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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 45.1918-1921(1921)

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Zedler, Gottfried: Kritische Untersuchungen zur Geschichte des Rheingaues
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I. Der Pfarrbezirk Oestrich
DOI Kapitel:
3. Winkel
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https://doi.org/10.11588/diglit.60615#0075

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Winkel und Gottesthal

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der Bau einer Kirche in Gottesthal notwendig wurde. Dieser Bau scheint
1251 ausgeführt worden zu sein; wenigstens gewähren in diesem Jahre (Sr 572)
mehrere Kardinäle und Bischöfe allen, die zum Bau der Kirche in Gottesthal
beisteuern, 40 Tage Ablass. Da in der oben bereits genannten Urkunde von
1263 (Sr 746) die Gottesthaler Nonnen, statt mit ihrem eigenen, mit dem Siegel
des Egidienklosters zu Winkel siegeln, so dürfen wir mit Sauer annehmen,
dass damals das letztere Kloster bereits eingegangen war.
2. Kritik der mit der echten Überlieferung in Widerspruch stehen-
den Urkunden.
a) Ältere Fälschungen. Die in Kürze soeben zusammengestellte Über-
lieferung, die sich auf durchaus einwandfreie, unverdächtige Urkunden stützt,
wird durchkreuzt von einer ganzen Anzahl von Quellennachrichten, die sich
damit nicht vereinigen lassen. • Mit den obigen Ausführungen steht zunächst
eine Urkunde von 1145 (Sr 211) in Widerspruch. In ihr bestätigt der Erz-
bischof Heinrich die seitens seines Vorgängers, des Erzbischofs Markolf, erfolgte
Schenkung einer bei Eltville gelegenen Rheininsel an die regulierten Brüder
in Gottesthal. Es handelt sich hier um die Gottesthaler Au, die, wie die Karte
des Rheingaus von 1575 (Nass. Annalen 17, Taf. I) zeigt, Eltville gegenüber
am linken Rheinufer bei Heidesheim lag. Heute ist sie infolge der Versandung
des Rheins mit dem Lande verbunden. Die Gottesthaler Au war nur der
obere, wenn auch grössere Teil der Insel. Der untere, dem Dreiser Hof gegen-
überliegende Teil gehörte dem Kloster Eberbach und führte den Namen Dreiser
Au. Wir haben oben schon gesehen, dass Erzbischof Markolf diese Insel dem
Augustiner-Doppelkloster zu Winkel mit Ausnahme von zwei dem Kloster Eber-
bach gehörigen Hufen geschenkt und dass Erzbischof Heinrich I. im Jahre
1151 (Sr 229) diese Schenkung bestätigt hatte. Die Besitzverhältnisse sind stets
die gleichen geblieben, nur dass später und zwar zuerst in einer Erkunde von 1213
(Sr 335) an Stelle des Winkeier Klosters sein Erbe, das Kloster Gottesthal, als
Besitzer des grösseren Teiles der Insel erscheint. In dieser Urkunde wird ein
Streit beider Klöster um die gleiche Insel durch Schiedsspruch beigelegt. Hier
heisst es, dass der alte Zwist um die Insel wegen des Weidenschnitts von neuem
ausgebrochen sei. Huius insulae pars inferior, bezeugt diese Urkunde, pertinet fra-
tribus Eberbacensibus, superior autem ad sanctimoniales in Gostcial, und der Propst
Arnold von Gottesthal, der behauptet hatte, dass die ganze Insel seinem Kloster
gehöre und dass er dies urkundlich beweisen könne, wird überführt, damit die
Unwahrheit gesagt zu haben. Diesen Tatsachen gegenüber ist es unmög-
lich, dass im Jahre 1145 der Erzbischof Heinrich I. die angeblich durch
Erzbischof Markolf erfolgte Schenkung der ganzen Insel an das Kloster Gottes-
thal bestätigt hätte, wie es die vorliegende Urkunde angibt. Um diesen Wider-
spruch zu lösen, nimmt Richter (S. 117) an, dass der Eberbacher Teil eine
kleine Insel für sich gewesen sei, die durch die Fluten entweder von der
grösseren abgetrennt oder neben ihr aufgeworfen gewesen sei und so mit dieser
scheinbar ein Ganzes gebildet habe. Diese Annahme findet aber in den
Quellen keinerlei Stütze. Auch löst sie nicht den Widerspruch, der darin be-
 
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