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Fößel, Amalie; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Königin im mittelalterlichen Reich: Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume — Mittelalter-Forschungen, Band 4: Stuttgart, 2000

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https://doi.org/10.11588/diglit.26280#0100
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einem minimalen Prozentsatz zulassenT Dies gilt in verstärkter Weise für die Köni-
gin, zu der eigene Untersuchungen weitgehend fehlen. Erst in jüngster Zeit wurden
die Itinerare der Kaiserinnen Theophanu^ und Agnes" zusammengestellt.
Die Möglichkeit dazu eröffnet in erster Linie die Interventionstätigkeit, die sich
im hohen Mittelalter in den Königsurkunden niederschlugT Diese stellt für das 10.
bis 12. Jahrhundert eine Quellenbasis, anhand der die vergleichsweise spärlichen
Angaben in historiographischen Texten überprüft und vielfach ergänzt werden kön-
nen. Die in staufischer Zeit einsetzenden Veränderungen im Beurkundungswesen
mit der Durchsetzung von Zeugenlisten führen dann zur Ablösung der Interventi-
ons- und Petitionsformeln, die zunehmend wegfallen. Folglich kann seit der zwei-
ten Hälfte des 12. Jahrhunderts neben den erzählenden Quellen meist nur noch auf
die eher geringe Anzahl der im eigenen Namen ausgestellten Urkunden der Herr-
scherinnen rekurriert werden. Aufgrund dieser Quellenlage sind über Königin-
nenitinerare des hohen Mittelalters differenziertere Aussagen möglich als für dieje-
nigen in der Zeit des Spätmittelalters.
Ohne detaillierte Einzelanalysen hier vorlegen zu wollen, soll im folgenden
versucht werden, ein insgesamt differenzierteres Bild von der Reisetätigkeit der Kö-
niginnen zu zeichnen, verbunden mit der Frage, inwieweit eine Einbindung in die
Königsherrschaft ablesbar wird. Denn wenn das Herrscheritinerar, wie es die neue-
re Forschung exemplarisch herauszuarbeiten versucht, als Gradmesser für die
Durchsetzung der Königsherrschaft gelten kanrP, dann kann dies prinzipiell nicht
allein die Person des Königs betreffen. Vielmehr ist die Königin in ihrer offiziellen
Funktion als ccnsors rcgnz cf z'ztzperz'z in die Überlegungen einzubeziehen.
Für die Königinnen des frühen 10. Jahrhunderts, Kunigunde, Mathilde wie
auch für Edgith, ist die Quellenlage noch schwierig. Es lassen sich kaum nähere
Auskünfte über ihre jeweiligen Aufenthaltsorte erteilen. Die Kenntnisse über die
mit Konrad I. verheiratete Königin Kunigunde beschränken sich dabei auf ihre na-
mentliche Nennung in zwei Urkunden zugunsten ihrer späteren Grablege Forsch,
deren Handlungen jeweils in Frankfurt stattfandenW Demgegenüber verweisen die
Interventionen der beiden ersten ottonischen Königinnen mit wenigen Ausnahmen
auf das östliche wie auf das westfälisch-westliche Sachsen: Quedlinburg^, Werla^,

5 Auf sicherer Quellenbasis können für das deutsche Itinerar Ottos I. nach MÜLLER-MERTENS,
Herrschaftspraxis Ottos des Großen S. 91 lediglich 3%-knapp 10% ermittelt werden; dazu
Michael BoRGOLTE, Geschichte als Wirklichkeitswissenschaft im Dunkel der Überlieferung,
Göttingische Gelehrte Anzeigen 246 (1994) S. 96-110; allgemein zur »Bruckstückhaftigkeit« von
Itineraren BRÜHL, Herrscheritinerare bes. S. 556-565.
6 Günther WOLF, Das Itinerar der Prinzessin Theophano/Kaiserin Theophanu 972-991 (1989),
nachgedruckt in: DERS. (Hg.), Kaiserin Theophanu. Prinzessin aus der Fremde - Des Westreichs
grosse Kaiserin (1991) S. 5-18.
7 BLACK-VELDTRUP, Kaiserin Agnes S. 7-100.
8 Zur Interventionstätigkeit der Königin vgl. das nächste Kapitel.
9 Zum Forschungsstand BosHOF, Königtum S. 83-87.
10 DD Kol. 23 (914 funi 7) und 25 (915 Febr. 8).
11 DHI. 3 (922 Apr. 22) Bestätigung des Wahlrechts, des Zehntbezugs von eigenen Gütern und der
Immunität für Kloster Korvei; DOI. 24 (940 April 2) Intervention Edgiths für die Nonnen von
Herford, denen Wahlrecht, Besitzstand und Immunität bestätigt wird.
12 DOI. 3 (936 Okt. 17) Bestätigung des Wahlrechts, des Zehntbezugs von eigenen Gütern und der
Immunität für Kloster Korvei ... z'züpruezüM conz'Mgz's Mosüac regz'nae Eadz'/zf sz'zzzM^Me/ziz'z' zrosfn Ez'zz-

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