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Fößel, Amalie; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Königin im mittelalterlichen Reich: Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume — Mittelalter-Forschungen, Band 4: Stuttgart, 2000

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https://doi.org/10.11588/diglit.26280#0333
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uow Hg^nggaM üntf ^gr Kon/Bkf Lütftüz'gs &s Baygrn
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Als Ludwig »Bzwanzs«, wie ihn Papst Johannes XXII. als Erster bezeichnete, am 23.
März 1324 von diesem mit dem Kirchenbann belegt wurdest galt dies nicht für des-
sen Gattin Margarete von Hennegau, die der König gerade erst - am 26. Februar
1324 in Köln - geheiratet hatte. Auch in der Aberkennungssentenz bezüglich aller
aus der Königswahl resultierenden Rechte vom 11. Juli 1324 wird ihre Person nicht
erwähnt^. Der in der Durchsetzung des päpstlichen Approbationsanspruches be-
gründete Konflikt, der sich politisch an den unterschiedlichen Interessen in Oberita-
lien entzündet hatte und 1323 seitens der Kurie in prozeßrechtliche Bahnen gelenkt
wurde, begleitete und bestimmte die gesamte Regierungszeit Ludwigs des Bayern
sowie die Pontifikate mehrerer Päpste^. Margarete jedoch spielte auch nach der
Kaiserkrönung in Rom am 17. Januar 1328^ in den Verhandlungen und diplomati-
schen Aktivitäten zwischen dem Münchner Hof und der Kurie in Avignon offen-
sichtlich keine Rolle. In keinem der die Auseinandersetzung widerspiegelnden vie-
len Schriftstücke wird sie erwähnt^. Ebensowenig tritt sie in der vom päpstlichen
Interdikt über Deutschland belasteten Reichspolitik in Erscheinung*^.
Eine Einmischung Margaretes erfolgte erst seit 1336 und verstärkt 1340, als sie
zwischen Ludwig dem Bayern und König Philipp von Frankreich, dem Bruder ihrer
Mutter, zu vermitteln und den Abschluß eines Bündnisses zu arrangieren suchte^".
Als Konsequenz daraus ergab sich die Beendigung der engen Zusammenarbeit zwi-
schen Ludwig und dem englischen König Eduard III.Die Bedeutung einer Koali-
tion mit Philipp von Frankreich lag hingegen vor allem in dessen Einfluß auf den

404 MGH Const. 5, Nr. 881 S. 692-699.
405 MGH Const. 5, Nr. 944 S. 779-788.
406 Zuletzt dazu Alois SCHÜTZ, Die Verhandlungen Ludwigs des Bayern mit Benedikt XII. Ein Bei-
trag zum päpstlichen Anspruch auf Approbation des Römischen Königs 1335-1337, in: Ludwig
der Bayer als bayerischer Landesherr. Probleme und Stand der Forschung (ZBLG 60,1, 1997)
S. 253-315 mit Nennung der einschlägigen Literatur zur gesamten Phase der Auseinanderset-
zung Ludwigs mit den Päpsten seiner Zeit; vgl. auch die Zusammenfassung von A. SCHÜTZ,
Ludwig der Bayer, in: NDB 15 (1987) S. 334-347.
407 Zur römischen Krönung Margaretes, die nicht in Aachen gekrönt worden war, vgl. oben S. 38.
408 Hermann Otto ScHWÖBEL, Der diplomatische Kampf zwischen Ludwig dem Bayern und der rö-
mischen Kurie im Rahmen des kanonischen Absolutionsprozesses 1330-1346 (Quellen und Stu-
dien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit 10, 1968);
Alois SCHÜTZ, Die Prokuratorien und Instruktionen Ludwigs des Bayern für die Kurie
(1881-1345). Ein Beitrag zu seinem Absolutionsprozeß (Münchener Historische Studien. Abt.
Historische Hilfswissenschaften 11,1973).
409 Martin KAUFHOLD, Gladius spiritualis. Das päpstliche Interdikt über Deutschland in der Regie-
rungszeit Ludwigs des Bayern (1324-1347) (Heidelberger Abhandlungen zur Mittleren und
Neueren Geschichte 6,1994).
410 Bereits Graf Wilhelm I. von Hennegau, der Vater Margaretes, hatte 1330 versucht, zwischen
Ludwig dem Bayern und dem Papst zu vermitteln; vgl. Heinz THOMAS, Brabant-Hennegau und
Thüringen. Zur Entschlüsselung und zur Datierung des >Lohengrin<, Beiträge zur Geschichte
der deutschen Sprache und Literatur 108 (1986) S. 40-64, bes. S. 47-50.
411 Friedrich Bocx (Hg.), Das deutsch-englische Bündnis von 1335-1342. I. Quellen (Quellen und
Erörterungen zur bayerischen Geschichte N.F. 12,1956); Fritz ÜRAUTZ, Die Könige von England
und das Reich 1272-1377. Mit einem Rückblick auf ihr Verhältnis zu den Staufern (1961) passim.

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