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Symposium on Nubian Studies <2, 1972, Warschau> [Editor]; Society for Nubian Studies [Editor]; Michałowski, Kazimierz [Oth.]
Nubia: récentes recherches ; actes du Colloque Nubiologique International au Musée National de Varsovie, 19 - 22 Juin 1972 — Varsovie: Musée National, 1975

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.47598#0094

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Fritz Hintze

Beobachtungen zur altnubischen
Grammatik IV. Die Determination
Ich setze hier meine in der Wissenschaftlichen Zeitschrift der Humboldt-Universität begonnenen
Beobachtungen zur altnubischen Grammatik (WZHU 1971, 287-93: BanG I und II) mit einigen
Bemerkungen zur Frage der Determination fort.
Das nominale Suffix -1, -il wird üblicherweise als bestimmter Artikel und damit als Kennzeichen
der Determinierung angesehen. Griffith hatte in -1, -il die Endung des „Nominativs” gesehen
(Nubian Texts, 74); aber Zyhlarz hat dann in seinem Glossar (ANG 178) das -1 als Artikel
aufgefasst und in seiner Grammatik finden sich dazu folgende Ausführungen :
ANG § 61 : Je nachdem ein Nomen im Altnubischen für sich oder im Konnex mit einem folgenden Ausdruck oder
endlich bezogen im syntaktischen Gefüge des Satzes steht, kann man deutlich drei durch den Auslautvokal
unterschiedliche Formen voneinander trennen, welche hier unter den Bezeichnungen status subiectivus, status
appositivus und status praedicativus auseinandergehalten sind ... Äusser der statischen Endung kann das Nomen in
seinem Status indeterminiert oder determiniert sein.
Beim indeterminierten Nomen unterscheidet Zyhlarz 1. subjektiv (§ 62-64, darunter fallen auch die
Formen vor Postpositionen, der Genetivpartikel und dem Direktiv); 2. appositiv (§ 65-69); und
3. prädikativ (§ 70-74). Beim Determinierten Nomen werden diese Unterscheidungen nicht
gemacht (§ 75-78).
ANG § 75 : Die Determinierung erfolgt durch das -1, welches bei Vorhandensein einer statischen Endung hinter diese
tritt.
AND § 76: Die durchwegs gebräuchliche Determinierung ist die im Status subiectivus.
ANG § 78: ... Dagegen scheint Determination des Nomens im appositiven Status unbelegbar, im prädikativen nicht
mehr lebendig zu sein ...
Bei der Pluralbildung (§ 79-80) unterscheidet Zyhlarz : indeterminierten Plural (-gu),
determinierten Plural (-gu-1), sowie indeterminierten Plural am determinierten Nomen (-il-gu)
und determinierten Plural am determinierten Nomen (-il-gu-1).
Dass die beiden zuletzt genennten Formen falsch gedeutet sind, da das -il vor -gu(l) das Kennzeichen
des Partizips ist, hat schon Vycichl gezeigt (s. BanG I). Aber auch sonst ist die Darstellung, die
Zyhlarz von der Determination und Indetermination im Altnubischen gibt, recht unklar und
verwirrend und sie hält auch einer Nachprüfung nicht stand. Bei einer genauen Untersuchung der
syntaktischen Funktion der hier in Betracht kommenden Formen ergibt sich nämlich folgender
einfacher Sachverhalt :
(1) Die Endung -(i)l kennzeichnet das Subjekt eines Satzes (Verbal- oder Nominalsatz, Haupt-
oder Nebensatz); diese Endung tritt aber nicht an Pronomina oder Eigennamen.
(2) Das Subjekt ist dabei meist determiniert zu denken, in einigen Fällen aber auch indeterminiert.
Massgeblich dafür ist aber nicht das Subjektkennzeichen -1, sondern der Sinnzusammenhang.
(3) Soll die Determiniertheit des Subjekts besonders hervorgehoben werden, so geschieht dies
durch die Demonstrativa in „dieser” und man „jener”. Die Indeterminiertheit des Subjekts wird
durch wel „ein” hervorgehoben.
(4) Andere Satzteile (z.B. das Objekt, usw.) haben keine Endung -1 (zu einigen besonderen Fällen
s.u. Abschnitt 6); sie können ihrer Bedeutung nach determiniert oder indeterminiert sein. Soll die
Determiniertheit betont werden, so geschieht dies wieder mit Hilfe der Demontrativa in und man
und entsprechend wird für die betonte Indeterminiertheit wel verwendet.

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