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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 45.1918-1921(1921)

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Zedler, Gottfried: Kritische Untersuchungen zur Geschichte des Rheingaues
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I. Der Pfarrbezirk Oestrich
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4. Johannisberg
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5. Hallgarten und Reichartshausen
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https://doi.org/10.11588/diglit.60615#0125

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Hallgarten

105

des Ortes der allgemeinen Landesversammlungen rührt daher, dass die Lützelau,
die frühere Versammlungsstätte, inzwischen als Insel eingegangen war.
Charakteristisch ist es für Bodmann (S. 246), dass er, dem doch der
Name St. Georgsklause geläufig war, nichtsdestoweniger die haltlose Behauptung
Schunks annimmt und sie benutzt, um daraus eine Erklärung für das Neben-
einander der beiden Johannisberger Stiftungsurkunden von 1130, der
Nikolaus- und der Johannisurkunde, abzuleiten. Er vermutet nämlich, dass der
ursprüngliche Schutzheilige des Klosters der hl. Nikolaus gewesen, dass dieser
aber bei der Trennung des Mönchs- und Nonnenklosters und der Verlegung des letz-
teren in die Kluse dorthin mit ausgewandert und nunmehr für das Mönchskloster
der hl. Johannes an seine Stelle getreten sei oder doch in der Folge in diesem
den Platz allein behauptet habe. Die zu der Klause gehörige Kapelle war,
wie das schon erwähnte Siegel des Klosters und die heute noch auf dem Dach-
reiter der Kapelle befindliche Wetterfahne (Luthmer S. £5) bezeugen, dem
hl. Georg geweiht.
Der Gottesdienst in der Klause kann, so lange das Kloster Johannis-
berg bestand, natürlich nur von Johannisberger Mönchen versehen worden sein.
Damit steht freilich die b,ei Roth (II, 160 ff.) abgedruckte Urkunde von
1429, in der Konrad von Morsheim, Gerhard und Konrad Schaffreidt von
Oppelsheim dem Dorfe Geisenheim ihren Hof Düppenhausen gegen gewisse
Gegenleistungen überweisen, in Widerspruch. Denn eine dieser Gegenleistungen, die
von Geisenheim verlangt werden, lautet: „Item fünf Binger malter einem Vicarien
zu Sant Mergendale, der Sant Johans altaire in der Clusen versehet“. Hier
haben wir es aber, wie wir im dritten Kapitel unter Marienthal sehen werden,
mit einer von den Jesuiten im 17. Jahrhundert untergeschobenen Urkunde zu tun.
5. Hallgarten und Reichartshausen.
A. Hallgarten.
Zum Bereich des alten Pfarrbezirks Winkel gehört auch das Dorf Hall-
garten. Es ist jüngeren Ursprungs und deshalb auch zu Fälschungen weniger
missbraucht worden. Zunächst begegnet uns der Name Hargardun in einer
Urkunde von 1112 (Sr 164); er bezeichnet einen Gutshof, den das St. Johannis-
stift in Mainz Ruthard von Winke.l in Erbpacht überlässt. Später ging dieser
Hof in den Besitz des Klosters Eberbach über, wie aus der Eberbacher Ur-
kunde von 1162 (Rossel I, 43) ersichtlich ist. Die Vermutung Bärs
(Beitr. II, 105), dass die Anlegung des klösterlichen Neuhofs und die Bear-
beitung des Steinbergs für Eberbach die Veranlassung gewesen sei, hier Bauern
anzusiedeln und so das Dorf ins Leben zu rufen, trifft zweifellos das Richtige.
Bär stellt an Hand des Eberbacher oculus memoriae fest, dass für das
12. Jahrhundert noch keine Spur des Dorfes Hallgarten zu finden sei. Erst
mit dem 13. Jahrhundert tritt der Ort in die Erscheinung, urkundlich zuerst
1231 im oculus memoriae (Sr 435). Da die Anlegung des Neuhofs in das
zweite Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts zu setzen ist, wird die Entstehung des
Dorfes auch in diese Zeit fallen.
 
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