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Schlick, Jutta; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
König, Fürsten und Reich: (1056 - 1159) ; Herrschaftsverständnis im Wandel — Mittelalter-Forschungen, Band 7: Stuttgart, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.34721#0178
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162

Mofas rgram fgmporah'am - Aufbruch in eine neue Zeit (1138-1159)

zählen isÜN Auf jenem Hoftag zu Ostern 1138 dürfte der Kölner Elekt dann die Bi-
schofsweihe erhalten haben, ganz nach den Bestimmungen des Wormser Konkor-
dats, da der neue König die Gelegenheit hatte, noch vor der Weihe den Gewählten
mit den Regalien zu investieren. Konrad mag zudem die Hoffnung gehegt haben,
in Arnold einen Helfer für seine lothringische und sächsische Politik zu finden.
Doch wie so oft wurde das Vertrauen des Herrschers auch vom Kölner Erzbischof
enttäuscht: Weder in Niederlothringen noch in Sachsen, den beiden territorialpoli-
tischen Interessengebieten Kölns, war er dem König eine besondere Hilfe. In Lo-
thringen konnte sich Arnold anscheinend trotz aller Bemühungen nicht durchset-
zen, während er sich in der Weifenfrage offenbar bewußt zurückhielEA
Zwischen September 1141 und Mai 1145 blieb Erzbischof Arnold dem königli-
chen Hof wohl gänzlich fern, ohne daß es jedoch Hinweise auf eine Verstimmung
zwischen ihm und Konrad gibt. In den folgenden Jahren ist der Kölner Metropolit
wieder regelmäßig am Hof bezeugt, insbesondere auf dem Frankfurter Hoftag 1147,
als in Vorbereitung des Kreuzzugs Konrads Sohn Heinrich zum König gewählt
wurde. Am Zug ins Heilige Land nahm Arnold allerdings nicht teil; im November
1147 empfing er mit anderen Kirchenfürsten Papst Eugen 111. in Trier, mit dem er bis
dahin noch in gutem Einvernehmen zu stehen schien. Offensichtlich völlig uner-
wartet traf ihn daher die nur wenige Monate später über ihn ausgesprochene Sus-
pension, weil er nicht am Konzil des Papstes in Reims im März 1148 teilgenommen
hatte*". Das gleiche Schicksal hatte Erzbischof Heinrich von Mainz ereilt, der aller-
dings im Gegensatz zu Arnold in König Heinrich sofort einen eifrigen Fürsprecher
bei Eugen III. fand und schon bald wieder restituiert wurde*'*. Der Kölner Erzbi-
schof dagegen erhielt erst nach der Rückkehr Konrads III. vom Kreuzzug Unter-
stützung in seiner Sache, in der er selbst wegen einer Krankheit nichts hatte unter-
nehmen können*'b
Über die Gründe Eugens IIP, das Fernbleiben von der Reimser Synode so hart
zu bestrafen - offenbar hatte er sogar eine Absetzung erwogen und nur mit Rück-
sicht auf die Abwesenheit Konrads III. davon abgesehen*''' -, kann nur spekuliert
werden. Ob der Papst mit seiner Begründung wirklich die Ansicht vertreten wollte.

209 So WOLTER, Arnold von Wied, S. 13.
210 Vgl. GREBE, Erzbischof Arnold I., Teil 1, S. 37: »Arnold I. vermied überhaupt ein allzu starkes
Engagement für die Partei der Staufer. Vom territorialpolitischen Standpunkt aus war eine sol-
che mehr abwartende Haltung durchaus verständlich. Die Gefahr möglicher welfischer Vergel-
tungsmaßnahmen, die vor allem das kölnische Westfalen getroffen hätten, wurde damit herab-
gemindert, wenn nicht gar ausgeschaltet.«
211 Dieser Grund wird von der Chronica regia Coloniensis, ad a. 1148, S. 86, ebenso wie von der Hi-
storia pontificalis des Johannes von Salisbury, S. 10, den beiden zeitlich nächsten unter den er-
zählenden Quellen, übereinstimmend als Interpretation des päpstlichen Vorwurfs der aggh'ggn-
fia und ino&g<ü'gMfia (Wibaldi epistolae, Nr. 204, S. 323) angegeben. Vgl. dazu die ausführliche
Abwägung auch abweichender Forschungsmeinungen bei MEYER-GEBEL, Bischofsabsetzun-
gen, S.184-195.
212 Vgl. zu Heinrich von Mainz BÜTTNER, Erzbischof Heinrich, S. 257f.; MEYER-GEBEL, Bischofsab-
setzungen, S. 223.
213 Vgl. ebd.,S. 195f.
214 Wibaldi epistolae, Nr. 204, S. 323: Lln4e in coacilio, tyao4 Rgmis aacforg Dowino cgfgbraoanas, gxci-
sionis sgnfgnfiaw pgrfahssgf, aisf, rggiag parcgafgs ahsgafiag, 4gfrüagafa?a afa?ao4 rggao, <?ao4 nmxaag
noMs cargrafam graf, gugwfarara gxüUe pafargmas.
 
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