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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 27.1915/​1916

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Kunstgewerbliche Rundschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.4828#0090

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an, die Grabmalskunst zu heben und der Aufstellung ge-
schmackloser Grabdenkmäler entgegenzuarbeiten.

WETTBEWERBE

Berlin. Preisausschreiben des Deutschen Werkbundes
zur Erlangung künstlerischer Entwürfe für Krieger-Denk-
mäler und Krieger-Grabmäler aus Granit für verschiedene
Bearbeitungsarten. (Nur für Mitglieder des Deutschen Werk-
bundes.) Während früher der Granit fast ausschließlich für
Grabmäler verwendet wurde, hat die vor etwa zwanzig
Jahren einsetzende künstlerische Bewegung sich ganz von
diesem Material abgewendet; manche Friedhofsverwal-
tungen haben sogar, allerdings rechtlich nicht zulässige,
Verbote erlassen, Grabsteine aus Granit zu setzen. Die
Abneigung richtete sich zuerst gegen die industriell ver-
arbeiteten, meist poliert verwendeten schwarzen Granite
aus Schweden, griff aber dann auch auf die deutschen
Granite über und hat dann schließlich die gesamten Er-
zeugnisse dieses großen Industriezweiges, der wirtschaftlich
schwer leiden mußte, geradezu verfehmt. Hier hat eine
unbewußte Verwechslung zwischen dem Material und der
Form stattgefunden, denn an den »Schrecken unserer Fried-
höfe hatte nicht das Material an sich, sondern seine Ver-
wendung für unkünstlerische Entwürfe und die falsche Wahl
seiner Behandlung schuld.

Wir rufen daher unsere Mitglieder auf, durch Ein-
sendung von Entwürfen, die eigens für die Ausführung
in Granit mit seinen verschiedenen Behandlungsarten ge-
dacht sind, zu beweisen, daß es sehr wohl möglich ist,
bei Auswahl richtiger Formen und Bearbeitungsweisen
in jedem Material, also auch in Granit künstlerisch zu
schaffen.

Der Verband deutscher Granitwerke E. V. in Karls-
ruhe i. B., der für seine Sonderausstellung auf der »Inter-
nationalen Baufachausstellung Leipzig 1913« den Königl.
Sächischen Staatspreis erhalten hat und auch auf der »Deut-
schen Werkbundausstellung Köln 1914<: gut vertreten war,
stellt uns zur Preisverteilung die Summe von 5000 Mark
zur Verfügung, die wir in folgender Weise zu verteilen
beabsichtigen:

1 erster Preis zu 1000 M. = 1000 M.

2 zweite Preise zu 500 M. = 1000 M.
4 dritte Preise zu 250 M. = 1000 M.
10 vierte Preise zu 100 M. = 1000 M.
Der Rest als Trostpreise nicht unter 25 M. = 1000 M.

5000 M.

Bei den Preisen von 100 Mark aufwärts ist das Aus-
führungsrecht ohne besondere Nachzahlung vom V. D. G.
miterworben. Wünscht der V. D. G. auch einige Entwürfe
von Empfängern der Trostpreise auszuführen, so ist er be-
rechtigt, dies nach Aufrundung des Preises auf 50 Mark,
falls der Künstler nicht gleich bei der Bewerbung dagegen
Einspruch erhoben hat.

Als Preisrichter werden wirken die Herren: Hermann
Billing, Hermann Muthesius, Bruno Paul, Hans Poelzig,
Georg Wrba und drei Vertreter des V. D. G.

Besondere Erfordernisse: Die Entwürfe werden auf
Blättern von 30x40 cm erbeten. Sie müssen maßstäblich
sein, jedoch soll der Maßstab nicht nach Proportion, sondern
nach Metermaß angegeben werden. Alle Einzelheiten sollen
erkennbar sein. Entwürfe, die nicht für die Ausführung
in Granit geeignet sind, werden, auch wenn sie sonst
künstlerisch einwandfrei wären, von der Preisverteilung
ausgeschlossen.

Die Einsendung der Entwürfe hat unter Kennwort bis
zum 1. Februar 1916 zu geschehen an die Geschäftsstelle

des D. W. B., Berlin W. 35, Schöneberger Ufer 36 a. Sen-
dungen, die den Stempel vom 1. Februar tragen, werden
noch bei verspäteter Einlieferung angenommen.

Jeder Teilnehmer erklärt sich ohne weiteres bereit, daß
die Entwürfe öffentlich ausgestellt und etwa durch den
D. W. B. veröffentlicht werden.

