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Fößel, Amalie; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Königin im mittelalterlichen Reich: Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume — Mittelalter-Forschungen, Band 4: Stuttgart, 2000

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https://doi.org/10.11588/diglit.26280#0127
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Intervention und Petition in den Königsurkunden

Anfgz'Z Kö'm'gm
Der Grad der Einflußnahme der Königin auf Regierungshandlungen wird in der
Forschung besonders an der Häufigkeit ihrer Nennung als Intervenientin und Pe-
tentin in den Königsurkunden gemessen—^. Ohne jeden Zweifel bilden die Urkun-
den die umfangreichste und wichtigste Quellengruppe für die Interventionstätig-
keit der Königin, allerdings nur in der zeitlichen Eingrenzung auf das 10., 11. und
beginnende 12. Jahrhundert.
Fürbitter, die ihren Einfluß am Hof zugunsten Dritter geltend machten, begeg-
nen vereinzelt schon in merowingischen Diplomen. Allgemein üblich wird ihre
Nennung in Ausfertigungen der Kanzlei Ludwigs des Frommen—^. Dennoch finden
sich die Namen von merowingischen^ und karolingischen Königinnen eher selten.
So intervenierte zum Beispiel die in zweiter Ehe mit Ludwig dem Frommen verhei-
ratete, politisch engagierte Kaiserin Judith zwischen 819 und 837 insgesamt nur sie-
benmal^. Mit dem Übergang der Herrschaft auf Konrad I. und Heinrich I. änderte
sich dieses Bild nicht grundlegend, und auch die angelsächsische Königstochter Ed-
gith trat als Intervenientin vergleichsweise wenig in Erscheinung.
Ein deutlicher Wandel vollzog sich in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts
nach der Eheschließung Ottos I. mit der italischen Königin Adelheid. Seitdem er-
scheint die Königin regelmäßig in dieser Funktion. Erst in staufischer Zeit wurde
das wieder anders, als die unter den späten Saliern einsetzende Ablösung der Inter-
ventions- durch die Zeugenformel^s zum Abschluß kam. Da die Königin nur in sel-
tenen Ausnahmen als Zeugin fungierte^ beziehungsweise in der Signumszeile ge-

224 Vgl. ERKENS, Frau als Herrscherin S. 246-248.
225 Harry BRESSLAU, Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien, Bd. 2 (Ü931)
S. 193f.
226 VoGELSANG, Frau als Herrscherin S. llf.
227 Reg. Imp. I Nrr. 802 (819-25), 849, 895,910, 919, 964 (837 März 9); vgl. KoNECNY, Frauen des ka-
rolingischen Königshauses S. 99. Zur politischen Rolle der Kaiserin BosHOF, Ludwig der From-
me S. 152 und passim. - Zur geringen Interventionstätigkeit der Königinnen in den karolingi-
schen Teilreichen ERKENS, Frau als Herrscherin S. 247; dort auch die Quellenbelege.
228 Alfred GAWLiK, Intervenienten und Zeugen in den Diplomen Kaiser Heinrichs IV. (1056-1105).
Der Übergang von der Interventions- zur Zeugenformel (Münchener Historische Studien, Abt.
Geschichtliche Hilfswissenschaften 7,1970); zusammenfassend Heinrich FiCHTENAU, Forschun-
gen über Urkundenformeln. Ein Bericht, MIÖG 94 (1986) S. 285-339, hier S. 314f.
229 Königin Bertha in DHIV. 356 (1084 März 21 Rom) Schenkung von Gut Rappoltstein für die Bi-
schofskirche in Basel sowie Königin Gertrud in DKoIII. 56 (1141 April 6-April 13 Straßburg) Be-
sitzbestätigung für das Kloster St. Jacob zu Lüttich; DKoIII. 98 (1144 März 25 Würzburg) Schen-

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