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Fößel, Amalie; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Königin im mittelalterlichen Reich: Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume — Mittelalter-Forschungen, Band 4: Stuttgart, 2000

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https://doi.org/10.11588/diglit.26280#0021
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Krönung

Oie Krönung von König und Königin gehörte im Mitteialter zu den herrschaftsbe-
gründenden und herrschaftslegitimierenden Akten. Als Krönungskirche hatte sich
im römisch-deutschen Reich unter den salischen Herrschern im 11. Jahrhundert das
auf eine Gründung Karls des Großen zurückgehende Marienstift in Aachen gegen-
über dem Mainzer Dom endgültig durchsetzen können. Seitdem wurde nur eine in
Aachen vollzogene Königskrönung als eine am rechtmäßigen Ort angesehen^.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für die Königinnen. Nach der im Jahr 829 oder
830 vollzogenen Krönung der mit dem Karolinger Ludwig dem Frommen verheira-
teten Judith^ läßt sich eine Königinnen-Krönung in Aachen erst wieder für den Drei-
königstag (6. Januar) des Jahres 1205 belegen, an dem der Staufer Philipp von
Schwaben und seine aus Byzanz stammende Gemahlin Irene/Maria gekrönt wur-
den.
Bis ins frühe 13. Jahrhundert hinein fanden die Krönungen der Königinnen an
unterschiedlichen Orten statt. Der für das 10., 11. und 12. Jahrhundert von der Krö-
nung des Königs nachweislich getrennt vollzogenen Zeremonie entsprach deren
zeitliche Nachordnung. Eine Ausnahme bliebe lediglich eine Krönung Edgiths an
der Seite Ottos I. im Jahr 936, von der jedoch nicht zweifelsfrei erwiesen ist, ob sie
stattgefunden hat. Erst im späten Mittelalter inszenierte man generell Krönungen
des Herrscherpaares in Aachen^.

1 Egon BosHOF, Aachen und die Thronerhebung des deutschen Königs in salisch-staufischer Zeit,
Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins 97 (1991) S. 5-32; dort die ältere Literatur.
2 Praedz'cfMS erzzm zZomziMS Imperator LaJotcMS ?:a&e&at zpzzm&m regtnam patc^ram nz'mz's, nomine DzZzA,
et sapz'eMiMg/Zon'lms optime z'zistrMcHm, socz'atam sz'M in coniagio, ^aae etiam imperatrix coronata, et
Aagasta ab omnzEas est a&Zamata, Annales Mettenses, ed. Georg Heinrich PERiz, in: MGH SS 1,
a. 830 S. 336. Die Krönung Judiths fand nicht bei oder unmittelbar nach der Heirat mit Ludwig
dem Frommen 819 statt, sondern ist erst für 829/30 bezeugt: Günther WoLF, Königinnen-Krö-
nungen des frühen Mittelalters bis zum Beginn des Investiturstreits, ZRG Kan. 76 (1990) S. 2-88
bringt die Krönung in direkten Zusammenhang mit der 830 gegen sie erhobenen Ehebruchskla-
ge und stellt die These auf, daß die Krönung in Aachen nicht im Winter 829/30 stattgefunden
habe, sondern erst nach ihrer Rehabilitierung im Februar 831, ohne dafür Quellenbelege heran-
ziehen zu können. In terminologischer, allerdings nicht inhaltlicher Abweichung von Brühls
»Befestigungskrönung«, HZ 194 (1962), kommt Wolf zu der Schlußfolgerung, daß es sich ledig-
lich um eine »affirmative Krönung« (S. 66) gehandelt habe. - Zu den Anschuldigungen gegen
Judith: KoNECNY, Frauen des karolingischen Königshauses S. 91-98. - Zum politischen Einfluß
bes.: Elizabeth WARD, Caesar's Wife. The Career of the Empress Judith, 819-829, in: Charlesma-
gne's Hair. New Perspectives on the Reign of Louis the Pious (814-840), hg. von Peter GoDMAN
und Roger CoLLiNS (1990) S. 205-227 und Egon BosHOF, Ludwig der Fromme (Gestalten des
Mittelalters und der Renaissance, 1996) S. 152f., 178f., 182ff.
3 Als Gesamtdarstellung ist nach wie vor unentbehrlich: Paul KRULL, Die Salbung und Krönung
der deutschen Königinnen und Kaiserinnen im Mittelalter (1911).

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