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Badischer Architecten- und Ingenieur-Verein / Unterrheinischer Bezirk [Hrsg.]
Mannheim und seine Bauten — Mannheim, [1906]

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https://doi.org/10.11588/diglit.26129#0176
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Volksschulen.

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deshalb die Hegel aufgestellt, daß 1/s der Klassen für 48 Zchüler, 1/8 für 54 und 1/3 für 60
$d)üler bemessen sein soll. Demzufolge, da auch hier durchweg 2sitzige Hettigbänke zur Hn-
wendung kommen, erhalten die Klassenzimmer bei einer Tiefe von 6,30 m eine Länge von

Mollschule.

8 m bezw. 8,75 bezw. 9,50 m; die Geschoßhöhe beträgt ebenfalls 4,30 m, fodaß eine lichte hohe
von 4 m vorhanden ist, mithin ein Flächenraum und Kubikinhalt von 60,4 qm und 201,6 cbm

Mollschule.

für die kleineren Klassen, von 55,13 qm und 220,5 cbm für die mittleren Klassen und von
59,85 qm und 239,4 cbm für die größten Klassenzimmer. Die Grundfläche beträgt somit durch-
 
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