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Schlick, Jutta; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
König, Fürsten und Reich: (1056 - 1159) ; Herrschaftsverständnis im Wandel — Mittelalter-Forschungen, Band 7: Stuttgart, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.34721#0164
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MoiMS reriim femporaÜMm - Aufbruch in eine neue Zeit (1138-1159)

Nicht nur in der >Innen<-, sondern auch in der > Außenpolitik bediente sich Kon-
rad III. der Möglichkeiten, die seine Verwandtschaftsbeziehungen ihm boten"°. 1146
wurde seine Schwägerin und Adoptivtochter Bertha von Sulzbach mit dem byzanti-
nischen Kaiser Manuel I. Komnenos vermählt'", eine Verbindung, die über ein gegen
die Normannen in Süditalien gerichtetes Bündnis hinausging und auf ein weiterrei-
chendes Programm hin weist. So nahm Bertha als byzantinische Kaiserin den Namen
Irene (etpfjut]) an, das griechische Wort für >Friede< - und um ein friedliches Neben-
einander der beiden Reiche'^, um die sich daraus ergebenden bündnispolitischen
Möglichkeiten und um die Demonstration seiner Gleichrangigkeit mit dem oströmi-
schen Kaiser ging es Konrad dabei wohl vorrangig. Doch darüber hinaus hegte Kon-
rad noch weitere Pläne: Sein Sohn und Mitkönig Heinrich (VI.) sollte eine Nichte Ma-
nuels heiraten und so das Bündnis mit den Komnenen weiter festigen"^; als Heinrich
1150 starb, wurden die Verhandlungen dennoch weitergeführt - nun warb der inzwi-
schen verwitwete Konrad III. selbst um die Hand der Byzantinerin. Auch wenn diese
Pläne durch den Tod des Königs 1152 zunichte wurden, veranschaulichen sie doch
eine Konstante in der Politik des ersten Staufers, der immer wieder dort auf die Kraft
der Familienbande baute, wo seine eigenen Möglichkeiten der Einflußnahme endeten.
So geschickt Konrad in dieser Hinsicht agieren mochte, so vielversprechend die
von ihm gesetzten Impulse gewesen sein mögen, es stellt sich im Hinblick auf eine
andere Konstante seiner Herrschaft doch die Frage, ob das wenig positive Urteil der
Zeitgenossen und der älteren Forschung tatsächlich so völlig unberechtigt war, wie
es die neueren Untersuchungen glauben machen wollen'^. Denn die gesamte Re-
gierungszeit des ersten Staufers wurde von einem schweren Konflikt durchzogen:
von den bereits erwähnten Auseinandersetzungen mit Heinrich dem Stolzen und
seinen Erben um die Herzogtümer Sachsen und Bayern" '. Daß Konrad keine end-

110 Zu den böhmischen und polnischen Verbindungen vgl. HAUSMANN, Die Anfänge..., S. 63.
111 Vgl. zu Ablauf und Chronologie der Vorverhandlungen VoLLRATH, Konrad III. und Byzanz,
S. 336-341; NiEDERKORN, Die Mitgift, S. 129; zu Bertha vgl. insbes. ToDT, Bertha-Eirene von Sulz-
bach; THOMA, Namensänderungen, S. 177-179.
112 DK III. 126: ... aefeniMm fetUs pergmn's amz'cÜMC... Vgl. auch NiEDERKORN, Die Mitgift, S. 129f.
113 D K III. 229: Et Mt precelsMS p;'r iMMS maiorem & noHs amicicie cgrüfMdUcm et adimp/endi conuenh'c-
rzes Ea&eaf, fÜMkorem infer nos a^h'MÜafem, sicMÜ cum presentes essewas, tnfer nos fracfafMm et inft'r-
TwafMmfm'f, ad presens ^'eri disponuMMS da Hdeticef, Mf g?or:'osMs/d?'MS nosfer, t?Mi Wperd nosfn sncces-
sor et Eeres est designatas et coroKafas, aeptem awarn man'ti tat, sa&h'nn's GrccorMm iraperatoris, axoreni
present) tempore dacat de daa&as scdtcet atteram. Daß es dabei nicht um die Rückgewinnung der
süditalienischen > Mitgift < der Kaiserin Irene ging, wie noch VoLLRATH, Konrad III. und Byzanz,
S. 359-364, meinte, sondern um eine Festigung des deutsch-byzantinischen Bündnisses nicht
zuletzt in Anbetracht der neuen Allianz des Papstes mit den Normannen, legt NiEDERKORN, Die
Mitgift, S. 135-139, nahe.
114 Vgl. auch die kritischen Bemerkungen bei HECHBERGER, Staufer und Welfen, S. 227 mit Anm. 40f.
115 Vgl. dazu etwa BosHOF, Staufer und Welfen, und NiEDERKORN, Der Prozeß, deren Untersu-
chungen auf die Beachtung oder Nichtbeachtung »formaler Rechtsvorschriften« (NiEDERKORN,
S. 82) zielen; dagegen hebt SCHNEIDMÜLLER, Große Herzoge, S. 54, zu Recht hervor, daß »in den
Auseinandersetzungen zwischen Staufern und Welfen sowohl 1138/39 als auch 1179/80 die
Wege des formalisierten gerichtlichen Konfliktaustrags in der Scheidung von Land- und Lehn-
recht, in der Handhabung von Klage und Vorsitz im Fürstengericht sowie in der Verquickung
von Friedlosigkeit und Reichsexekution erst gefunden« wurden. Vgl. außerdem - unter ver-
schiedener Schwerpunktsetzung - die neuesten Untersuchungen von ALTHOFF, Konfliktver-
halten, insbes. S. 73-80; VoLLRATH, Fürstenurteile; HECHBERGER, Staufer und Welfen, mit wei-
terer Literatur.
 
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