Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Fößel, Amalie; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Königin im mittelalterlichen Reich: Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume — Mittelalter-Forschungen, Band 4: Stuttgart, 2000

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.26280#0128
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
nannt wurdet reduzierte sich ihre Präsenz in den Königsurkunden des späten
Mittelalters aut ein Minimum.
In der Forschung ist die Fürsprachetätigkeit früh- und hochmittelalterlicher
Königinnen bislang lediglich sporadisch und in erster Linie mit Blick auf herausra-
gende Persönlichkeiten, besonders die Kaiserinnen Adelheid und Theophanu^,
Kunigunde^ und Agnes^, erörtert worden^. Im folgenden soll dieser Aufgaben-
bereich in seiner Gesamtheit erfaßt und die Entwicklung vom 10. bis 12. Jahrhun-
dert betrachtet werden.
Auszugehen ist dabei von der Frage nach der Häufigkeit im Vergleich zur je-
weiligen Gesamtheit der Urkundenproduktion und dem Empfängerkreis^. Für er-
stem ergibt die tabellarische Auflistung für die Königin in der Zeit der Regierung ih-
res Gatten^ dabei folgendes Bild.

kung an das Kloster Paulinzella und DKoIII. 145 (1146 Jan. 6 Aachen) Verlautbarung, daß die
Stadt Vienne mit der Burg Pipet unmittelbar dem Reich untersteht.
230 So Königin Gertrud in DKoIII. 75 ([1141 April] Metz-1142 [Mai Frankfurt]) Beurkundung eines
Vertrags für das Kloster Remiremont zwischen der Äbtissin Judith und Herzog Matthäus von
Lothringen: Sz'gKMm c?07?i;'ni Conradi RoMH7!orMm T'ggis sccMTUi. SigriMT?! Ge7*f7'777Üs rpgzne.
231 Karl UHLiRZ, Die Interventionen in den Urkunden des Königs Otto III. bis zum Tode der Kaise-
rin Theophanu, NA 21 (1896) S. 117-137; M. UHLiRZ, Studien über Theophano III S. 122-135.
232 Anna GEBSER, Die Bedeutung der Kaiserin Kunigunde für die Regierung Heinrichs II. (1897)
S. 16-21.
233 Tilman STRUVE, Die Interventionen Heinrichs IV. in den Diplomen seines Vaters. Instrument der
Herrschaftssicherung des salischen Hauses, AfD 28 (1982) S. 190-222 sowie BLACK-VELDTRUP,
Kaiserin Agnes S. 7-21 und passim. Die bislang in der Forschungsliteratur zitierte Arbeit von
BuLST-TmELE, Kaiserin Agnes ist dadurch weitgehend überholt; den Interventionen der Kaise-
rin billigte Bulst-Thiele S. 19f. keinerlei Aussagekraft zu.
234 Einen knappen Überblick über die Interventionen der ottonischen und salischen Königinnen
bis einschließlich Kaiserin Agnes gibt Rudolf ScHETTER, Die Intervenienz der weltlichen und
geistlichen Fürsten in den deutschen Königsurkunden von 911-1056 (1935) S. 4-26.
235 Die Einordnung der einzelnen Interventionen und Petitionen in den politischen Kontext ist im
Rahmen dieser Untersuchung freilich nicht zu leisten, sondern muß weiteren Studien Vorbehal-
ten bleiben. Hier kann es vielmehr nur um eine erste Skizze gehen. Ganz ausgespart wurden die
für die Fragestellung nicht aussagekräftigen Urkunden, in denen die Königin in die Seelheils-
formel einbezogen war.
236 Nicht berücksichtigt wurden in dieser Auflistung die Interventionen der Königinnen in Zeiten
der Regentschaft für ihre minderjährigen Söhne und Enkel sowie diejenigen der Königinwitwe
in der Zeit der eigenständigen Regierung ihrer Söhne, da sie für die Frage nach der politischen
Mitwirkung der »regierenden« Königin an der Seite des eigenverantwortlich regierenden Herr-
schers keine Aufschlüsse bringen können.

124
 
Annotationen