstlicher Altäre, die
Rüstungen und künstlerischen Arbeiten der Harnisch-
macher und Schwertfeger, die farbenleuchtenden Glas-
bilder aus Kirchenchören und Ratsstuben, die kunst-
voll gearbeiteten Schränke und Getäfel aus ehemaligen
Herrensitzen und Schlössern, die Bildwirkereien, Haute-
lisse-Tapeten und Gobelins in ihrer milden Ton-
wirkung, die Becher und Geschmeide, Produkte alter
Goldschmiedekunst, die mit unendlichem Fleiße in
den Zellen längst aufgehobener oder vom Erdboden
verschwundener Klöster entstandenen Miniaturen der
Evangelienbilder, die Bildnisse fürstlicher oder anderer
Persönlichkeiten von Bedeutung, welche den Pracht-
gemächern der Hohen dieser Erde zum Schmucke
dienten - - ist ein einziges dieser Stücke geschaffen
worden, um in erster Linie als kunstgeschichtliche
Registernummer zu dienen? Nicht das hundertste
Stück! Erst unsere Zeit hat all das, in der vortreff-
lichen Absicht, es vor Dummheit und Habgier, und
damit vor Verlust und Untergang zu schützen, zu-
sammengetragen. Zwar haben auch schon frühere
Jahrhunderte die Einrichtung sogenannter Kunst-
kammern gekannt, ist doch die köstliche »Ambraser-
Sammlung« in den kaiserlichen Hofmuseen in Wien,
die »Armeria real« zu Madrid, die herrliche Waffen-
und Rüstzeugsammlung im Schlosse des piemontesi-
schen Königshauses zu Turin, der Kern der älteren
Königlichen Pinakothek zu München und so viele
andere Sammlungen ein sprechender Beweis für den
künstlerischen Sammeleifer längst dahin gesunkener
Fürstengeschlechter. Indes basierten denn doch diese
Zusammentragungen vorzüglicher Werke künstlerischen
Ursprunges auf ganz anderen Voraussetzungen als die
Museen der Neuzeit. Es waren Sammlungen, die sich
aus Familienbesitz, Beutestücken und so weiter auf-
bauten oder Sammlungen, die der Einzelne zu seinem

Vergnügen und auf seine
und der Bedeutung der
stellte. Ein eigentliches

eigenen Kosten hin schuf,
Stücke entsprechend auf-
»Kasernieren« von Kunst-

werken war früheren Zeiten völlig unbekannt. Bei
vielen der in diesen Sammlungen enthaltenen Werke
waren die Eigentümer, deren Angehörige oder Erben
 
Annotationen