Dresden. Wettbewerb. Kriegsopferstöcke. Im Auftrage
des »Heimatdankes« erläßt die »Sächsische Landesstelle für
Kunstgewerbe« an die Mitglieder der Kunstgewerbe-Vereine
zu Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zwickau fol-
genden Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für
Kriegsopferstöcke: Die Opferstöcke sollen Jahrzehnte hin-
durch zum Sammeln von Gaben für den Heimatdank dienen.
Aufstellung: Die Auf Stellungsgelegenheiten werden sehr
verschieden sein, z. B. bei Kriegsdenkmälern, Heldenhainen,
Ehrenfriedhöfen, vor Kirchen, an und in Rathäusern, Schul-
höfen, in öffentlichen Anlagen, an beliebten Ausflugsorten.
Form: Es kommen daher Formen verschiedenster Art für
die Opferstöcke in Frage: Eine schwere oder leichte Wir-
kung, eine freistehende oder an der Wand stehende Art,
unbewegliche oder bewegliche Opferstöcke. Letztere dürfen
jedoch nicht den Charakter von Sammelbüchsen annehmen,
sollen aber bei Gedenkfeiern und ähnlichen Anlässen herum-
getragen werden können. Sicherheit: Einbruch-und Dieb-
stahlsicherheit muß berücksichtigt werden. Material: Holz,
Metall, Stein, vielleicht auch gewisse keramische Produkte
können für die Ausführung in Frage kommen. Kosten:
Als Anschaffungspreis für einen Opferstock sollen 50 bis
200 Mark angenommen werden. Inschrift: An jedem Opfer-
stock ist das Wort »Heimatdank« in deutlich lesbarer Schrift
an augenfälliger Stelle anzubringen. Dasselbe gilt von
einem etwaigen weiteren Sinnspruch, z. B.: »Bendenkt: Ihr
lebt, weil Andre starben, Und Ihr genießt, wo Viele
darben. — Drum gebet, helft und lindert Qualen. Wir
haben ew'ge Schuld zu zahlen.« Sinnbilder: Auch Sinn-
bilder zu verwenden, ist dem Entwerfenden anheimgegeben.
Darstellung: Die Entwürfe können in Zeichnungen in natür-
licher Größe oder in plastischer Darstellung in halber
natürlicher Größe eingereicht werden, auch in material-
echter Ausführung. Die technischen Einrichtungen (Ein-
wurf, Behälter, Verschluß) sind in den ersten beiden Dar-
stellungen zeichnerisch genau anzugeben. Einlieferung:
Die Arbeiten sind unter Kennwort bis zum 20. Januar 1916
portofrei an die Geschäftsstelle der sächsischen Landes-
stelle für Kunstgewerbe, Dresden, Eliasstraße 34,Zimmer 93,
einzusenden. Preise: Für die besten Arbeiten sind vor-
gesehen: ein Preis 300 Mark, ein Preis 200 Mark, fünf
Preise von je 100 Mark, zusammen 1000 Mark. Die Preis-
richter sind zu einer sinngemäßen Abänderung in der Auf-
teilung der 1000 Mark berechtigt. Preisrichter: Das Preis-
richteramt haben übernommen: Dr. Felix Bondi, Justizrat,
Dresden; Fritz Drechsler, Vorsitzender des Kunstgewerbe-
vereins Leipzig; C. Geyer, Vorsitzender des Kunstgewerbe-
vereins Zwickau; Göbel, Kunsttischlermeister, Freiberg;
G.Görschen, Vorsitzender des Kunstgewerbevereins Plauen;
K. Groß, Professor, Vorsitzender des Kunstgewerbevereins
DresdenfGroßmann, Kunstschlossermeister, Dresden; Otto
Ketzel, Vorsitzender des Kunstgewerbevereins Chemnitz;
von Polenz, Amtshauptmann, Löbau; O. Seyffert, Hofrat
Professor, Vorsitzender des Vereins für Sächsische Volks-
kunde; Freiherr v. Welck, Geh. Konsistorialrat, Dresden.
Die ausgezeichneten Arbeiten gehen mit allen Rechten in
den Besitz des Heimatdankes über. Eine öffentliche Aus-
stellung des Wettbewerbes in verschiedenen Städten ist in
Aussicht genommen. Sächsische Landesstelle für Kunst-
gewerbe, K. Groß.

Für die Redaktion des Kunstgewerbeblattes verantwortlich: Fritz Hellwag, Berlin-Zehlendorf-Mitte
Verlag von E. A. Seemann in Leipzig. -- Druck von Ernst Hedrich Nachf., o. m. b. h., in Leipzig
 
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