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Fößel, Amalie; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Königin im mittelalterlichen Reich: Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume — Mittelalter-Forschungen, Band 4: Stuttgart, 2000

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https://doi.org/10.11588/diglit.26280#0340
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Urkunden Ludwigs des Kindes intervenierte sie nicht mehr, ließ lediglich einige
Schenkungen aus ihrem Wittum verbriefen''. Ein paritätisch mit je zwei Mitgliedern
des geistlichen und weltlichen Adels besetzter Regentschaftsrat unter der Leitung
des Mainzer Erzbischofs Hatto übernahm 900 die Regierung im ostfränkischen
Reicht
Auch nach dem frühen und unerwarteten Tod Ottos II. am 7. Dezember 983 in
Rom gab es keinen problemlosen Herrscherwechsel. Während Gattin, Mutter und
Schwester, noch in Italien, um den achtundzwanzigjährigen Kaiser trauerten und
sich der Überbringer der Todesnachricht wohl bereits auf seinem letzten Etappenritt
vor Aachen befand, vollzogen die Erzbischöfe Willigis von Mainz und Johannes von
Ravenna in der Pfalzkapelle Karls des Großen am Weihnachtstag 983 Weihe und
Krönung des 3jährigen Otto III. Dieser war im Frühsommer 983 auf einem Hoftag in
Verona zum Thronfolger bestimmt worden^. Die Herrschaft der ottonischen Königs-
familie war damit jedoch, wie sich bald zeigen sollte, nicht gesichert, denn es gab
keine rechtsverbindlichen Regelungen für eine Regentschaft bestimmter Personen
oder PersonengruppenH Den Anspruch darauf, der erst noch durchgesetzt werden
mußte, erhob das ottonische Königshaus unter Führung der Kaiserinnen sowie der
nächste männliche Verwandte, der bayerische Herzog Heinrich der Zänker. Nur ei-
ne weitere Möglichkeit schien im Jahr 984 chancenlos, ein Regentschaftsrat nach
dem Vorbild von 900V
Kurz zu den Vorgängen^: Die Kunde vom Tod des Kaisers, wodurch nach mit-
telalterlichem Recht alle zu dessen Lebzeiten mit ihm getroffenen Vereinbarungen
als gelöst betrachtet wurden, veranlaßte Folkmar von Utrecht Heinrich den Zänker
aus der Haft zu entlassen und in der Folge auch politisch an dessen Seite zu treten^.
Wegen seines letzten Aufstands im Jahre 977 hatte sich der bayerische Herzog seit
dem Osterhoftag 978 im Gewahrsam des Bischofs befunden^. Gemeinsam reisten
sie von Utrecht nach Köln, wo ihnen Erzbischof Warin zbs propziz^zzzYzzIzs, so die

7 Vgl. DÜMMLER, Geschichte 3 S. 496f.
8 Weitere Mitglieder waren neben Bischof Adalbero von Augsburg, dem Erzieher Ludwigs, die
beiden Konradiner Brüder, Graf Konrad der Ältere und Gebhard, sowie der bayerische Mark-
graf Liutpold; vgl. Rudolf ScHiEFFER, Die Karolinger (Urban-TB 411,1992) S. 196f.
9 Reg. Imp. 11,3 Nr. 956n.
10 BosHOF, Königtum S. 20.
11 Vgl. Franz-Reiner ERKENS,... more GrecorMin conrggnante??! znsh'fMerg UMlZz's? Zur Legitimation der
Regentschaft Heinrichs des Zänkers im Thronstreit von 984, FMSt 27 (1993) S. 273-289, hier
S. 274.
12 Neben der Zusammenstellung der Regesten bei BÖHMER-UmjRZ vgl. zu den Ereignissen v. a.
UHLiRZ, Otto III. S. 9-35, BEUMANN, Ottonen S. 127-131, HoLTZMANN, Sächsische Kaiserzeit
S. 279-288, Rudolf KoHLENBERGER, Die Vorgänge des Thronstreits während der Unmündigkeit
Ottos III. 983-985 (1931) S. 5-39 und neuerdings FRIED, Weg in die Geschichte S. 561-565 sowie
ALTHOFF, Otto III. S. 37-54.
13 Nach Rolf GROSSE, Das Bistum Utrecht und seine Bischöfe im 10. und frühen 11. Jahrhundert
(Kölner Historische Abhandlungen 33,1987) S. llOf. habe Bischof Folcmar die Entwicklung vor-
ausgesehen, »auf deren Höhepunkt sich Heinrich zu Ostern 984 in Quedlinburg von seinen An-
hängern zum König wählen ließ«. Daß der Bischof darüber hinaus zur Partei des Zänkers
gehörte, sei »ein Indiz dafür, daß er von Anfang an mit seinen Bestrebungen einverstanden ge-
wesen sein dürfte«.
14 Reg. Imp. 11,2 Nr. 763c.

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